STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄC1HSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8860 Dresden, /. .Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3575 Thema: Razzia bei Islamisten in Sachsen am 8. Dezember 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Presseberichten (http://www.mdr.de/sachsen/verfassungsschutz -will-islamisten-beobachten-IOO.html letzter Aufruf 10.12.15) gab es am 8. Dezember eine Razzia bei Islamisten in Sachsen. Im Zuge der Berichterstattung ist auch die Rede davon, der sächsische Verfassungsschutz habe aufgrund der Ermittlungen beschlossen, Islamisten künftig intensiver zu beobachten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen sächsischen Städten fanden Durchsuchungen statt? Gibt es Erkenntnisse darüber, dass in diesen Städten islamistische Netzwerke bestehen? Frage 2: Laut Presse gab es keine Festnahmen. Warum ist dies nicht geschehen ? Was wird den Terrorverdächtigen konkret vorgeworfen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die in der Vorbemerkung angeführten Durchsuchungen sind Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts (GBA), der das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Durchführung der Ermittlungen betraut hat. Insoweit dürfen Auskünfte zu diesem Verfahren nur durch den GBA oder mit dessen Zustimmung durch das BKA gegeben werden. Die Sächsisehe Staatsregierung kann sich zu Einzelheiten dieses Verfahrens daher nicht äußern. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Durchsuchungen bei (mutmaßlichen) Islamisten gab es in den letzten drei Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren und Landkreisen /Kreisfreien Städten) Ausweislich des beim Landeskriminalamt zentral geführten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind in den letzten drei Jahren insgesamt 17 politisch motivierte Straftaten mit einem islamistischen Hintergrund in Sachsen registriert worden. Zu diesen Fällen wurden bislang keine Durchsuchungen gemäß § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gemeldet. Die Verteilung der islamistischen Straftaten nach Jahren und die Zuordnung der einzelnen Vorgänge zu Landkreisen und Kreisfreien Städten stellen sich wie folgt dar: Politisch motivierte Straftaten mit einem islamistischen Hintergrund Bautzen Chemnitz, Stadt Dresden, Stadt Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Leipzig, Stadt Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau 2013 2014 2015 (30. Nov.) 1 13 17 Quelle: KPMD-PMK (Stand: 18. Dezember 2015) Frage 4. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat der Verfassungsschutz bereits auf den Weg gebracht oder will sie noch umsetzen, um Islamisten künftig intensiver zu beobachten ? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen hat im Jahr 2015 eine Handreichung für die Aufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen erstellt und der Landesdi- Seite 2 von 3 STAATSM1TSI1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N rektion Sachsen zur Verfügung gestellt. Die Handreichung zeigt Indikatoren einer islamistischen Radikalisierung auf und nennt Ansprechpartner im LfV Sachsen. Darüber hinaus wird das LfV Sachsen im Jahr 2016 bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen verstärkt über islamistische und ausländerextremistische Bestrebungen informieren und sensibilisieren, damit die Mitarbeiter frühzeitig entsprechende Radikalisierungstendenzen wahrnehmen können. Frage 5: In der Presse ist die Rede davon, dass der Einsatz von V-Leuten geplant sei. Wo sollen diese eingesetzt werden? Ist es auch angedacht, sie in Asylbewerberheime zu schicken, da der Verfassungsschutz zuletzt immer wieder betonte, man müsse aufgrund der enormen Asyl-Einwanderung schauen, wo sich Gefahrenquellepji entwickeln? itscheidung, ob und welche nachrichtendienstlichen Mittel gem. § 5 SächsVSG set^t werden, trifft das LfV Sachsen im jeweiligen Einzelfall unter Beachtung der len Maßgaben und der konkreten Umstände. idlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-01-07T08:54:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes