STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9364 Dresden,A Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - .-^--..> Drs.-Nr.: 6/3580 Thema: Einsatz von Tränengas am 12. Dezember 2015 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ^Beim Polizeieinsatz am 12.12.2015 in Leipzig wurden offensichtlich Reizgaskartuschen verwendet, die überlagert waren. So wurden Kartusehen mit der Nummer ,PSH0512003' aufgefunden, auf denen derVerweis .Verbrauch: 07/15' vermerkt war." Namens und jm Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Reizgaskartuschen, deren Verbrauchsdatum vor dem Einsatz ^??aufe,n. waJ"; wurden.an welchen Orten am 12.12.2015\n Leipzig durch welche Emsatzeinheiten der Polizei verwendet? (Bitte nach" und Fabrikat differenzieren.) Im lahmen des Polizeieinsatzes am 12. Dezember 2015 mussten Reiz- ?OSF"3.tron^n durch Einsatzeinheiten der sächsischen Bereitschaftspoiizei im Raumschutz gegen Gewalttäter eingesetzt werden. Es wurden 78 Reizstoffpatronen (RP721/8-CS und RP723/8-CS der Rheinmetall Waffe Munition GmbH) mit überschrittenem Verbrauchsdatum"zum Einsatz gebracht. Die Dokumentation des Reizstoffeinsatzes beinhaltet nicht, wie viele Patronen zu welcher Zeit an welchem konkreten Ortdurch welche Einheit verschossen wurden. Eine konkretere Antwort im Sinne'der Fragestellung ist daher nicht möglich. Frage 2: Aus welchen konkreten technischen, lagerungsbedingten, gesundheit- !^!le.rL^ncl 99i: weiteren Gründen bzw.~Vorschrjften*'werden-Reizgaskartuschen mit einem Verbrauchsvermerk versehen? (Bitte auch konkrete Angaben zu Wirkung des Reizstoffes beifügen.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Grundsätzlich wird von der Herstellerfirma eine Gewährleistung von drei Jahren gegeben. Da die Lagerbedingungen bei den einzelnen Abnehmern dieser Munition von dei-Herstetlerfirma nicht vorhergesehen werden können, wird mit einem Ablaufdatum darauf hingewiesen , bis wann die Ware verbraucht werden sollte. Wird die Munition nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgebraucht, so unterliegt sie weiter einem Alterungsprozess. Das kann bedeuten, dass der pyrotechnische Treibsatz zum Verschuss der Kartusche eingeschränkt bzw. nicht mehr funktionstüchtig für einen Verschuss ist. Eine sichere Handhabbarkeit der Kartuschen bleibt bestehen. Die betreffende Reizstoffpatrone enthält den Wirkstoff Chlorbenzylidenmalondinitril (CS). Zur Wirkung des Reizstoffes wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-N'r. 5/14032 verwiesen. Für den Reizstoff sind dem Hersteller keine Veränderungen im Alterungsprozess bekannt. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die gesundheitsgefährdende Wirkung von Reizgas nach Ablauf des Verbrauchsdatums vor? Erkenntnisse über eine gesundheitsgefährdende Veränderung des Reizstoffes, über seine Bestimmung hinaus, nach Überschreiten des Gewährleistungszeitraumes liegen weder der sächsischen Polizei noch dem Hersteller vor. Frage 4: Aus welchen konkreten Gründen erfolgte der Einsatz solch "abgelaufener" Tränengaskartuschen ? Frage 5: Aus welchen Gründen werden Bestände, die das Verfallsdatum erreicht haben, nicht vernichtet und wie groß sind die Bestände abgelaufener Reizgaskartuschen in Sachsen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Aktuell sind insgesamt 280 Reizstoffpatronen, deren Verbrauchsdatum überschritten ist, im Bestand der sächsischen Polizei. Bestände von Reizstoffpatronen, deren Verwendbarkeitsdatum überschritten ist, werden nach Ersatzliefemng ausgetauscht, im Rahmen von Übungen genutzt oder nach erfolgter sachverständiger Munitionsbewertung für eine weitere Nutzungsdauer zertifiziert. Am 12. Dezember 2015 wurden Reizgaskartuschen eingesetzt, deren Verbrauchsdatum überschritten war. Eine sachverständige Bewertung der Munitionscharge erfolgte nicht. Der ^ insatz erfolgte aus der Kenntnis heraus, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer rege^näß}g bescheinigt wurde. Aus dem gegebenen Anlass heraus wird der interne Verwalt ^ng^ßrozess geprüft und entsprechend angepasst. MitfreL/hdlichen Grüßen larkus Ulbic Seite 2 von 2 2016-01-13T11:17:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes