2014/41076 STAATSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Der Staatsminister Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/357 Thema: „Schwarzbau“ Sonderabfallzwischenlager im Recyclingpark Grobem der Firma Nehlsen GmbH (Landkreis Meißen) Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle© smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho ihre Nachricht vom 27. November 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4757 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Anfang des Sommers 2014, noch vor der Auslegung der Unterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit, welche am 03.07.2014 erfolgte, ist bereits die Errichtung von drei großen Hallen und einem Containerbau vorgenommen worden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Seit wann bestand seitens der Landesdirektion Kenntnis von der vorzeitigen, nicht genehmigten, Errichtung der Bauten? Jetzt schalten Snerii.??: V?:' in Sachsen Bei einer Standortbegehung durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) am 27. August 2014 wurde die vorzeitige Errichtung der Hallen festgestellt. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden eingeleitet? Die Errichtung der Hallen ohne die erforderliche Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG. Die LDS hat gegen den Betroffenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Meißen (LRA) entsprechend informiert. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/41076 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Außerdem wurde die untere Wasserbehörde des Landratsamtes (LRA) informiert, dass sich in zwei abflusslosen Erdtanks Flüssigkeit befindet. Nach Kenntnis der LDS wurde durch das LRA die Entsorgung der knapp 180 Liter Flüssigkeit angeordnet. Frage 3: Wie ist der Stand des eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahrens? Der Bußgeldbescheid wurde am 27. November 2014 erlassen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2