SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3579 Thema: Verkauf der ZMDI Beteiligung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der US-Technologiekonzern lntegrated Device Technology (IDT) übernimmt das Dresdner Halbleiterunternehmen ZMDI. Wie ZMDl-Vorstandschef Thilo von Selchow am 27. Oktober 2015 in Dresden mitteilte , wurde eine diesbezügliche Vereinbarung mit IDT unterzeichnet. Der vereinbarte Kaufpreis betrage 310 Millionen US-Dollar (281 Millionen Euro). Zuvor hatten sich zwei wichtige Anteilseigner, darunter der Freistaat Sachsen, aus dem Unternehmen zurückgezogen. Das Unternehmen hat volle Auftragsbücher in dreistelliger Millionenhöhe bis 2025." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Alle Anteilseigner haben ihre Aktien im Rahmen eines Gesamtverkaufs an IDT veräußert; ein vorheriger Rückzug von Anteilseignern aus dem Unternehmen hat nicht stattgefunden. S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/44-W9340/6n1- 2015/64015 Dresden, '12. . . Januar 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamille Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 1: Warum verkaufte der Freistaat Sachsen ein lukratives, zukunftsorientiertes Unternehmen wie ZMDI? Unternehmen, die einen Wachstumskurs aufnehmen, bedürfen eines geeigneten Gesellschafterkreises bzw. eines finanzkräftigen Investors. Dies ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand. Aufgrund der geringen Beteiligungsquote und damit entsprechend geringen Einflussmöglichkeiten des Freistaates Sachsen bestand ein wichtiges Interesse des Freistaates Sachsen im Sinne von § 65 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) hinsichtlich der Minderheitsbeteiligung an ZMDI nicht mehr, sodass bereits in der Vergangenheit eine Veräußerung der Aktien an einen strategischen Investor unter Beachtung des § 63 Abs. 3 SäHO regelmäßig geprüft wurde. Der nunmehr erfolgte Verkauf ermöglicht eine adäquate Begleitung des Wachstumskurses von ZMDI durch den Erwerber . Frage 2: Wann hat der Freistaat ZMDI verkauft? Der Aktienkauf- und Abtretungsvertrag zwischen den bisherigen Aktieninhabern, zu denen der Freistaat Sachsen als Minderheitsaktionär gehörte, und dem Erwerber wurde am 23. Oktober 2015 unterzeichnet und am 7. Dezember 2015 vollzogen. Frage 3: Zu welchem Preis hat der Freistaat Sachsen ZMDI verkauft? (Bitte Preis je Anteil.) Dem Freistaat Sachsen ist für den Verkauf seiner Minderheitsbeteiligung von 1.667.128 Aktien ein Kaufpreis von 25.188.172,77 EUR zugeflossen. Dies entspricht einem Preis von rund 15, 11 EUR/Aktie. Frage 4: Gibt es mit dem Käufer von ZMDI Absprachen bzgl. einer Arbeitsplatzgarantie ? Der Erwerber plant nach eigenen Angaben den weiteren Ausbau des Kerngeschäfts von ZMDI unter Fokussierung auf den Standort Dresden. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN ~SACHsEN Arbeitsplatzgarantien sind in aller Regel nur sehr schwer durchsetzbar, vorliegend schon aufgrund der geringen Einflussmöglichkeit begründet durch die Minderheitsbeteiligung des Freistaates Sachsen. Frage 5: Welche wirtschaftlichen Rahmendaten (insbesondere Umsatz- und Gewinnprognosen ) waren dem Freistaat Sachsen zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt? Eine Veräußerung von Vermögensgegenständen ist gemäß § 63 Absatz 3 SäHO grundsätzlich nur zum vollen Wert möglich. Der Freistaat Sachsen hat daher vorsorglich die Angemessenheit des Kaufpreises durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Sämtliche hierfür erforderliche Unterlagen lagen dem Wirtschaftsprüfer und dem Freistaat vor Verkauf vor. Mit freundlichen Grüßen i/.i~nd Seite 3 von 3 2016-01-13T11:16:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes