STAATSMINISTERIUM DES INNERN w« i Freistaat ||p SACHSEIN Der Staatsminister sächsisches Staatsministerium des Innern Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8427 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Dezember 2014 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/358 Thema: Koalitionsvertrag zur sogenannten Demokratieerklärung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es auf Seite 75: ,[...] Wir folgen der Praxis des Bundes und verzichten auf die bisherige Form der Demokratieerklärung. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gilt das auch für alle anderen Fördermöglichkeiten, beispielsweise bei der Euroregion Elbe/Labe, bei denen in der Vergangenheit auch die sogenannte Demokratieerklärung verlangt wurde? Frage 2: Für welche Fördermöglichkeiten bleibt die „Demokratieerklärung“ bestehen? Frage 3: Beabsichtigt die Staatsregierung, eine abgewandelte Form der „Demokratieerklärung“ bei der Förderung von Projekten zu verlangen, wenn sie auf die „bisherige Form“ verzichtet? Frage 4: Wie lautet die aktualisierte Form der „Demokratieerklärung“, welche die Sächsische Staatsregierung einfordert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wi!helm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Von der Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-I-06). ^ernbereich exekutiver Eigenverantwortung, da sich die konkre-;hlüsse des Koalitionsvertrags zur Demokratieerklärung aktuell i befindet. Seite 2 von 2