STAATSI\4 INI STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/3584 Thema: Verwaltung der Naturschutz-Großschutzgebiete durch Sachsenforst Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Für die Naturschutz -Großschutzgebiete in Sachsen obliegen Sachsenforst wichtige Aufgaben als Naturschutzfachbehörde. Die Schutzgebietsverwaltungen sind für die Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete verantwortlich. lm Zuge der stetigen Optimierung der Flächenkulisse im Staatswald konnten 2014 insgesamt 40,24 ha Splitterflächen verkauft und 78,14 ha zur Arrondierung vorhandener Staatswaldflächen angekauft werden. Zusätzlich zu diesen Flächen wurden 12,66 ha Naturschutzflächen in den Großschutzgebieten angekauft und 3,59 ha durch Flächentausch arrondiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche wie lautenden und wo festgeschriebenen Regelungen wurden erlassen, um einer Kollision mit ansonsten gesetzlich vorgeschriebene Verhaltensweisen (Primat der Wirtschaftlichkeit) im Staatswald mit naturschutzfachlichen Zielstellungen zu begegnen? (vgl.S 45 SächsWaldG - u.a. ,,Staatswald [...] ist [...] vorbildlich so zu bewirtschaften, dass die den standörtlichen Bedingungen entsprechende nachhaltig höchstmögliche Menge wertvollen Holzes bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Walde obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen geliefert wird." Bzw. ,,führt und verwaltet die obere Forstbehörde den Produktions - und Dienstleistungsbereich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.") Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012PalKa lhre Nachricht vom 16. Dezember2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t5051 Dresden, ,toa. Jort6, t* o,s(oÉ ¡.l) o c! Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte belm Pfortendienst melden. * Kein Zugang für êlektronisch signierte sowie fi¡r verschlüsselte elektron¡sche DokumentoSeite 1 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche konkreten Regelungen gelten für die naturschutzfachlich wertvollen Nicht-Holzbodenflächen in der Obhut des Staatsbetriebes Sachsenforst als Amt fi,ir Großschutzgebiete in Bezug auf das in der vorhergehenden Frage benannte Primat der Wirtschaftlichkeit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet, da Aufgaben und Maßnahmen des Naturschutzes immer den gesamten Wald einschließlich zugehöriger Offenlandbereiche nach Definition Waldgesetz (SächsWaldG) betreffen. Der Staatswald soll gemäß $ 45 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) dem Allgemeinwohl im besonderen Maße dienen. Dem Allgemeinwohl sind insbesondere auch Maßnahmen des Naturschutzes zuzuordnen. lm SächsWaldG ist für den Staatswald eine Gleichrangigkeit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen verankert (S 45 Abs. 1 Satz 2 SächsWaldG). Ein Primat der Wirtschaftlichkeit im Staatswald gibt es nicht. Beispielhaft seien die speziell für den Landeswald in der,,Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen" verankerten naturschutzfachlichen Ziele und Meilensteine genannt. Frage 3: ln welchem Umfang wurden in den vergangenen zehn Jahren bis heute wann und mit welchem konkreten Ziel jeweils im Bereich der Nationalparke , der Nationalparkregion Sächsische Schweiz, den Naturschutzgebieten ,,Königsbrücker Heide" und,,Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain" und in den Biosphärenreservaten (räumliches Aufgabenfeld der oberen Forstbehörde, die als Amt für Großschutzgebiete in diesen Gebieten die Aufgaben nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz wahrnimmt) sowie den sonstigen SBS-Forstflächen a. Flächen in a. den Flächenbesitz oder b. die Betreuung des Staatsbetriebes Sachsenforst übertragen/ übergeben/ angekauft und dgl. und b. Flächen aus a. dem Flächenbesitz des Freistaates oder SBS bzw. b. der Betreuung des Staatsbetriebes Sachsenforst übertragen/ übergeben / verkauft und dgl. und welchen Anteil machen bei a. und b. dabei jeweils naturschutzfachlich relevante aa. Nicht-Holzbodenflächen, bb. Holzbodenflächen und cc. Teiche und Gewässer aus? (Bitte nach Forstbezirk/ Großschutzgebiet sowie N icht-Holzbodenflächen und Holzbodenflächen trennen, nach Jahren aufgliedern) Die Frage 3 kann nur zum Teil beantwortet werden. Nicht alle der differenziert nachgefragten Daten (zum Beispiel Nichtholzbodenfläche) können aus dem System über die Venrualtung der Liegenschaften generiert werden. Vielmehr müssten hierzu alle Grundstücksverträge der letzten zehn Jahre im Einzelnen überprüft und hinsichtlich der Nutzungsarten vor Ort ausgewertet und vermessen werden. Hierfür wäre ein ganz erheblicher Zeit- und Kostenaufwand erforderlich. Die Frage 3 wird daher auf Grundlage der verfügbaren Daten beantwortet. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Der Umfang an Flächenzugängen in den Großschutzgebieten ist Anlage I zu entnehmen. Die -Herstellung geschlossener Eigentumsstrukturen als Grundlage effizienter und über-greifender Naturschutzentwicklungsmaßnahmen und die Vermóidung von Entschädigungsansprüchen nach $ 40 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) waren und sind Ziele permanenter Ankaufsbemühungen. lm Bereich des Nationalparks konzentrieren sich die Ankaufsbemühungen auf Flächen in den höheren Schutzzonen (Naturzone A und B). Venvaltungsübertragungen zwischen dem Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement (SlB) und Sachsenforst dienten allein der zuständigkeitsgemäßen Flächenzuordnung, wobei in den Großschutzgebieten ,,Biosphärenieservat" und ,,Nationalpark" zukünftig auf eine umfassende Venrualtung aller staatseigenen Offenlandund Waldflächen durch Sachsenforst mittels Vereinheitlichung der Venrrraltung und Entwicklung orientiert wird. Bei den in.Anlage 1 unter b) aufgeführten Flächenzugängen handelte es sich um unent-geltliche Ubernahmen naturschutzrelevanter Flächen von der Bundesanstalt für lmmobilienaufgaben oder Bodenven¡vertungs- und -venrvaltungs GmbH im Sinne des $ 3Abs. 12 ff. AusglLeistG (unter anderem ,,Nationales Naturerbe,,). Der Umfang an Flächenabgängen in den Großschutzgebieten ist Anlage 2 zu entnehmen. Verkäufe fanden in den Großschutzgebieten lediglich im erforderlichen Umfang zur Durchführung infrastruktureller Maßnahmen im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren statt. Weitere Verkäufe fanden im Rahmen von Flächentauschgeschãften statt, mit welchen Eigentumsanteile in naturschutzfachlich höhenrertige Bereiðhe beziehungsweise höhere Schutzgebietszonen verlagert werden konnten. Eine Differenzierung der Flächenzu- und -abgänge nach Nutzungsartenanteilen im Sinne der Fragestellung ist aus den der Beantwortung von Frage 3 vorangestellten Gründen nicht möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich schwerpunktmäßig um Flächenbewegungen im waldbereich (Holzbodenfrächen) handelte. Für Flächen außerhalb der Großschutzgebiete ist aufgrund des erheblichen Rechercheaufr ¡rands in der Kürze der Zeit ein Überblick über Flächenzu- und -abgänge nicht möglich. Jährlich wurden schätzungsweise bis zu 300 Vorgänge vom Staatèbetrieb Sachsenforst bearbeitet, bei denen zum Teil mehrere f¡nzelflurstücke Verhandlungsgegenstand waren. Flächenbewegungen außerhalb der Großschutzgebiete hatten in erster Linie forstbetriebliche Arrondierungsziele im Sinne von $ 45 Abs. 5 SächsWaldG, wobei auch punktuell naturschutzfachlich wertvolle Flächen gesichert werden konnten. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche Pflegemaßnahmen konnten auf welcher Flächengröße jeweils im Jahr 2015 jeweils im Bereich der Nationalparke, der Nationalparkregion Sächsische Schweiz, den Naturschutzgebieten,,Königsbrücker Heide" und ,,Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain" und in den Biosphärenreservaten (räumliches Aufgabenfeld der oberen Forstbehörde, die als Amt für Großschutzgebiete in diesen Gebieten die Aufgaben nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz wahrnimmt) aus welchem Grund nicht oder nicht vollständig bzw. nicht zufriedenstellend durchgeführt werden; inwiefern wurden warum ggf. Pflegeverträge gekündigt? Nationalparkreqion .,Sächsische Schweiz" lm Nationalpark konnten alle geplanten Pflegemaßnahmen im Jahr 2015 vollständig und zufriedenstellend durchgeführt werden. lm Landschaftsschutzgebiet konnten alle im Jahr 2015 auf Flächen des Staatsbetriebes Sachenforst geplanten naturschutzfachlichen Pflege-, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen vollständig und zufriedenstellend durchgeführt werden. Flächen außerhalb der Liegenschaften des Freistaates Sachsen sucht die Nationalparkverwaltung nicht regelmäßig auf, sodass insofern keine Aussage erfolgen kann. Naturschutzgebiete ,,Königsbrücker Heide" ,.Gohrischheide" und ..Elbniederterrasse Zeithain " Alle geplanten Pflegemaßnahmen im Jahr 2015 konnten vollständig und zufriedenstellend durchgeführt werden. lm Jahr 2015 wurden keine Pflegeverträge gekündigt. Biosphärenreservat ..Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" Alle geplanten, aus fachlicher Sicht zwingend im Jahr 2015 erforderlichen Pflegemaßnahmen konnten vollständig durchgeführt werden. Es ist aus naturschutzfachlicher Sicht darauf hinzuweisen, dass zum Beispiel bestimmte Heideflächen keiner zwingenden jährlichen Pflege bedürfen. Auf einer Fläche von etwa fünf Hektar erfolgte die Mahd von Wiesen zumindest in Teilbereichen nicht zufriedenstellend (zum Beispiel Schnitthöhe nicht wie vorsehen umgesetzt) und es gibt Nachforderungen bei der ausführenden Firma. Flächen außerhalb der Liegenschaften des Staatsbetriebes Sachsenforst sucht die Biosphärenreservatsvenrualtung nicht regelmäßig auf, sodass insofern keine Aussage erfolgen kann. Pflegeverträge wurden zut Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen mit der Deutschen Bahn AG aus den Jahren 2008 und 2009 zur Verfügbarmachung planfestgestellter Flächen für Kompensationsmaßnahmen (Projekt ,,Ausbau und Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Knappenrode-Horka") sowie außerdem aufgrund von vergaberechtlichen Bestimmungen gekündigt bzw. nicht verlängert. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 5: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit diese Pflegemaßnahmen (vgl. vorangehende Frage) in 2016 und darüber hinaus durchgeführt werden können? Biosphärenreservat .,Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" Die vertraglichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Bahnausbauprojekt (siehe Antwort auf Frage 4) werden dezeit neu geregelt. Die Pflege der Heideflächen wird unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen wieder vertraglich vereinbart. Für Flächen, in denen die Maßnahmen in Teilbereichen nicht zufriedenstellend durchgeführt wurden, gibt es Nachforderungen bei der ausführenden Firma. Mit ti Grüßen Thomas Schm Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 Kl. Landtagsanfrage 'Verwaltung der Naturschutz-Großschutzgebíete duch Sachsenforst' (Drs.-N r. 6þ58a1 Anlage L:'Flächenzugänge 2006-2015'bzgl. Frage Nr.3 a) G roßschutzgebiete Nationalpark (NP-Gebiet + National parkregion) (ho) Naturschutzgebiet (Königsbrücker Heide + Gohrischheide und Elbniederterasse Zeithain) (ha) Biosphärenreservat (ha) Gesamt-Flächenzugang durch a) Ankauf b) TIRET' bzw. NNE c) innerh. Tauschgeschäfte d) Übertragung von SIB 115 86 5 6 18 8705 8651 L7 0 37 497 75 4t2 7 3 dav. a) dav. bl dav. c) dav. d) Jahr 2006 - Summe 20 10 6 4 0 185 4 180 7 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2007 - Summe 24 24 8644 8607 37 7 5 I 1 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) Jahr 2008 - Summe 17 1C 7 0 2 L I dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) Jahr zoo9 - summe 7 5 2 37 J 25 25 dav. a) dav. bl dav, cJ dav. d) lahr 2010 - Summe 13 1-1 2 c t7 LE 7 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2011 - Summe 11 I 2 0 4 4 dav. a) dav. b) dav, c) dav. d) Jahr 2012 - Summe 20 13 5 2 24 1 t"] 222 7 215 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2013 - Summe I 7 2 E 2 dav. a) dav. bl dav. cl dav. d) lahr 2014 - Summe 4 2 2 24 1 t'l dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) Jahr 2015 - Summe 2 7 1 0 6 4 2 jFlächenerwerb von 'Stiftung Wald f ür Sachsen' Kl. [andtagsanfrage 'Verwaltung der Naturschutz-Großschutzgebiete duch Sachsenforst' (Drs.-N r.6135841 Anlage 2:'Flächenabgänge 2006-2015'bzgl. Frage Nr.3 b) G roßschutzgebiete Nationalpark (NP-Gebiet + Nat¡onalpa rkreg¡on) (ho) Naturschutzgebiet (Königsbrücker Heide + Gohrischheide und Elbniederterasse Ze¡thain) (ha) Biosphärenreservat (ho) Gesamt-Flächenabgang durch a) Splitterf lächenverkauf b) Verkauf lnfrasstruktur c) innerh. Tauschgeschäfte d) Übertragung an SIB 3€ c 2 Ê 28 0 0 0 0 0 dav. a) dav. b) dav. c) dav. dl Jahr 2006 - Summe 34 € 28 0 0 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) Jahr 2007 - Summe 0 0 0 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2008 - Summe 0 0 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2009 - Summe dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) Jahr 2010 - Summe 0 0 0 dav. a) dav. b) dav. cl dav. d) Jahr 2011 - Summe 0 0 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2012 - Summe 0 0 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2013 - Summe I 7 0 3 dav, a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2014 - Summe 0 0 0 dav. a) dav. b) dav. c) dav. d) lahr 2015 - Summe L T 0 L L 2016-01-14T12:58:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes