Seite 1 von 2 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3637 Thema: Sonntagsarbeit bei Amazon Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Leipziger Versandzentrum von Amazon wird im Dezember an Sonntagen gearbeitet. An Sonntagen hat die Arbeit jedoch zu ruhen. Es gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Ausnahmen gelten lediglich für Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser und Gaststätten “ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Sonntagsarbeit im Leipziger Versandzentrum von Amazon vor? Der zuständigen Fachabteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist bekannt, dass die Landesdirektion Sachsen , Abteilung Arbeitsschutz auf einen Antrag der Amazon Distribution GmbH Leipzig Sonntagsarbeit am 13. und 20. Dezember 2015 bewilligt hat. Auf die Beschwerde der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen (SächsOVG) den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 10. Dezember 2015 geändert . Es wurde festgestellt, dass der Widerspruch von ver.di gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 23. November 2015 aufschiebende Wirkung hat. Die Amazon Distribution GmbH Leipzig durfte am Sonntag, den 13. und 20. Dezember 2015 keine Arbeitnehmer beschäftigen. Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/12/12 Dresden, 20. Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIM Frage 2. Bei welcher Behörde hat Amazon Leipzig eine Ausnahmegenehmigung für die Sonntagsarbeit der Beschäftigten im Dezember 2015 beantragt und mit welcher Begründung wurde die Ausnahme erteilt? Der Antrag wurde bei der nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörde, der Lan¬ desdirektion Sachsen, gestellt. Auf Grundlage von § 13 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe b) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat die Landesdirektion Sachsen die Sonntagsarbeit bewil¬ ligt. Die Aufsichtsbehörde kann abweichend von § 9 ArbZG bewilligen, Arbeitnehmer an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr zu beschäftigen, wenn besondere Verhält¬ nisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern. Frage 3. Welche „besondere(n) Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnis¬ mäßigen Schadens" liegen bei Amazon Leipzig vor, die im Falle der Er¬ teilung einer Ausnahmegenehmigung für die Sonntagsarbeit diese Maßnahme rechtfertigen? Das SächsOVG hat in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2015 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung der Sonntagsarbeit am 13. und 20. Dezem¬ ber 2015 nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-01-20T14:03:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes