SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMJNJSTERJUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3604 Thema: Abweichungen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Fällen sind bisher welche Abweichungen im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen durch die Sparkassenaufsichtsbehörde zugelassen worden? Es wurden bisher keine Abweichungen im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen als Sparkassenaufsichtsbehörde zugelassen. Frage 2: Welche Anträge welcher Sparkassen auf Zustimmung zu Abweichungen im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen liegen der Sparkassenaufsichtsbehörde derzeit zur Entscheidung vor und wann sind diese Anträge dort eingegangen? S Y.:CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/45-L 6625/51/181- 2015/64389 Dresden, 42. . Januar 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 o 1097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 3: Welche der unter Ziffer 2 genannten Anträge sind aus welchen Gründen bereits länger als sechs Monate in Bearbeitung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es liegen dem Sächsische Staatsministerium der Finanzen derzeit keine Anträge auf Zustimmung zu Abweichungen im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen zur Entscheidung vor. Mit freundlichen Grüßen h ·Georg Unland Seite 2 von 2 2016-01-13T13:59:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes