STAATSM11M1STER1UTV1 FÜR SOZIALES UND VERBRAOCHERSCHLITZ H SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Aibertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141,51-14/737 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, JA Dezember 2014 Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/359 Thema: Wartezeitmanagement auf Facharzttermine durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Lange Wartezeiten auf Facharzttermine werden in Sachsen zukünftig der Vergangenheit angehören, so versprechen es Kassen und Kassenärztliche Vereinigung in Sachsen (KVS). In den Verhandlungen konnten sich beide Seiten auf die Einrichtung einer zentralen Terminvermittlungsstelle für Facharzttermine verständigen. Diese können alle gesetzlich Versicherten in Sachsen in Anspruch nehmen. Die Zentrale Terminvermittlungsstelle in Sachsen hat am 03. November 2014 ihre Arbeit aufgenommen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse über wie lange Wartezeiten für Termine welcher Facharztdisziplinen lagen den Krankenkassen und der KVS im Freistaat Sachsen vor, bis sich beide entschlossen ein sog. Wartezeitmanagement einzuführen, nachdem gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen haben sollen? Der KVS liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Wartezeiten in einzelnen Facharztdisziplinen vor. Entsprechende Umfragen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zeigen, dass der weitaus überwiegende Teil der Versicherten zeitnah einen Behandlungstermin erhält. Dass es in einzelnen Fällen dennoch zu längeren Wartezeiten kommen kann, hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen liegen diese in einer beschränkten Kapazität in den Arztpraxen, insbesondere in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten, zum anderen besteht aber auch nicht in jedem Fall eine medizinische Notwendigkeit für einen zeitnahen Termin. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMIN1STER1UTV! FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Aufgrund der Diskussionen im Rahmen des Koalitionsvertrages, deren Ergebnisse mittlerweile auch Eingang ins Gesetzgebungsverfahren gefunden haben, hat sich die KVS gemeinsam mit den sächsischen Krankenkassen dazu entschlossen, im Rahmen eines Projektes den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und entsprechende Vermittlungsmöglichkeiten zu erproben. Begleitet wird dies durch eine Überweisungssteuerung (Kennzeichnung der Dringlichkeit von Überweisungen; A-Termin binnen eines Arbeitstages, B-Termin binnen vier Wochen notwendig, C-Termin binnen vier Wochen nicht erforderlich), womit Erkenntnisse zur Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Überweisung gewonnen werden sollen. Frage 2: Auf welche Art und Weise soll überprüft werden, ob es eine ausreichende Eigeninitiative des Patienten gegeben hat mit dem Ziel einen Behandlungstermin binnen 4 Wochen zu bekommen und er sich bei Versagen nunmehr hilfesuchend an die zentrale Terminservicestelle der Kassenärztlichenvereinigung wendet? Die Frage der ausreichenden Eigeninitiative wird durch konkrete Befragung des Patienten am Servicetelefon der Terminvermittlung versucht festzustellen. Erwartet wird, dass der hilfesuchende Patient mit einer entsprechenden Überweisung in der Regel drei bereits im Sinne der Terminfindung vergeblich kontaktierte Praxen benennt. Frage 3: Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Terminvergabe des niedergelassenen Facharztes hat die Kassenärztliche Vereinigung im Gegensatz zu einem Patienten bei eigener versuchter Nachfrage, so dass dennoch ein Termin zustande kommt trotz vorheriger Absage bzw. Verneinung gegenüber dem Patienten? Begleitend zur Einführung eines Servicetelefons zur Terminvermittlung hat die KVS im Benehmen mit den sächsischen Krankenkassen eine Honorarverteilungsregelung zur Förderung von sogenannten „Neupatienten“ auf den Weg gebracht. Mit dieser Maßnahme soll die Bereitschaft der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gefördert werden, zusätzliche Patienten zu übernehmen. Es ist allgemein bekannt, dass Patienten, welche zum ersten Mal eine Arztpraxis aufsuchen oder längere Zeit nicht in dieser Praxis waren, einen größeren Behandlungsaufwand bedingen. Diesem soll durch einen Honorarzuschlag im Rahmen des Neupatientenmodells Rechnung getragen werden. Die Krankenkassen beteiligen sich an der Finanzierung der Honorarzuschläge. Hausärzte erhalten für die Durchführung der Kennzeichnung einen Zuschlag auf die Pauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages. Überdies geben die Ärzte mitunter der Terminvermittlungsstelle bekannt, dass sie noch freie Termine zur Verfügung haben. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER11TM FÜR SOZIALES 1J"ND VERRRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche planerische Größe ist im KV-Budget hinterlegt für die Abgeltung der Leistungen, welche dann anfallen, wenn kein Termin innerhalb von vier Wochen angeboten werden kann und der Patient sich dann direkt in die ambulante Behandlung in einem Krankenhaus begeben hat? Eine Vermittlung von Patienten zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus sieht die Regelung zur Terminvermittlung in Sachsen nicht vor. Derzeit fehlt hierfür die entsprechende Rechtsgrundlage. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3