STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS/24-OU1.51.7939 Dresden Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3573 Thema: Erfolglose Abschiebungsversuche Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie viele erfolglose Abschiebungsversuche von Asylbewerbern gab es zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 30. November 2015 in Sachsen und aus welchen Gründen blieben diese Versuche erfolglos? (bitte Auflistung getrennt nach den jeweiligen Monaten und dem Hinderungsgrund ) Im erfragten Zeitraum gab es 924 erfolglose Abschiebungsversuche. Darüber hinausgehende Angaben werden statistisch nicht erfasst. Zu den Hauptgründen für das Scheitern der Abschiebungen wird auf die Antwort zur Frage 4 Satz 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2533 verwiesen. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben . Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die notwendige Auswertung von knapp 1.000 Akten wäre mit einem Arbeitsaufwand verbunden, der die Arbeite- und Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde erheblich beeinträchtigen würde. Nach Abwägung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N des/^arl^nentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Fu^ktioi/sfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Be/jück^ichtigung der Zumutbarkeit, von der umfassenden Beantwortung abgesehen. freiündlichen Grüßen Tarkus Ull^ig Seite 2 von 2 2016-01-07T08:53:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes