STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3566 Thema: Krankenhaus Rochlitz der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH (Landkreis Mittelsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs.-Nr.: 6/672) hat die Staatsregierung mitgeteilt, dass für die LMK ein Versorgungsauftrag auch für den Krankenhausstandort Rochlitz besteht, ein Standortkonzept erarbeitet würde und für Investitionen am Standort Rochlitz Zweckbindungsfristen für Investitionen nach dem SächsKHG von einem bis zu 31 Jahren bestehen. ln seiner Sitzung vom 09.12.2015 hat nun der mittelsächsische Kreistag auf Antrag des Landrats die Schließung des Krankenhausstandorts Rochlitz beschlossen. ln der Presse hat der Landtag erklärt, dass der Standort Rochlitz defizitär sei." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann bestehen die Kostenstellen für die einzelnen Standorte der LMK und wem sind die Ergebnisse bekannt? Gemäß § 1 SächsKHG sind die Krankenhäuser im Freistaat Sachsen eigenverantwortlich wirtschaftende Einrichtungen. Die Staatsregierung verfügt somit über keine Kenntnisse zu betriebswirtschaftliehen Aspekten. Frage 2: Welche Fördermittel sind jetzt zurückzuzahlen (bitte auflisten jeweils Fördergegenstand, Förderbetrag, Zweckbindung, Zweckbindungsfrist , voraussichtlicher Rückzahlungsbetrag)? Nach Kenntnis der Staatsregierung hat der Kreistag Mittelsachsen die Einstellung des Klinikbetriebes am Standort Rochlitz nur vorläufig beschlossen. Eine finale Entscheidung steht bis zur Vorlage eines neuen Strukturkonzeptes noch aus. Fragen zur möglichen Rückzahlung von Fördermitteln sind daher derzeit nicht aktuell . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141 .51-15/753 Dresden, 1;· Januar 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Bestehen Bürgschaften des Landkreises für die LMK und wenn ja wofür konkret, in welcher Höhe und mit welchen Fristen? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4: Wurde jemals Kurzarbeit für den Krankenhausstandort Rochlitz beantragt ? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 5: Welche Folgen hat der Beschluss zur Schließung des Krankenhauses auf den bestehenden Versorgungsauftrag gemäß Krankenhaus plan? Siehe Antwort zu Frage 2. Mit freundlichen Grüßen Y.ro~,. &c{_ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-01-07T12:09:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes