Seite 1 von 3 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3593 Thema: Drohende Schließung der für die fachgerechte Arbeit an Baudenkmalen wichtigen Handwerkerfortbildungszentren in Trebsen (Landkreis Leipzig) und Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Freistaat Sachsen haben seit über 20 Jahren Handwerker in den Fortbildungszentren der Handwerkskammern zu Dresden und Leipzig in Görlitz bzw. Trebsen (Landkreis Leipzig) die Möglichkeit, gewerkspezifische Zusatzqualifikationen für die fachgerechte Arbeit an Baudenkmalen zu erwerben. Dieses Angebot besteht für die Gewerke Maurer, Zimmerleute, Tischler, Maler, Stuckateure und Steinmetze. Das Fortbildungszentrum in Trebsen soll zum Jahresende geschlossen werden, das Fortbildungzentrum Görlitz steht dem Vernehmen nach im Frühjahr 2016 vor der Schließung“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Staatsregierung der Sachverhalt dar, dass zum Jahresende das Handwerkerfortbildungszentrum Trebsen seine Ausbildung zum Restaurator im Handwerk bzw. Fachhandwerker in der Denkmalpflege einstellen soll und dies in Kürze auch der zweiten Ausbildungsstätte in Görlitz droht? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, dass die Träger der zwei Bildungszentren in Trebsen und Görlitz diese schließen wollen. Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/26/14 Dresden, 14. Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 3 Es handelt sich bei den Trägern allerdings nicht um die Handwerkskammern in Dresden bzw. Leipzig. Das Bildungszentrum Schloss Trebsen z. B. wird vom Förderverein für Handwerk und Denkmalpflege e. V. betrieben (www.denkmalpflege-trebsen.de). Die der Staatsregierung zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit war nicht ausreichend, die Problematik vollständig aufzuarbeiten und alle in der Vergangenheit beteiligten Akteure zu befragen. Die Drucksache wird daher zum Anlass genommen, das Thema an den Landesausschuss für Berufsbildung heranzutragen , damit dieser sich mit der Fortbildung der Restauratoren und Fachhandwerker befassen und ggf. eine entsprechende Empfehlung an die Staatsregierung aussprechen kann. Frage 2: Beabsichtigt der Freistaat eine Weiterführung der Ausbildung in Landesträgerschaft , wenn die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für Görlitz und die Handwerkskammer Leipzig die Finanzierung der Handwerkerfortbildungseinrichtungen einstellen? Der Freistaat Sachsen ist nicht für die Aus- und Weiterbildung in den beiden Einrichtungen bzw. in den dort ausgebildeten Berufen zuständig. Die Handwerkskammer zu Leipzig hat die genannten Fortbildungszentren nicht finanziert . Sie unterhielt nach eigener Auskunft lediglich bis zum Jahr 2015 in Trebsen ihr Umwelt- und Technologietransferzentrum und hatte zu diesem Zweck Räume beim Förderverein für Handwerk und Denkmalpflege e. V. angemietet. Frage 3: Welche Art der Förderung wurde den sächsischen Handwerkerfortbildungszentren durch den Freistaat Sachsen jährlich seit 2005 in welcher Höhe zuteil und wie viele Restauratoren im Handwerk bzw. Fachhandwerker in der Denkmalpflege wurden seit 2005 in Sachsen ausgebildet (bitte jährlich aufschlüsseln nach den Gewerken, Maurer, Tischler, Zimmerleute, Maler, Stuckateure, Steinmetze)? Der Förderverein für Handwerk und Denkmalpflege e. V. erhielt für das Bildungszentrum Schloss Trebsen in den neunziger Jahren Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Errichtung oder den Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten. Weitere investive Förderungen wurden für die beiden Fortbildungsstätten seitdem nicht beantragt. Insgesamt 248 geprüfte Fortbildungsabsolventen bzw. Fortbildungsteilnehmer meldeten die Handwerkskammern zu Leipzig und Dresden für den angefragten Zeitraum. Die Aufteilung nach Jahren und Berufen ist der Anlage zu entnehmen. Frage 4: Dürfen auch nicht speziell an der fachgerechten Arbeit am Denkmal vorgebildete Handwerker an Baudenkmalen tätig werden und wer entscheidet über die Eignung bzw. Zulassung der Handwerker, die an Baudenkmalen tätig sein können bzw. zu dürfen? STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Jeder nach den Bestimmungen der Handwerksordnung geführte Handwerksbetrieb ist grundsätzlich berechtigt, handwerkliche Leistungen auch am Kulturdenkmal durchzu¬ führen. Über seine Beauftragung entscheidet der jeweilige Bauherr, Eigentümer bzw. Auftraggeber. Soweit keine Leistungen erbracht werden müssen, die die Qualifikation eines Diplomrestaurators voraussetzen, kann im denkmalrechtlichen Genehmigungs¬ verfahren kein Einfluss auf die Entscheidung des Bauherrn im Vergabeverfahren ge¬ nommen werden. Der Meisterbrief bietet als Generalqualifikation die Gewähr dafür, dass die von Hand¬ werksmeistern (Maurer-, Maler-, Steinmetzmeister usw.) geführten Betriebe grundsätz¬ lich fachlich geeignet sind, an Baudenkmalen zu arbeiten. Sie müssen als Handwerks¬ betriebe registriert und in die Handwerksrolle eingetragen sein. Eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und/oder der Meisterbrief sind Zugangsvoraussetzungen zur externen Prüfung in den Fortbildungsberufen Restaura¬ tor bzw. Fachhandwerker. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, um das Handwerk für denkmalpflegerische Arbeiten zu qualifizieren und Hand¬ werker von der Notwendigkeit sowie vom wirtschaftlichen Sinn einer anspruchsvollen, zeit- und kostenintensiven Ausbildung zu überzeugen und welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung im euro¬ päischen Kontext um länderübergreifende Handwerkerförderungen zu etablieren, um einst zusammengehörende Kulturlandschaften zu pfle¬ gen und grenzübergreifend Bautraditionen weiterzutragen und Hand¬ werk zu schulen? Es ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, einzelne Berufsgruppen von der Notwendig¬ keit bestimmter Qualifizierungsmaßnahmen zu überzeugen. Sie unterstützt fortbil¬ dungswillige Arbeitnehmer und Unternehmer jedoch mit verschiedenen Förderpro¬ grammen, teilweise gemeinsam mit dem Bund, z. B. über das Aufstiegsfortbildungs¬ förderungsgesetz (AFBG) oder mit Hilfe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), die mit Landesmitteln kofinanziert werden. Genannt sei hier z. B. der Weiterbil¬ dungsscheck. Darüber hinaus können Überbetriebliche Berufsbildungsstätten, insbe¬ sondere des Handwerks, investiv und bei der Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren von Bund und Land (Mittelstandsrichtlinie) gefördert werden. Diese Förderinstrumente werden bereits seit vielen Jahren intensiv genutzt und sollen auch zukünftig vom Säch¬ sischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt werden. M" ' ¦" hen Grüßen f Anlage Seite 3 von 3 Fortbildungsabschlüsse als Restauratoren und Fachhandwerker Anlage 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 *) Summe Restauratoren Maurer- und Betonbauerhandwerk 10 8 1 6 - 12 1 5 5 2 - 50 Tischlerhandwerk 7 2 7 3 1 1 4 4 8 2 - 39 Zimmererhandwerk 3 5 1 5 2 2 - - - 2 - 20 Maler- und Lackiererhandwerk 9 14 11 5 4 4 3 5 5 5 2 67 Stuckateurhandwerk 2 - 8 - - 4 1 1 - - - 16 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 3 1 8 1 - - - 6 2 2 1 24 Fachhandwerker Maurer- und Betonbauerhandwerk - - - 2 - 4 - - - 1 - 7 Tischlerhandwerk 3 - - - - 4 - - - - - 7 Zimmererhandwerk 2 - - - - - - - - - - 2 Maler- und Lackiererhandwerk 4 1 - 1 - 2 - - - 3 - 11 Stuckateurhandwerk 2 - - - - 3 - - - - - 5 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk - - - - - - - - - - - - Quelle: Handwerkskammern Dresden und Leipzig *) Angaben der Handwerkskammer Dresden noch nicht enthalten 2016-01-15T08:52:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes