tf *(o o C\¡ STAATSIVINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/3638 Thema: Übertragung der Aufgaben für vier der bedeutendsten sächsischen Schutzgebiete als Amt für Großschutzgebiete an Sachsenforst Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausfuhrungen vorangestellt: ,,Ftir die Nationalparkregion Sächsische Schweiz, das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain obliegen Sachsenforst wichtige Aufgaben als Naturschutzfachbehörde . Die Schutzgebietsverwaltungen sind für die Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete entsprechend den Zielen, wie sie in den Schutzgebietsverordnungen festgeschrieben sind, verantwortlich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwiefern war oder ist es in anderen Bundesländern Praxis, dass eine staatliche Forstbehörde Großschutzgebiete mit einem ähnlichen Aufgabenportfolio wie $2 Zuständigkeitsverord n u n g Natu rsch utz - NatSchZuVO verwaltet? Die Staatsregierung sieht von einer Beantwortung der Frage 1 ab und begründet dies wie folgt: Die Staatsregierung ist gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen verpflichtet, uber ihre Tätigkeit den Landtag zu informieren, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Mit der lnformationspflicht der Staatsregierung korrespondiert das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten nach Artikel 51 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Das heißt, dass die Staatsregierung dem Landtag und den Abgeordneten nur zur Auskunft verpflichtet ist, soweit die erfragten Sachverhalte in ihre eigene Zuständigkeit fallen. Demgegenüber ist die Staatsregierung nicht verpflichtet auf Fragen eines Abgeordneten zu antworten, die Sachverhalte außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 22. Dezember 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t't915053 Dresden, /t,01. lere Anschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium fllr Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sow¡e für verschlüss€lte ôlektronischo DokumenteSeite 1 von 6 STAATS[4INISTERIUI\4 FÜR Uì4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ So verhält es sich bei Frage 1. Diese zielt auf eine Auskunft zur Venualtungspraxis anderer Bundesländer in Bezug auf deren staatliche Forstvenrualtungen und Großschutzprojekte . Die Fragestellung betrifft somit nicht die Tätigkeit der Staatsregierung des Freistaates Sachsen. Frage 2: Welche Artenschutzprojekte sowie regionale Konzepte und Umsetzungsstrategien für die Pflege und den Erhalt von Biotopen wurden seit 2008 durch den Staatsbetrieb Sachsenforst als Amt für Großschutzgebiete bzw. dessen Vorgängereinrichtung jeweils entwickelt bzw. wird an deren Umsetzung mitgewirkt? Nationalparkreoion ,,Sächsische Schweiz" (Nationalpark und Landschaftsschutzqebiet) Konzeptionelle Grundlagen und Vorgaben zum Arten- und Biotopschutz enthalten die vorliegenden beziehungsweise in Erarbeitung befindlichen Pflege- und Entwicklungspläne für den Nationalpark sowie das im Entwurf vorliegende Rahmenkonzept für das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz. lm Teitraum seit dem Jahr 2008 erfolgte auch die Erarbeitung der Managementpläne für die FFH-Gebiete SCI 034E ,,Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg", SCI 162 ,,Wesenitz", SCI 182 ,,Gottleubatal und angrenzende Laubwälder", SCI lS3,,Feuchtgebiete am Brand" und SCI 184,,Bielatal", die ganz oder teilweise in der Nationalparkregion liegen. An Artenschutzprojekten wurde das Stützungsprojekt der Weißtanne fortgeführt (siehe auch Frage 5). Außerdem erfolgte an ausgewählten Brutplätzen von Schwarzstorch, Wanderfalke und Uhu eine Horstbetreuung in der Nationalparkregion. Biosphärenreservat .Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" ln den Pflege-, Entwicklungs- und Renaturierungsplänen für das Biosphärenreservat, deren Erarbeitung schrittweise für einzelne Planungsgebiete erfolgt (zum Beispiel Krebaer Heide und Milkeler Heide/Rothschütz - Abschluss jeweils im Jahr 2009, Daubaner Wald - Abschluss im Jahr 2014), sind Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes wesentlicher Planungsgegenstand. Das trifft auch auf die FFH-Managementpläne zu, deren Erarbeitung für das Biosphärenreservat im Jahr 2014 abgeschlossen wurde. Wesentliche Umsetzungsstrategien sind Abstimmung und Koordination hinsichtlich flächenkonkretem Einsatz der landesweiten Förderprogramme, Steuerung im Rahmen von naturschutzfachlichen Stellungnahmen, Betreuung/Beratung/Kontrollen von Flächeneigentümern im Zusammenhang mit Arten- und Biotopschutzmaßnahmen (zum Beispiel in 25 Seeadlerhorstschutzzonen ), Durchführu ng von Arten- u nd Biotopschutzmaßnah men aus Haushaltsmittel n, Festlegung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Rahmen von Pachtund Nutzungsverträgen auf landeseigenen Liegenschaften, Einwerbung von Aktivitäten Dritter und Steuerung der Maßnahmen (zum Beispiel Flussseeschwalbeninseln), Nutzu ng von Kom pensationsmaßnahmen zu Arten- und Biotopschutzzwecken. Seite 2 von 6 STAATSÏ\4I N I STERI U Ï\4 FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Regionale Konzepte gibt es im Zusammenhang mit den FFH-Lebensraumtypen Zu folgenden Arten/Artengruppen gab es seit dem Jahr 2008 landesweite oder regionale /lokale Artenschutzprojekte mit Bezug zum Biosphärenreservat. Wolf, Fischotter, Fledermäuse, Weißstorch, See- und Fischadler, Uhu, Flussseeschwalbe , Kiebitz, Neuntöter, Feldlerche, Grauammer, Heidelerche, alle Amphibien- Arten an Amphibienschutzzäunen, Kreuzkröte, Rotbauchunke, Skabiosen- Scheckenfalter, Ameisenbläulinge, Tagfalter und Wildbienen, Ackerwildkräuter, Orchideen, Wintergrüne, Königsfarn, Wildgladiole, Moorveilchen, Steppensesel, Wacholder, Wildobst, Schwarzpappel, Weißtanne, Eibe. Als multifunktionales Projekt ist das Spreeprojekt zu nennen, welches der Renaturierung der Flussaue einschließlich der Auwälder mit ihren Tier- und Pflanzenarten dient. Naturschutzoebiete ..Königsbrücker Heide" sowie .,Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain" Maßgebliche Grundlage für Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz sind die FFH- Managementpläne. Der FFH-Managementplan für die Königsbrücker Heide wurde im Jahr 2011 und der für die Gohrischheide/Zeithain im Jahr 2006 fertiggestellt. Seit 2008 gab es in den beiden Schutzgebieten Artenschutzprojekte bzw. Umsetzungsmaßnahmen für folgende Arten: NSG Königsbrücker Heide: Sperbergrasmücke, Raubwürger, Neuntöter, Fischotter, Fledermäuse, Sibirische Schwertlilie, Lungenenzian. NSG Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain: Seeadler, Kreuzkröte, Kerbameisen (einziges bekanntes Vorkommen in Sachsen). Frage 3: Welchen Stand hat die lntegration der FFH-Managementpläne in die Forsteinrichtung in welchen Teilen des Landeswaldes, wann wurde sie zlt welchen Anteilen abgeschlossen, bzw. soll bis wann abgeschlossen sein? Zur Umsetzung der FFH-Managementpläne im Landeswald einschließlich der lntegration in die Forsteinrichtung wird auf die Verfügung der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 26. September 2011 venruiesen (siehe Anlage 1). Die Forsteinrichtung ist das zentrale lnstrument der mittelfristigen Betriebsregelung im Landeswald und damit entscheidend an der Umsetzung der Managementpläne beteiligt. Bei der Forsteinrichtung handelt es sich um ein Verfahren, welches in der Regel aller zehn Jahre fur einen Landeswaldbetrieb innerhalb eines Forstbezirkes durchgeführt wird. Die Belange der FFH-Managementplanung werden in die Forsteinrichtung integriert. Ein Abschluss der lntegration erfolgt verfahrensbedingt nicht. Vielmehr werden im Rahmen der Forsteinrichtung fortlaufend Planungsvorschläge unterbreitet, die jeweils aktualisierte Waldzustandsinformationen sowie Behandlungsgrundsätze und -ziele der FFH-Managementpläne berücksichtigen. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 6 STAATSIUINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: lnwiefern wurden wann seit 2008 Voraussetzungen für die Uberfilhrung weiterer Waldflächen in die Prozessschutzzonen der vom Amt für Großschutzgebiete betreuten Flächen geschaffen und wie soll sich dies weiterhin entwickeln? Nationalpark ..Sächsische Schweiz" Zuletzt zum Stichtag 1. Januar 2008 wurden rund 1.500 Hektar Landeswaldfläche in der Naturzone B des Nationalparks in den forstlichen Ruhebereich (Prozessschutzfläche ) genommen. Da der Pflege- und Nutzungsverzicht durch die Eigentümerfunktion gesichert ist, konnte auf eine Anpassung der Zonierung in der Rechtsverordnung über die Nationalparkregion vezichtet werden. Bestandteil der Waldentwicklungsplanung für den Nationalpark ist eine mittelfristige Flächengliederung. Hiernach sollen bis zum Jahr 2020 weitere rund 1.300 Hektar und bis zum Jahr 2030 zusätzlich rund 800 Hektar in den forstlichen Ruhebereich überführt werden. Biosphärenreservat,.Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" Seit dem Jahr 2008 erfolgte keine Überführung weiterer Waldflächen in die Prozessschutzzonen . Die UNESCO-Kriterien für Biosphärenreservate zum Umfang der Prozessschutzfläche wurden bereits im Jahr 1997 mit der Biosphärenreservatsverordnung erfüllt. Mit der Übertragung von etwa 3.000 Hektar Waldflächen des Nationalen Naturerbes an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und im geringen Umfang an den Staatsbetrieb Sachsenforst bestehen Voraussetzungen, langfristig weitere Flächen als Prozessschutzzonen festzulegen. Naturschutzoebiete .,Königsbrücker Heide" sowie .,Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain" ln den beiden Naturschutzgebieten sind sowohl Wald- als auch Offenlandflächen in die Prozesssch utzzone e i n bezogen. Für das Naturschutzgebiet ,,Königsbrücker Heide" wurde im Jahr 2014 ein Gutachten der European Wilderness Society zu Stand und Aufgaben der Entwicklung als Wildnisgebiet gemäß Kategorie lb IUCN durchgeführt. lm Jahr 2015 folgte ein Gutachten des Prof. Hellriegel lnstitutes e. V. Bernburg/Prof. K. Richter (,,Königsbrücker Heide - Wildnisentwicklung und Erhaltungsziele NATURA 2000.) mit Vorschlägen zur Zonierung und Sicherung des Anteils einer Prozessschutzzone auf über drei Vierteln der Gesamtfläche . Ziel ist eine Novellierung der NSG-Verordnung aus dem Jahr 1996 mit Festschreibung einer Prozessschutzzone (Kernzone) auf über 75 Prozent der Gesamtfläche entsprechend der IUCN-Richtlinie für Wildnisgebiete. Für das Naturschutzgebiet ,,Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain" sind Umfang und Lage der Prozessschutzzone in $ 2 Abs. 3 NSG-Verordnung aus dem Jahr 2011 festgeschrieben. lnsgesamt handelt es sich hierbei um 454 Hektar, also etwa 16 Prozent der Gesamtfläche des Schutzgebietes. Die Überführung weiterer Flächen in den Prozessschutz ist nicht geplant. Seite 4 von 6 STAATSÏ\4INISTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 5: Welche Maßnahmen wurden seit 2008 wann und mit welchem konkreten Ziel jeweils im Bereich der Nationalparke, der Nationalparkregion Sächsische Schweiz, den Naturschutzgebieten,,Königsbrücker Heide" und ,,Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain" und in den Biosphärenreservaten (räumliches Aufgabenfeld der oberen Forstbehörde , die als Amt für Großschutzgebiete in diesen Gebieten die Aufgaben nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz wahrnimmt) durchgeführt , um den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche zu vergrößern? Nationalparkreqion ..Sächsische Schweiz" (Nationalpark und Landschaftsschutzqebiet) Auf den Nationalpark trifft die Fragestellung nur teilweise zu, denn dieser bezweckt gemäß der Verordnung über die Nationalparkregion ein von menschlichen Eingriffen weitgehend ungestörtes Wirken der Naturprozesse auf möglichst großer Fläche nachhaltig zu sichern (Prozessschutz). Eine Flächenbewirtschaftung beschränkt sich daher grundsätzlich auf die Pflegezone und vorübergehend auf die Naturzone B. Auch dort wird gemäß der Verordnung über die Nationalparkregion keine wirtschaftsbestimmte Nutzung bezweckt, sondern es erfolgen forstliche Pflegeeingriffe (im Zeitraum ab dem Jahr 2008 jährlich auf rund 150 Hektar Landeswald) mit dem Ziel, eine Überführung der Flächen in den Prozessschutz vorzubereiten. Unter anderem zur ökologischen Aufwertung von Waldflächen erfolgt zudem die Anpflanzung von Weißtannen auf etwa zwölf HektarlJahr. Besondere Maßnahmen, um den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz (Landeswald des Forstbezirkes Neustadt ) zwischen den Jahren 2008 und 2015 zu erhöhen, sind in Anlage 2 aufgeführt. Biosphärenreservat .,Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" Die Venryaltung des Biosphärenreservates wirbt bei den im Gebiet tätigen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei intensiv für eine ökologische Bewirtschaftung der Flächen. Der Landeswald wird auf ökologischer Grundlage bewirtschaftet (PEFC- Zerlifizierung und betriebsinterne Regelungen). Die Revierleiter der Biosphärenreservatsverwaltung beraten die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer hinsichtlich der ökologischen Bewirtschaftung. ln der Karpfenteichwirtschaft des Gebietes gehört die ökologische Bewirtschaftung zur gängigen Praxis. Mit dem Biokarpfenprojekt kamen seit dem Jahr 2009 dementsprechend zertifizierte Flächen hinzu. lm Rahmen des Projektes wurden einige der mittlerweile selbstverständlichen Produktionsweisen als Zeftifizierungsvoraussetzung verbindlich festgelegt (zum Beispiel Schutz von Wildfischen). Von der Landwirtschaftsfläche werden 3,4 Prozent ökologisch zertifiziert bewirtschaftet. Während im Grünland auf einem Anteil von fünf Prozent des Gebietes alle wesentlichen Kriterien einer ökologischen Bewirtschaftung erfüllt werden, unterliegt ein Großteil der Ackerflächen der konventionellen Bewirtschaftung. Daher setzt die Biosphärenreservatsvenrvaltung im Bereich der Ackerflächen den Schwerpunkt auf Artenschutzmaßnahmen , die gleichzeitig wesentliche Kriterien der ökologischen Bewirtschaftung erfüllen (zum Beispiel kein Biozideinsatz). Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Zeitraum der Jahre von 2008 bis 2015 sind folgende noch laufende Projekte zu nennen Ackenruildkrautprojekt (Projektlaufzeilab dem Jahr 1996; Flächenumfang 10 bis 20 Hektar), Wildbienenprojekt (Projektlaufzeit ab dem Jahr 2Q12; Flächenumfang bis zu 113 Hektar), Projekt zum Erhalt alter Getreidesorten (Projektlaufzeit ab dem Jahr 1997; Flächenumfang bis zu70 Hektar), Projekte zur Verbesserung der Landschaftsstruktur in der Agrarlandschaft (Projektlaufzeit ab dem Jahr 1994; 24 Objekte seit dem Jahr 2008). Naturschutzoebiete ..Köniosbrúcker Heid sowie Gohrischhe icle uncl Elbniederterrasse Zeithain" ln beiden Naturschutzgebieten steht entsprechend der Schutzgebietsverordnungen die naturschutzfachliche Gebietsentwicklung und nicht die Nutzung im Mittelpunkt der Schutzgebietsvenrualtung. Alle Eingriffe ordnen sich als Pflegemaßnahmen den Pflegeund Entwicklungs- sowie Managementplänen unter. Eine klassische ökologische ,,Bewirtschaftung" findet somit nicht statt. Mit freundlichen Grüßen fr(* Thomas Schmidt Seite 6 von 6 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3638 Auszüge aus den internen Regelungen des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Umsetzung der FFH-Managementpläne im Landeswald - Schreiben der Geschäftsleitung des Staatbetriebes Sachsenforst vom 26. September 2011 an die Forstbezirke und das Amt für Großschutzgebiete ,,1. FFH-Gebiete im Landeswald, Rechtsfolqen, Verbindlichkeit der FFH-Manaqementpläne Der Freistaat Sachsen hat270 FFH-Gebiete ausgewiesen, 194 dieser Gebiete beinhalten Landeswald. Mit knapp 43.000 ha besteht rund 43 % des Waldes in FFH-Gebieten aus Landeswald . Ob in Sachsen die mit den Gebietsausweisungen verbundenen Erhaltungsziele erreicht werden, hängt deshalb in beträchtlichem Umfang vom Landeswald und dessen Bewirtschaftung ab; eine entsprechende Verantwortung kommt dem Staatsbetrieb Sachsenforst zu. Genauere räumliche und qualitative Angaben zu den Schutzgütern und zu den notwendigen Erhaltungsmaßnahmen enthalten die FFH-Managementpläne. Als Fachpläne des Naturschutzes sind sie für die zum Geschäftsbereich des SMUL gehörenden bzw. dessen Fachaufsicht unterstehenden Behörden verbindlich. Ermessensentscheidungen im Vollzug der oben genannten Rechtsvorschriften und Grundschutzverordnungen sind durch die Behörden unter Berücksichtigung der FFH-Managementpläne zu treffen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst ist bei der Bewirtschaftung des Landeswaldes in FFH- Gebieten an die jeweiligen FFH-Managementpläne gebunden. Dies umfasst sowohl die Berücksichtigung der in den Plänen dargelegten allgemeinen Behandlungsgrundsätze für die jeweiligen Lebensraumtypen und Arthabitate als auch die Umsetzung spezieller, einzelflächenspezifischer Erhaltungsmaßnahmen. ln den FFH-Managementplänen ausgewiesene Entwicklungsmaßnahmen sind naturschutzfachlich wünschenswert, aber gebietsbezogen nicht als verbindlich anzusehen. lm Folgenden wird konkretisiert, wie der Staatsbetrieb Sachsenforst seine naturschutzrechtlichen Verpflichtungen in FFH-Gebieten erfullen und die entsprechenden Vorgaben aus der FFH-Managementplanung im Rahmen seiner innerbetrieblichen Abläufe umsetzen will. Außerdem werden den Forstbezirken Hinweise für die Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden gegeben. n r den Schutz von FFH-Lebensrau nun Für die Bewirtschaftung von Landeswald in FFH-Gebieten lassen sich die folgenden sieben "Generalregeln" formulieren. Sie sollen insbesondere den vor Ort verantwortlichen Revierleitern als grundsätzliche Richtschnur dienen: 1. Das lebensraumtypische Arteninventar der Waldlebensraumtypen ist zu erhalten. 2. Es ist Sorge zu tragen, dass dauerhaft ein ausreichender Anteil an Althölzern eines Waldlebensraumtyps im Gebiet vorhanden ist. ... 1 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3638 3. In Lebensraumtyp- und Habitatflächen sind starke Einzelbäume und Gruppen älterer Bäume mit besonderem Habitatwert (Höhlen, Faulstellen, Uraltbäume) dauerhaft zu markieren und zu erhalten; tote Bäume sind möglichst zu belassen, ... 4. ln der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit vieler lebensraumtypischer Tierarten (15.03. bis 15.08.)sind in älteren Beständen der Laubwald-Lebensraumtypen und in älteren Laub(misch)wäldern der Habitatflächen keine Hiebsmaßnahmen durchzuführen . ... 5. Maßnahmen, die eine erhebliche Beeinträchtigung eines Lebensraumtyps oder eines Artvorkommens darstellen können (Projekte nach $ 34 BNatSchG), sind frühzeitig , mindestens jedoch einen Monat vor Beginn bei der Naturschutzbehörde anzuzeigen.... 6. lm jährlichen Betriebsvollzug ist auch die Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt von Offenland-Lebensraumtypen im Landeswald (Moore, Gewässer, Wiesen, Heiden) und der kartierten Arthabitate abzusichern. ... 7. Es gibt nur wenige Waldlebensraumtyp-Flächen in hervorragendem Erhaltungszustand ("4-Flächen"). Sie sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. lll. Bereitqestellte lnformationen Um die obigen Generalregeln und detailliertere Vorgaben aus den einzelnen Management plänen umsetzen zu können, mussen auf Revierebene ausreichende und leicht verfügbare lnformationen über die im jeweiligen FFH-Gebiet vorkommenden Schutzgüter und die dafür geplanten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorliegen. Seitens der Geschäftsleitung werden den Forstbezirken daher folgende, auf den FFH- Managementplänen beruhende und weiter aufbereitete Materialien bereitgestellt: 1. FFH-Revierbuchanhang als ausdruckbare PDF-Datei, ... 2. GIS-Projekt "Naturschutz" für den jeweiligen Forstbezirk, ... 3. Filterbare Excel-Liste pro Forstbezirk, .., 4. Darstellung naturschutzrelevanter Flächen in den Tharget-Planungskarten Die vollständigen Texte der Managementpläne sind ebenfalls im lntranet verfügbar. Hier können weitere lnformationen zum jeweiligen FFH-Geþiet und zu den allgemeinen Behandlungsgrundsätzen für die vorkommenden Schutzgüter nachgelesen werden. lV. Umsetzunq der FFH-Man aoementpläne im iährlichen Betriebsvo llzuo Zusammenarbeit von Revierleiter und SB WÖNS Die Jahresplanung ist ein zentraler Termin, um sich auch mit den anstehenden Naturschutzaufgaben im Forstrevier zu befassen. Der Revierleiter sollte zum einen erkennen, welche der von ihm geplanten regulären Bewirtschaftungsmaßnahmen in den FFH-Gebieten Auswirkungen auf die dort vorkommenden FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten haben können und die Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend anpassen. ... 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3638 Zum anderen sollte der Revierleiter im Zuge der Jahresplanung auch bilanzieren, welche sonstigen Naturschutzmaßnahmen gemäß den Managementplänen umzusetzen sind, um die jeweiligen Lebensraumtypen und Arten zu erhalten. Dies betrifft insbesondere FFH- Lebensraumtypflächen, die nicht regulär forstlich bewirtschaftet werden (Wiesen, Heiden, Moore, etc.) oder Maßnahmen zugunsten der Anhang ll-Arten. ... Ziel ist, die für den Landeswald verbindlichen Erhaltungsmaßnahmen systematisch umzusetzen. Revierleiter und Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz (SB WÖNS) beraten im Ergebnis der Jahresplanung, welche Maßnahmen in den FFH-Gebieten vor ihrer Realisierung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde fachlich erörtert oder gemäß S 34 BNatSchG förmlich angezeigt werden sollen (vgl. Abschnitt Vl). ... Die Verantwortung für einen naturschutzrechtlich einwandfreien Betriebsvollzug im Forstrevier und eine angemessene Umsetzung der FFH-Managementpläne hat der Revierleiter. Er entscheidet darüber, bei welchen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Fragen er den SB WÖNS als Berater hinzuzieht. Maßstab hierfür ist unter anderem, ob forstliche Maßnahmen zu Konflikten mit den obigen Generalregeln oder zu sonstigen Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arthabitate führen können. Sicherzustellen ist allerdings auch eine ausreichende Arbeits- und Verkehrssicherheit; der Schutz von Leben und Gesundheit hat Vorrang. Besonders totholzreiche Bestandesteile sind ggf. aus der Nutzung zu nehmen. V. Umsetzuno der FFH-Manaq oläne durch die Forsteinrichtuno Die Forsteinrichtung ist das zentrale lnstrument der mittelfristigen Betriebsregelung im Landeswald und damit entscheidend an der Umsetzung der FFH-Managementpläne beteiligt. Dies umfasst sowohl die waldbauliche Ausgestaltung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für FFH-Waldlebensraumtypen und -Arthabitate als auch die Umsetzung teilflächenspezifischer Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. lm Forsteinrichtungswerk wird die periodische Betriebsplanung mit diesen naturschutzfachlichen Vorgaben der Managementpläne in Übereinstimmung gebracht und fur jeweils zehn Jahre in konkrete Bewirtschaftungsregeln übersetzt. Die unter ll. genannten Generalregeln gelten, soweit sie in diesem Zusammenhang einschlägig sind, auch als generelle Zielvorgabe für die Forsteinrichtung. lnsbesondere die Gestaltung der Verjüngungsverfahren übt entscheidenden Einfluss auf die Baumartenzusammensetzung , die strukturelle Vielfalt und den Anteil an Althölzern in den Waldlebensraumtypen und Arthabitaten aus und ist daher entsprechend anzupassen. lm Ergebnis der Forsteinrichtung soll für den vollziehenden Revierleiter zudem transparent sein, ob eine beplante Fläche in einem FFH-Gebiet liegt und welche FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arthabitate sie berührt. Genauere Angaben zur Lage der FFH-Schutzguter innerhalþ der Planungseinheiten und zu den in den Managementplänen vorgesehenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind vom Revierleiter dem FFH-Revierbuchanhang und dem GIS-Projekt "Naturschutz" zu entnehmen (vgl. Abschnitt lll). Vl. Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat sich zum Ziel gesetzt, die FFH-Managementpläne im Landeswald im Rahmen einer vorbildlichen Waldbewirtschaftung und in eigener Zuständigkeit umzusetzen. J Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3638 Den Forstbezirken wird jedoch empfohlen, die unteren Naturschutzbehörden aktiv einzubeziehen , wenn im Vorlauf von Bewirtschaftungsmaßnahmen naturschutzrechtlich zu klären ist, ob diese Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzguter in den FFH- Gebieten führen können. Die Forstbezirke sollten sich außerdem - soweit möglich und sinnvoll - das Fachwissen der amtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörden zunutze machen, wenn es um die Umsetzung der Maßnahmen für Offenlandlebensraumtypen oder Arten im Landeswald geht. 1. Anzeige von Projekten gemäß $ 34 BNatSchG Projekte, die ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, sind vor ihrer Durchführung auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes zu überprüfen. Dies gilt auch fur an sich genehmigungsfreie forstliche Bewirtschaftungsmaßnahmen, sofern sie geeignet sind, ein FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. ln diesem Fall sind die Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Trifft die Behörde innerhalb eines Monats keine Entscheidung, kann mit dem Projekt begonnen werden. Wird ohne Anzeige begonnen, kann die Behörde die vorläufige Einstellung anordnen. 2. Fachliche Abstimmungen mit den unteren Naturschutzbehörden Die Umsetzung der in den FFH-Managementplänen aufgefüh¡1en Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erfordert zum Teil sehr spezifische naturschutzfachliche Kenntnisse, insbesondere bei Maßnahmen zugunsten der Offenlandlebensraumtypen und derAnhang ll- Arten im Landeswald. Soweit im jeweiligen Einzelfall möglich und sinnvoll, sollten die Forstbezirke deshalb sachkundige amtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der unteren Naturschutzþehörden in die Planung und Ausftìhrung solcher Maßnahmen einbinden. Dies gilt auch für die Auswahl zu belassender Biotopbäume. Den Forstbezirken wird darüber hinaus empfohlen, einmal im Jahr einen Termin mit den unteren Naturschutzbehörden zu organisieren, um sich über fachliche Fragen auszutauschen und um über den Vollzug der FFH-Managementplanung im Landeswaldzu berichten (vgl. Abschnitt lV). Die Forstbezirke können hierfür ggf. die unter lll.3 aufgefühde Excel-Liste verwenden . Vl l. Weiterführende lnformationen: Weitere Fachmaterialien und Hilfen zur Umsetzung der FFH-Managementpläne und dieser Verfügung werden im lntranet bereit gehalten und ständig aktualisiert. Außerdem wird auf die Möglichkeit der fachlichen Beratung durch das Referat "Naturschutz im Wald" in der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst verwiesen." 4 Beeondere Maßnahmên lm LSG Sächsische Schweiz (Nationalparkreglon) im Landeswald des Forstbezirkes Neustadt um den Anteil derökologisch bewirtschafteton Flächo zu vergrößern Rosentha¡ Rosenthal 738 u.765 0,1 3 2008 Heckenanlage Sorge, 1 72 B¡elatal Rosenthal T. v. 677 0,2 2011 Tê¡chrenaturiêrung 7 Te¡chê Wiese 1Cunnersdorf Reinhardtsdorf T. v. 700 0,68 2008 Wiessnrenatur¡êrung W¡ese 3Cunnêrsdorf Râinhardtsdorf T. v. 701 0,79 2008 W¡esenrenaturierung 2008 W¡esenrenalur¡erung Hi¡hnerbergRosenthal Rosênthâl f . v.73712 Wiêsênrenaturierung Erlsw¡eseBielâtål Rossnthal T. v. 850 0,43 2008 0,2 2008 Wiesenrenatur¡erung DreieckswieseB¡elatal Rosenthal T. v.7O7 0,00€ 2012 Entsiegelung SchBune Königste¡nK0nigstein Kön¡gste¡n T.v. 699 0,5 2015 Teichrenaturiêrung Großer RaumteichB¡elatal Raum T.v. 4218 Reinhardtsdorf T.v. 569/3 2,9 2015 Anlage Streuobstwiese Streuobstw¡êseReinhardtsdorf Reinhardtsdorf Reinhardtsdorf T.v. 569/3 0,37 20't4 Anlaga Waldrand Bielatal Rosânthâl T.v. 699 o,25 2014 Anlage Waldrând B¡elatal Rosenthal f .v.644 0,28 2014 Anlago Waldrand Rosenthal Cunnêrsdorf T.v. 398, 400 0,91 2015-2016 Entw¡cklung naturnaher Bachwald 2011 Anlage nalurnahâr Wald ErstaufforstungKönigste¡n KÖnigstein 666 Re¡nhardtsdorf T.v. 590 0,2 2011 Te¡chrenaturiêrung Ieìch am MârktwsgRe¡nhardtsdorf Hermsdorf 463t1 0,3 2013 Anlage Streuobshv¡aseBielatal Cunnersdorf T.v.433 0,8 2010 Entwicklung naturnaher BachwaldCunnersdorf B¡elatal Rosenthal r.v.676h 0,55 2009 An¡age Waldrand Cunnêrsdorf Rêinhardtsdorf Lv.674 0,3 2011 B¡otoprenaturierung Biotop alter Steinbruch Cunnersdorf Cunnersdorf T.v,39c 0,4 2012 Entw¡cklung nalurnaher Bachwald Re¡nhardtsdorf mêhrero mehrer€ 0,78 2015 Prozessschutz Biotopbaumgruppen Cunnersdorf mehrere mshrer€ 0,35 2015 Prozossschutz B¡otopbaumgruppen Ottomühle nehrero mehrer€ 0,79 2Q14 Prozessschutz Biotopbaumgruppen Kdnigstein Tehrêrê mehr€r€ 0,91 2015 Prozessschutz Biotopbâumgruppsn 744 2004-2015 Enlw¡cklung ökologischenM¡schwâldss Pflanzung fur Waldumbau, davon 200 ha We¡ßtannemehrere îehrere mehrer€ Summs 762 2016-01-20T10:49:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes