Seite 1 von 5 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3616 Thema: Bau- und Wartungsarbeiten sowie Kosten im Tunnel Königshainer Berge (BAB 4) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft wurde der Tunnel Königshainer Berge seit der Freigabe 1999 teilweise oder vollständig auf Grund von Reinigungs - oder Wartungsarbeiten gesperrt? Bitte Jahr, Monat, Art der Sperrung und Zeitraum einzeln ausweisen. Der Tunnel Königshainer Berge wird seit der Freigabe 1999 teilweise oder vollständig auf Grund der jährlichen Reinigungs- und Wartungsarbeiten (Jahreswartung) wie folgt gesperrt: Wartung/ Dauer Datum Sperrzeit an den genannten Tagen jeweils Anlass Halbjahreswartung 2 Tage KW 05 08:00 – 16:00 Einschränkung auf eine Fahrspur für die Wartung der elektro- und sicherheitstechnischen Einrichtung Quartalswartung 2 Tage KW 21 08:00 – 16:00 Einschränkung auf eine Fahrspur für die Wartung der elektro- und sicherheitstechnischen Einrichtung Jahreswartung 4 Tage KW 34 08:00 – 16:00 Vollsperrung beide Fahrtrichtungen (2 Tage pro Fahrtrichtung) Quartalswartung 2 Tage KW 48 08:00 – 16:00 Einschränkung auf eine Fahrspur für die Wartung der elektro- und sicherheitstechnischen Einrichtung KW = Kalenderwoche Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/10 Dresden, 14. Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 5 Für zusätzliche Reinigungs- und Wartungsarbeiten wurde der Tunnel Königshainer Berge wie folgte gesperrt: Jahr Datum Sperrzeit an den genannten Tagen jeweils Anlass 2011 08.08. – 19.08. 19:00 – 05:00 Nachtsperrungen (1 Fahrbahn) für Lüftertausch 2011 22.08. – 02.09. 19:00 – 05:00 Nachtsperrungen (1 Fahrbahn) für Lüftertausch 2011 10.09. 06:00 – 22:00 Vollsperrung für Lüftertausch 2012 07.11. 09:00 – 15:00 Vollsperrung für Wartung des Trafos 2012 23.12. 04:25 – 06:10 Vollsperrung wegen Feuerwehrübung 2013 18.05. – 18.10. 00:00 – 24:00 18.05.2013, 08:40 – 18.10.2013, 11:31 Sperrung der Richtungsfahrbahn Görlitz wegen Brandschadensanierung 2014 27.08. – 28.08. 18:00 – 06:00 Vollsperrung beide Fahrtrichtungen Tunnelwäsche 2015 15.08 – 16.08. 21:00 – 12:00 Vollsperrung beide Fahrtrichtungen Tunnelwäsche 2015 12.10. – 02.12. 00:00 – 24:00 Einschränkung auf eine Fahrspur für Kabelverlegearbeiten in FR Görlitz Frage 2: An wie vielen Tagen, seit der Freigabe 1999, mussten Umleitungen über Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen eingerichtet werden und sind die technischen Normen und Vorschriften der betroffenen Straßen für die Bewältigung des höheren Verkehrsaufkommens ausgelegt? Bitte nach Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen einzeln ausweisen. Als Bedarfsumleitung in Fahrtrichtung Görlitz ist die U 5 von der Anschlussstelle Niederseifersdorf über die S 122 und B 155 zur Anschlussstelle Kodersdorf verkehrsrechtlich angeordnet und seit 1999 eingerichtet. In Fahrtrichtung Dresden wurde ebenfalls auf dem gleichen Streckenverlauf die U 4 angeordnet und eingerichtet. Für Reinigungs- und Wartungsarbeiten wird diese Umleitung pro Jahr an zwei Tagen und einer Nacht pro Fahrtrichtung in Anspruch genommen. Eine Ausnahme stellte der Zeitraum zur Brandsanierung vom 18. Mai 2013 bis zum 18. Oktober 2013 dar. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde vom 9. bis 15. Oktober 2013 der Verkehr am Knotenpunkt der Bundesstraße B 115 mit der Staatsstraße S 122 bei Niesky gezählt. Bei dieser Zählung wurde ein durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 10.637 Kfz festgestellt. Die Bundes- und Staatsstraßen sind für diese Verkehrsbelegung ausgelegt. Seite 3 von 5 Frage 3: Wie ist die Übernahme von Instandsetzungs- bzw. Wiederherstellungskosten für Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus der höheren Belastung durch die Nutzung der Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen resultieren, geregelt und welche Leistungen sind seit der Freigabe des Tunnels Königshainer Berger ausgezahlt worden? Im Zuge der Ausweisung von Umleitungsstrecken für Autobahnabschnitte wird auf das nachgeordnete klassifizierte Straßennetz zurückgegriffen, das vom Ausbauzustand bzw. der Klassifizierung in der Lage ist, den Umleitungsverkehr aufzunehmen. Es handelt sich dabei in der Regel um Bundes- bzw. Staatsstraßen. Deren Baulastträger (Bund/Freistaat Sachsen) kümmern sich um den baulichen Erhaltungszustand der Straßen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob die genannten Straßen als Umleitungsstrecken dienen oder nicht. Eine besondere finanzielle Regelung zur Abgeltung höherer Unterhaltungsaufwendungen für den Fall der tatsächlichen Inanspruchnahme durch Umleitungsverkehr gibt es nicht. Frage 4: Wie ordnen sich die Intervalle der Reinigungs- oder Wartungsarbeiten im Vergleich zu ähnlichen Bauwerken in Sachsen ein? Bitte Vergleichsdaten und Bauwerke mit angeben. In der folgenden Tabelle sind die Wartungsintervalle zum Vergleich zu ähnlichen Bauwerken in Sachsen aufgeführt: Bauwerk Länge Quartalswar - tung 1 Quartalswar - tung 2 Halbjahres - wartung Jahreswartung Tunnel Kette BAB 17 (Altfranken, Coschütz, Dölzschen) 345 m + 1050 m + 2200 m 2 AT 2 AT 3 AT 6 AT Tunnel Harthe BAB 17 300 m 1 AT 1 AT 1 AT 1 AT Tunnel Königshainer Berge BAB 4 3300 m 2 AT 2 AT 2 AT 4 AT Schottenbergtunnel B 101 720 m 1 AT 1 AT 2 AT 3 AT Tunnel Mosel B 93 405 m 1 AT 1 AT 1 AT 2 AT AT = Arbeitstag Die Tunnelreinigung BAB 17 sowie BAB 4 erfolgt einmal jährlich. Frage 5: Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten seit 1999 für den Unterhalt des Bauwerkes Tunnel Königshainer Berge aufgeschlüsselt nach allgemeinen Unterhaltskosten, Kosten für Sperrungen, für Reparaturen, die Gefahrenabwehr und Personenrettung sowie Zuschüsse an Kommunen ? (z. B. FFW oder THW)? Bitte nach Kostenträger und Jahr aufschlüsseln . Die jährlichen Gesamtkosten für die Unterhaltung des Bauwerkes betragen ca. 900 T€. Seite 4 von 5 Aus folgenden Teilleistungen setzen sich die Gesamtkosten zusammen: Instandhaltung Wartung betriebstechnische Anlagen 260 T€ Kosten Tunnelbetriebszentrale (anteilig) 200 T€ Elektroenergie 270 T€ Tunnelreinigung 50 T€ Streckenunterhaltung (3 km) 120 T€ Die Bundesrepublik Deutschland trägt diese Kosten. Der Staatsregierung liegen keine statistischen Erfassungen zu Unterhalts- und Reparaturkosten der Aufgabenträger des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes vor. Auf eine Abfrage bei den Aufgabenträgern Gemeinde und Landkreis wurde verzichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den betroffenen Gemeinden Kodersdorf und Waldhufen bzw. dem Landkreis Görlitz als weisungsfreie Pflichtaufgaben (Selbstverwaltungsaufgaben) im Brandschutz und Rettungsdienst wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn seitens des Fragestellers wird allgemein nach Unterhaltskosten und Kosten für Reparatur sowie Gefahrenabwehr im Tunnel Königshainer Berge seit 1999 gefragt. Im Bereich des Katastrophenschutzes werden keine gesonderten Katastropheneinheiten durch den Landkreis oder den Freistaat Sachsen für Ereignisse im Tunnel Königshainer Berge vorgehalten. Für den Fall einer Katastrophenlage wird auf die vorhandenen Katastrophenschutz-Einheiten des Brandschutzes, der ABC-Gefahrenabwehr und des Sanitätswesens und der Betreuung zurückgegriffen. STAATSMIN1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Den betroffenen Gemeinden und dem Landkreis Görlitz wurden seit 1999 nachfolgende Zuschüsse im Zusammenhang mit Investitionen im Brandschutz mit Bezug auf Gefah¬ renabwehr im Tunnel Königshainer Berge gewährt: Gemeinde/ Landkreis Jahr Maßnahme Gesamtkos¬ ten in € Zuwen¬ dungsbetrag in € Kodersdorf 2000 Beschaffung Sonderlösch¬ fahrzeug 153.387,56 153.387,56 Waldhufen 2000 Beschaffung Sonderlösch¬ fahrzeug 153.387,56 153.387,56 Lkr. Görlitz (ehemals Niederschlesischer Oberlausitzkreis) 2000 Videoübertragung in die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst 153.387,56 153.387,56 Kodersdorf 2015 Ersatzbeschaffung notwen¬ diger feuerwehrtechnischer Ausrüstung und Atem¬ schutztechnik 41.303,65 37.173,29 Waldhufen 2015 Beschaffung von feuerwehr¬ technischer Ausrüstung und Funkausstattung 45.295,95 40.766,36 Mit freundlichen Grüßen Seite 5 von 5 2016-01-15T08:53:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes