s (f) st(o o(\ STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfâch 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von- Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/3639 Thema: Vorschläge Anbauverbände ökolandbau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Ausführung vorangestellt: ,,ln einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft vom 17.12.2015 erklärte Thomas Schmidt: ,,Bei der Förderung des ökohndbaus ist der Freistaat den Vorschlägen der Anbauverbände nachgekommen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Der Beantwortung der Fragen wird vorangestellt, dass die Aussage in der Pressemitteilung sich auf ausgewählte Vorschläge der Verbände und nicht auf den gesamten Komplex von Vorschlägen der Verbände zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR) bezog. Frage l: Welche kritischen Hinweise gaben die Anbauverbände hinsichtlich der Förderpraxis in der Landwirtschaft insgesamt und bezüglich der speziellen Förderung des ökologischen Landbaus im Detail? Frage 2: Welche Anbauverbände haben wann und auf welche Weise welche Vorschläge zur Förderung des ökolandbaus geäußert ? (Bitte um Auflistung sämtlicher Vorschläge) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-20'12 PalKa lhre Nachricht vom 22. Dezembe¡ 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t1915054 Dresden, t{ 0í. tc't¿ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerlum für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www-smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnl ¡nien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortend¡enst melden. * Kein Zugang fùr elektron¡sch signierto sowio füÍ vorschlUsselte elektronische DokumentêSeite I von 2 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Zeitraum vom April 2Q12bis April2014 gingen seitens des Bündnisses Ökolandbau Sachsen (BÖS) fünf gemeinsame schriftliche Stellungnahmen zur Weiterentwicklung der Agrarumweltmaßnahmen für landwirtschaftliche Unternehmen im Freistaat Sachsen in der Förderperiode 2015 - 2020 im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ein. Die Stellungnahmen wurden in allen Fällen von den Anbauverbänden Gäa, Bioland, Naturland, Demeter und teilweise auch von der Sächsischen lnteressengemeinschaft Ökologischer Landbau e. V. und dem Verband der Privaten Landwirte und Grundeigentümer Sachsen e. V. unterzeichnet. lm Mäz 2014 reichte der Sächsische Landesbauernverband (SLB) eine Stellungnahme zum EPLR Sachsen 2014 - 2020, auch mit Bezug auf den ökologischen Landbau, ein. Der Verband Gäa e. V. reichte im Juli 2012 seine Vorschläge für das zukünftige lnvestitionsförderprogramm ein. Des Weiteren sandte das Bündnis Ökolandbau Sachsen im Oktober 2014 seine Stellungnahme zum Entwurf der Förderrichtlinie Landwirtschaft, lnnovation, Wissenstransfer (LIW2O14) sowie zu den Vorhabenauswahlkriterien an das SMUL. Die Vorschläge der Verbände sind zum Teil identisch. Zusammengefasst sind diese, mit der Zuordnung zu den jeweiligen Verbänden und Vereinigungen, in der Anlage aufgeführt . Frage 3: Welche von den Anbauverbänden unterbreiteten Vorschläge wurdenl:l in die Praxis übernommen, welche wurden modifiziert übernommen und welche wurden nicht aufgegriffen? Ein Teil der Vorschläge wurde zu einem Zeitpunkt im SMUL eingereicht, als die maßgeblichen Rahmenbedingungen zur GAP und die entsprechenden Verordnungen, wie die Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), und deren Durchführungsverordnungen noch im Entwurfsstadium waren. Nach Vorlage der endgültigen EU-Rechtsgrundlagen erfolgte die EU-konforme Ausgestaltung der Fördermaßnahmen. Unter Beachtung dessen und unter fachlichen Aspekten konnte nicht allen Vorschlägen gefolgt werden. Welche Vorschläge 1:1 modifiziert übernommen oder nicht aufgegriffen wurden, ist ebenfalls der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen0"^ l( ßJ Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 2 von 2 Anlage Vorschläge und Hinweise der Verbände hinsichtlich der Förderpraxis in der Landwirtschaft insgesamt: nicht aufgegriffen X modifiziert i.¡bernommen X X X X X x X (1 :1) Verbånde, Vereinigungen BÖS BÖS BÖS BÖS BOS BÖS BOS BOS Vorschlag Betriebe, die eine Förderung in Anspruch nehmen, sollten eine ausgeglichene Humusbilanz im Ackerbau aufweisen. Ackerschläge die mit einer Fruchtart bestellt werden, dürfen nicht größer als 30 ha (Toleranzvon 20 %) sein. Der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist im gesamten Betrieb nicht gestattet. Vorgeschrieben ist die Einhaltung einer Fruchtfolge von mindestens vier Fruchtfolgegliedern, eine Fruchtart darf dabei nicht mehr als 30 % Anteil an der Fruchtfolge aufweisen. Betriebe mit geringem Flächenumfang können die vier Fruchtarten auch jährlich wechselnd auf der Gesamtfläche anbauen. Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen Der Anteil von Hauptfruchtleguminosen muss mindestens 10 o/o der Fruchtfolge Betragen. Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich auf mindestens zwei bis fünf Prozent ihrer Ackerfläche Maßnahmen zur Erhöhung der Bio- Diversität durchzuführen (2.8. Anlage Feldhecken, Blühstreifen- Ansaat von insektenrelevanten Blühmischunqen). Die Verfütterung von Soja aus Quellen außerhalb Europas ist in den Betrieben nicht gestattet. Anlage nicht aufgegriffen X modifiziert übernommen X X übernommen (1 :1) X X Verbände, Vereinigungen BÖS BÖS BÖS BÖS BOS Vorschlag Ein Umstieg in ,,höherwertige" Maßnahmen sollte künftig vor Ablauf der Verpflichtungszeiträume ohne Rückzahlung bereits erhaltener Mittel möglich sein. Bei der Maßnahme AL 7 ,,Uben¡vinternde Stoppel" wåre ein hoher Mitnahmeeffekt zu erwarten, die Ausstattung mit 100 €lha ist verglichen mit der Höhe der Maßnahme Ökologischer Landbau unverhältnismäßiq. Die Maßnahme AL I ,,Klima- und gewässerschonende N-Düngung" sollte als generelle Verpflichtung und Voraussetzung für die lnanspruchnahme von Förderungen der Maßnahmen auf Ackerland oelten. Streichung der Maßnahme AL 2 ,,Dauerhaft konservierende Boden bearbeitu ng/Streifensaat". Bei der lnvestitionsförderung im Bereich Nutztierhaltung sollte lediglich gefördert werden, wenn damit in besonderem Maße eine umweltschonende sowie tierschutzgerechte Tierhaltung erreicht wird. Ausschließlich die Premium-Maßnahmen der aktuellen GAK- Rahmenplanung ohne inhaltliche Abstriche sollten mit einem um 20 o/o ethöhten Aufschlaq bei den Förderunqen unterstützt werden. Anlage Vorschläge, Hinweise und Forderungen Verbände bezüglich der speziellen Förderung des ökologischen Landbaus: nicht aufgegriffen X X X modifiziert übernommen X X X übernommen (1:1) X X Verbånde, Vereinigungen BÖS BÖS, SLB BÖS BÖS, SLB BÖS BÖS BÖS BÖS, SLB Vorschlag Der Prämienabstand des ökologischen Anbauverfahrens zu anderen Fördervarianten muss entsprechend der ökologischen und gesellschaftlichen Leistung deutlich erhöht werden. Zudem ist die Attraktivität des ökologischen Anbauverfahrens hinsichtlich der Kombinationsmöglichkeiten mit anderen AUM wesentlich zu verbessern und voll auszuschöpfen. Eine Förderung des Neueinstieges in die ökologische Wirtschaftsweise auch in 2014 zu ermöglichen. Die erhöhte Umstellungsprämie soll beibehalten werden lm Rahmen der Verlängerung der Förderperiode ist die ökologische Bewirtschaftung von Flächenzugängen vollumfänglich ab deren Zugang zu fördern. Die ökologische Bewirtschaftung von Flächenzugängen ist in der laufenden Förderperiode (2007 - 2013) vollumfänglich ab Zugang zum laufenden Fördezeitraum zu fördern. lm neuen Förderprogramm ist im Verpflichtungszeitraum jährlich ein Einstieg in Ö 3 (Ökologischer Gemüsebau) möglich, unabhängig davon, ob in den Vorjahren oder Folgejahren auf der Gesamtfläche ökologischer Gemüsebau betrieben wird oder nicht. lm neuen Agrarumweltförderprogramm muss auch eine Kombination der Ökoprämie mit der AL 3 ,,Umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus möglich sein. Anlage nicht aufgegriffen x x X X modifiziert übernommen X X (1 :1) x X Verbände, Vereinigungen BÖS BÖS, SLB BÖS, GAA BÖS, GäA BÖS, GäA BÖS BÖS BÖS Vorschlag Die besonderen Gemeinwohl-Leistungen der ökologischen Landwirtschaft müssen bei der Kalkulation von Ag rarumweltfördermaßnah me m it ei nbezogen werden. Die Beibehaltungsprämie soll deutlich erhöht werden Bei der Förderung der Anschaffung von umweltschonender, innovativer Spezialtechnik ist die Anschaffung von Spezialtechnik für den ökologischen Landbau mit aufzunehmen. Die Förderung baulicher lnvestitionen zur Lagerung, Trocknung und Aufbereitung von pflanzlichen Ernteprodukten sollte auf ökologisch ezeugte Marktware ausgeweitet werden. Ökobetrieben soll zum allgemeinen Zuschusssatz ein Zuschlag von zehn Prozent gewährt werden. Bei den ,,Vorhabenauswahlkriterien Förderperiode 2014 - 2020" ist eine Priorisierung von Großbetrieben zu streichen. Die Bewertung des Vorhabens ökologischer Landbau mit zusätzlich zehn Punkten und Vorhaben von Ökobetrieben sollen eine grundsätzliche Priorität bekommen, zumindest aber mit einer relevanten Punktzahl von 60 Punkten bewertet werden. Bei lnvestitionen im Bereich Nutztierhaltung sollte als zusätzliches Auswahlkriterium der Punkt Basis- und Premiumförderung mit aufgenommen werden: die Premiumforderung ist gegenüber der Basisförderung mit 30 Punkten zu bewerten. 2016-01-15T13:09:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes