Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3641 Thema: Umgang mit unfairer Fankultur im Fußball Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Anlässlich von Sportveranstaltungen – vor allem im Fußball – kommt es bedauerlicherweise auch im Freistaat Sachsen regelmäßig zu Auseinandersetzungen unter den Fans gegnerischer Mannschaften und gegen Einsatzkräfte der Polizei.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: I. Die aktuelle Situation im Freistaat Sachsen A. Fanstrukturen Frage 1: Welche (organisierten) Fangruppierungen der Ultraszene mit wie vielen Mitgliedern als Anhängerinnen und Anhängern von Sportvereinen im Freistaat Sachsen sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz , Alter und Geschlecht der Mitglieder darstellen.) Frage 2: Welche (organisierten) Fangruppierungen der Hooliganszene mit wie vielen Mitgliedern als Anhängerinnen und Anhänger von Sportvereinen im Freistaat Sachsen sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz , Alter und Geschlecht der Mitglieder darstellen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9375 Dresden, 25. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 21 Weder der Begriff der „Ultras“ noch der „Hooligans“ sind für den Bereich der Einsatzbewältigung aus Anlass von Fußballspielen abschließend definiert. Insoweit werden nachfolgend bekannte Gruppierungen im Umfeld von Fußballspielen aufgeführt , denen auch Personen der Kategorien B, gewaltbereit, bzw. C, gewalttätig, zugerechnet werden. Konkrete personenbezogene Erkenntnisse zur Mitgliederstruktur liegen nicht vor, da hierzu eine Erhebung personenbezogener Daten nicht erfolgt. Insoweit handelt es sich bei den nachfolgenden Angaben um geschätzte Bewertungen der zuständigen Polizeidienststellen. - Chemnitzer FC Gruppierung Mitglieder Alter Geschlecht Ultras 99 Chemnitz 50 15 bis 25 überwiegend männlich Contra Cultura 25 bis 30 14 und 25 überwiegend männlich - FC Erzgebirge Aue Unter dem Dachverband „Erzbrigade“ sind fünf Fangruppierungen bekannt: Gruppierung Mitglieder Alter Geschlecht Violet Maniacs 20 20 bis 30 überwiegend männlich Ultras Aue 20 25 bis 40 überwiegend männlich Guerillas 40 20 bis 35 männlich Fialova Sbor 40 16 bis 30 männlich/weiblich East Company 30 20 bis 35 überwiegend männlich - SG Dynamo Dresden Gruppierung Mitglieder Alter Geschlecht Hooligans Elbflorenz 35 älter als 40 keine Angaben Ultras Dynamo 125 15 bis 25 keine Angaben Bautzen Supporters 50 15 bis 20 keine Angaben OSL-Bande 20 25 bis 45 keine Angaben Devils Dynamo 50 18 bis 20 keine Angaben Dresden West 40 20 bis 30 keine Angaben Faust des Ostens 40 18 bis 25 keine Angaben - BSG Chemie Leipzig Gruppierung Mitglieder Alter Geschlecht Diablos Leutzsch 200-300 25 bis 35 keine Angaben Ultra Youth 20 18 bis 25 keine Angaben - 1. FC Lokomotive Leipzig Gruppierung Mitglieder Alter Geschlecht Gauner 60 18 bis 30 keine Angaben Fankurve 1966 50 16 bis 28 keine Angaben Seite 3 von 21 - RasenBallsport Leipzig Gruppierung Mitglieder Alter Geschlecht Red Aces 20 20 bis 30 keine Angaben Castrum Lipsia 15 18 bis 30 keine Angaben Fanatics Leipzig 10 17 bis 22 keine Angaben Zone 147 15 15 bis 26 keine Angaben - FSV Zwickau Gruppierung Mitglieder Alter Geschlecht Red Kaos 50 20 bis 40 überwiegend männlich A-Block 30 25 bis 40 männlich Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die politischen Ausrichtungen (Strömungen) und Aktivitäten der in den Fragen 1 und 2 genannten Gruppierungen vor? (Bitte aufgeschlüsselt nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz , Alter und Geschlecht darstellen.) Aus dem Fanumfeld des Fußballvereins 1. FC Lokomotive Leipzig wurde die Gruppierung „Scenario Lok“ als rechtsextremistisch eingestuft. Die Gruppierung gab im Oktober 2014 ihre Auflösung bekannt. Der Personenkreis umfasste insgesamt ca. 70 Personen . Die Gruppierung „Faust des Ostens“ wird der rechtsextremistischen Szene zugerechnet . Darüber hinaus gehören zum Fanumfeld des Fußballvereins Chemnitzer FC die rechtsextremistischen Gruppierungen „New Society“ (NS-Boys) und „Kaotic Chemnitz“, die jedoch bei Fußballspielen nicht mehr als Gruppierung in Erscheinung treten. Dieser Szene gehören ca. 50 Personen an. Frage 4: Wie viele Hooligans aus Sachsen werden in die Kategorie C – „Hooligans mit besonders hoher Gewaltbereitschaft“ - bei der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes eingeordnet ? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.) Frage 5: Wie viele Hooligans aus Sachsen werden in die Kategorie B – „Hooligans mit Gewaltbereitschaft“ - bei der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes eingeordnet? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung , Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6: Seite 4 von 21 Hinsichtlich der Zuordnung von Personen in die Kategorien B und C und der Anzahl der den Fußballvereinen im Freistaat Sachsen zuzurechnenden Personen dieser Kategorien wird für die Jahre 2012 bis 2015 auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs-Nr. 6/1015, für die laufende Saison 2015/2016 auf die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Drs-Nr. 6/3339 verwiesen. Für die Saison 2009/2010 bis 2011/2012 wurden Personen im Umfeld von Fußballspielen im nachfolgenden Umfang sächsischen Vereinen zugerechnet: Verein Saison 2009/2010 Saison 2010/2011 Saison 2011/2012 Kat. B Kat. C Kat. B Kat. C Kat. B Kat. C 1. FC Lokomotive Leipzig 150 - 200 80 150 - 200 80 150 - 200 80 Chemnitzer FC 60 - 80 20 - 30 60 - 80 20 - 30 60 - 80 20 - 30 FC Erzgebirge Aue 200 30 200 45 180 40 FSV Budissa Bautzen 40 - 60 20 40 - 60 20 35 - 40 10 FSV Zwickau 100 40 100 40 80 20 FC Sachsen Leipzig 50 - 60 20 - 30 90 - 100 30 - 40 SG Dynamo Dresden 450 75 490 75 490 75 VfB Auerbach 10 0 10 0 10 0 VFC Plauen 60 0 60 0 50 20 Eine weitere Aufschlüsselung zu Geschlecht und Alter der Angehörigen der gewaltbereiten Szenen erfolgt im Rahmen des Informationsaustausches Sporteinsätze über die Angaben zu den in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 aufgeführten Gruppierungen hinaus nicht. Grundsätzlich sind die Angehörigen der relevanten Szenen überwiegend männlich. Frage 6: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger von „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa), GIDA-ähnlichen, sog. „islam- oder asylkritischen“, „islam- oder asylfeindlichen“, rassistischen sowie anderweitig rechtsmotivierten Bewegungen und deren Aktivitäten in Sportvereinen im Freistaat Sachsen? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.) Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten in Fußballvereinen im Freistaat Sachsen? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.) Seite 5 von 21 Frage 8: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten in Sportvereinen im Freistaat Sachsen, die der Ultraszene zuzurechnen sind? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.) Frage 9: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten in Sportvereinen im Freistaat Sachsen, die der Hooliganszene zuzurechnen sind? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.) Frage 10: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten in Fanclubs sächsischer Sportvereine? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.) Frage 11: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten als Ordnerinnen und Ordner in sächsischen Sportvereinen? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Verein, Alter und Geschlecht darstellen.) Frage 12: Sind der Staatsregierung (Neu-)Gründungen von Sportvereinen durch Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 bekannt? Frage 13: Sind der Staatsregierung (Neu-)Gründungen von Fangruppierungen der Hooliganszene durch Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 bekannt? Frage 14: Sind der Staatsregierung (Neu-)Gründungen von Fangruppierungen der Ultraszene durch Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 7 bis 14: Da eine personenbezogene Erfassung der Personen der Kategorie B im Umfeld von Fußballvereinen nicht erfolgt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Frage 15: Werden die in den Fragen 1 bis 14 erfragten Informationen und Erkenntnisse elektronisch gespeichert? Seite 6 von 21 Frage 16: Werden diese Informationen und Erkenntnisse auch in Papierform aufbewahrt? Frage 17: In welchen (bundesweiten) Dateien, Datenbanken, Verbunddateien o. ä. werden diese Informationen und Erkenntnisse gespeichert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 15 bis 17: Bei den benannten Gruppierungen und dem vorhandenen Gewaltpotential im Umfeld von Fußballvereinen erfassten Erkenntnissen handelt es sich nicht um personenbezogene Daten. Die Erkenntnisse werden jeweils im Rahmen des Informationsaustausches Sporteinsätze erhoben, erfasst und den jeweils beteiligten Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt. Bezogen auf die Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Gruppierungen werden die Informationen und Erkenntnisse in der Amtsdatei des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, in der Verbunddatei der Verfassungsschutzbehörden Nachrichtendienstliches Informationssystem Wissensnetz (NADIS WN) und in der Rechtsextremismus -Datei gespeichert. Insoweit betreffen die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 18 bis 24 jeweils nur Erkenntnisse zu den in Frage 3 benannten rechtsextremistischen Gruppierungen. Frage 18: Nach welchen Ermächtigungsgrundlagen werden Informationen und Erkenntnisse im Sinne der Frage 17 erhoben, verarbeitet und verwendet? Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind das Sächsische Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG), das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) sowie das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G). Frage 19: Wer hat aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlagen Zugriff auf Informationen und Erkenntnisse im Sinne der Frage 17? Für die Amtsdatei des LfV Sachsen legt eine Errichtungsanordnung nach § 8 Sächs- VSG die Zugangsberechtigungen fest. Zugriff erhalten die Mitarbeiter des LfV Sachsen, soweit sie unmittelbar mit Aufgaben betraut sind, zu deren Erfüllung die Nutzung erforderlich ist. Für die Verbunddatei der Verfassungsschutzbehörden NADIS WN legt eine Dateianordnung nach § 14 BVerfSchG die Zugangsberechtigungen fest. Zugriff erhalten die Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden, die unmittelbar mit Aufgaben betraut sind, zu deren Erfüllung die Nutzung erforderlich ist. Für die Rechtsextremismus-Datei legt eine Errichtungsanordnung nach § 13 RED-G die zugriffsberechtigten Organisationseinheiten der beteiligten Polizei- und Verfassungsschutzbehörden sowie des Militärischen Abschirmdienstes fest. Innerhalb der Seite 7 von 21 beteiligten Behörden erhalten ausschließlich hierzu ermächtigte Personen Zugriff auf die Datei. Frage 20: Werden die von der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenverwendung betroffenen Personen über Eingriffe in ihr Recht auf Datenschutz informiert? Die für die Datenverarbeitung einschlägigen Rechtsgrundlagen sehen eine Benachrichtigung des Betroffenen nicht vor. Frage 21: Wie viele Informationen und Erkenntnisse wurden seit dem 1. Januar 2010 angelegt ? (Bitte in Jahresscheiben angeben.) Informationen und Erkenntnisse (z. B. Personen und Ereignisse) wurden bisher wie folgt angelegt: Jahr Anzahl 2010 2 2011 0 2012 51 2013 111 2014 277 2015 16 Frage 22: In welchen Zeiträumen oder aufgrund welcher Sachverhalte werden die Informationen und Erkenntnisse gelöscht und die betroffenen Personen über die Löschung informiert? Frage 23: Wie viele Informationen und Erkenntnisse in welchen Zeiträumen wurden seit dem 1. Januar 2010 gelöscht? (Bitte in Jahresscheiben angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 22 und 23: Zur Sicherstellung der Umsetzung des Auftrags der NSU-Untersuchungsausschüsse besteht ein Löschmoratorium, nach dem Daten mit einem Bezug zum Rechtsextremismus bis auf Weiteres nicht gelöscht werden dürfen. Datenspeicherungen in Dateien, Akten oder Aktenstücken, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, werden daher gesperrt. Auch im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum Inkrafttreten des Löschmoratoriums wurden im LfV Sachsen keine Informationen und Erkenntnisse zu den in Frage 3 benannten rechtsextremistischen Gruppierungen gelöscht. Frage 24: Mit welchen Einschränkungen und Nachteilen müssen die von den Datenerhebungen , Datenverarbeitungen und Datenverwendungen betroffenen Personen rechnen? Seite 8 von 21 Es ergeben sich keine unmittelbaren Einschränkungen und Nachteile. Das LfV Sachsen wirkt jedoch an den in § 2 Abs. 2 SächsVSG vorgeschriebenen Überprüfungen, wie beispielsweise Zuverlässigkeitsüberprüfungen, mit. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung vorliegen, werden die Erkenntnisse an die zuständige Behörde oder sonstige öffentliche Stellen übermittelt und finden dort Verwendung. B. Fanarbeit Vorbemerkung: Im Kontext der Thematik der Großen Anfrage werden die nachfolgenden Fragen auf den Bereich Fußball bezogen. Frage 1: In welchen Sportvereinen im Freistaat Sachsen sind wie viele Fanbeauftragte haupt- bzw. ehrenamtlich tätig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht sowie Art der Beschäftigung [Vollzeit, Teilzeit oder Ehrenamt ] darstellen.) Der Einsatz von Fanbeauftragten liegt in der Zuständigkeit der Fußballverbände und -vereine. Frage 2: Welche Mittel und sonstigen (Unterstützungs-) Leistungen erhalten die Sportvereine im Freistaat Sachsen für ihre Fanarbeit bzw. Fanbetreuung vom Land und dem Sächsischen Fußballverband? Im Haushaltsplan 2015/2016 sind Haushaltsmittel in Höhe von 320.000 Euro pro Haushaltsjahr für Maßnahmen nach der Förderrichtlinie Fanprojekte veranschlagt. Eine Förderung nach der Förderrichtlinie Fanprojekte wird entsprechend Ziffer 2 der Richtlinie sowohl den Fanprojekten nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) als auch für die Arbeit des Fankoordinators beim Sächsischen Fußballverband (SFV) gewährt. Die Sportvereine sind keine Zuwendungsempfänger im Sinne der Förderrichtlinie Fanprojekte . Frage 3: Wie stellt sich die Finanzierung der Fanprojekte dar, die ihren Schwerpunkt im Freistaat Sachsen haben? (Bitte unter Angabe der Finanzierungsquellen darstellen .) Seit dem 1. Juli 2013 bezuschussen der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) entsprechend der Gemeinsamen Richtlinien für die Zuschussgewährung für Fanprojekte die Projekte mit 50 % des Gesamtvolumens. In Sachsen werden die anderen 50 % von Freistaat (Förderrichtlinie Fanprojekte) und Kommunen (Landkreise, Städte) getragen. Die Landesförderung erfolgt über die Haushaltsstelle 0320/68681. Seite 9 von 21 Frage 4: Welche weiteren Projekte aus dem Bereich der Prävention und Fanarbeit werden vom Freistaat Sachsen durch welche Leistungen und in welcher Höhe unterstützt ? (Bitte auch mit Kurzbeschreibung der Projekte sowie unter Angabe aller Finanzierungsquellen darstellen.) Über die Förderrichtlinie Fanprojekte wird die Arbeit des Fankoordinators beim Sächsischen Fußballverband (SFV) mit einer Zuwendung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Für die Spielsaison 2015/2016 wurden dem SFV hierfür 23.038 Euro aus Landesmitteln bewilligt. Frage 5: Wie können die präventive Arbeit der Fanprojekte und weitere Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention in Sachsen weiter gestärkt und verstetigt werden? Ende des Jahres 2012 wurde die Professur für Allgemeine und Biopsychologie der TU Chemnitz vom Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie e. V.“ mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ beauftragt, die sechs sächsischen Fanprojekte nach wissenschaftlichen Standards zu untersuchen. In der Folge wurde im Jahr 2013 die „Bestandsaufnahme der Arbeit und Struktur der sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte“ in Sachsen erstellt. Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt , dass die Fanprojekte wichtige Arbeit mit Teilen der Fanszene leisten, jedoch eben auch nur Teile der Fanszene erreichen. Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Fanprojekte sich teilweise deutlich voneinander abheben und eine kontinuierliche Unterstützung mit Fokus auf konzeptionelles Arbeiten und Methodenkompetenz angezeigt sei. Die Empfehlungen der Bestandsaufnahme aufgreifend, beschloss der „Sächsische Regionalausschuss Sport und Sicherheit“ des Landespräventionsrates (LPR) im April 2014 die aktive Unterstützung der sächsischen Fanprojekte und empfahl hierfür ein begleitendes Coaching. Haushaltsmittel hierfür wurden im Haushaltsplan 2015/2016 über die Haushaltsstelle 0320/54581 bereitgestellt und der Auftrag am 30. Juni 2015 an das Institut für angewandte Wissenschaft Chemnitz (IAW) vergeben. Grundpfeiler des Coaching-Angebots sind die Freiwilligkeit, Bedarfs- und Prozessorientierung sowie Vernetzung aller Sächsischen Fanprojekte. In der Bedarfsanalyse gemeinsam mit den Mitarbeitern/-innen der Fanprojekte vor Ort werden die Coaching-Ziele auch nach Maßgabe der Ziele sowie Anliegen der Fanprojekte erarbeitet und vereinbart. Darüber hinaus soll das Coaching den Fanprojekten Unterstützung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Arbeit, der Erweiterung der Methodenvielfalt sowie beim Aufbau eines einheitlichen Qualitätsmanagements unterstützend dienen. Des Weiteren können Methoden entwickelt werden, welche die Arbeit der Fanprojekte besser mess- und sichtbar machen, um die Güte und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen kontinuierlich optimieren und darstellen zu können. Frage 6: Welche Aufgaben mit welchem Stellenwert erfüllen die beteiligten Akteure (Vereine , Fanprojekte, Sächsischer Fußballbund, Jugendhilfe, Kommunen und Staatsregierung) im Bereich der präventiven Arbeit? Seite 10 von 21 Eine umfassende Kenntnis zu den Aufgaben und dem Stellenwert, welche die in der Frage benannten und der Staatsregierung bekannten Akteure im Bereich der präventiven Arbeit leisten, hat die Staatsregierung nicht. Eine Aussage im Sinne der Fragestellung käme somit einer Bewertung durch die Staatsregierung gleich, von welcher daher abgesehen wird. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-I-03). Für die Arbeitsgruppe des LPR „Regionalausschuss für Sport und Sicherheit“ (RegA- SuS) kann jedoch dargestellt werden, dass die Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen bei der Begrenzung der Gewalt in Fußball-Ligen das Nationale Konzept für Sport und Sicherheit (NKSS) bildet. Der RegASuS wurde im Jahr 2009 mit dem Auftrag gegründet, die Aktivitäten aller Beteiligten zu bündeln und die präventiven Maßnahmen zu intensivieren. Den Vorsitz hat der Präsident des Sächsischen Fußball-Verbandes e. V., Herr Klaus Reichenbach, inne. Mitglieder sind das Sächsische Staatsministerium des Innern, das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen , die Bundespolizeidirektion Pirna, der Sächsische Fußballverband, der Nordostdeutsche Fußball-Verband, der Landessportbund Sachsen und der Sächsische Städteund Gemeindetag. Themen- und anlassbezogen werden weitere Gäste hinzugezogen, u. a. Vertreter der örtlichen Ausschüsse für Sport und Sicherheit (ÖASS). Neben der Begleitung der Arbeit der Fanprojekte und der Erörterung des spezifischen Handlungsbedarfs, stehen außerdem die Verbesserung der Sicherheit des Spielbetriebes unter allen relevanten Aspekten von Prävention und Intervention, nicht zuletzt durch aktive Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, Sportvereinen, Polizei und Sicherheitskräften, Fanprojekten sowie Verbänden im Fokus. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Drs.-Nr. 6/1210 verwiesen. C. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und deren Folgen Frage 1: Wie viele Fälle seit dem 1. Januar 2010 wurden in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit in Sachsen ausgetragenen Fußballspielen bekannt, in denen Personen: a) mit rechten Parolen beschimpft wurden? Seite 11 von 21 b) aufgrund einer rechten oder rechtsextremen Gesinnung rassistisch, antisemitisch , antiislamisch oder menschenfeindlich motiviert tätlich angegriffen, verletzt oder getötet wurden? c) aus den im Buchstaben b genannten Gesinnungen oder Beweggründen anderweitig in strafrechtlich relevanter Weise belästigt oder beeinträchtigt wurden ? d) aufgrund einer bestimmten, gewählten oder durch andere zugewiesenen Gruppenzugehörigkeit, durch welche sie in den Augen anderer als ungleichwertig angesehen werden, insbesondere wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschauung, Behinderung , sexuellen Identität, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status in strafrechtlich relevanter Weise (tätlich) abgewertet oder ausgegrenzt wurden? (Bitte aufgeschlüsselt in Jahresscheiben, nach Tattag, Tatort, Angabe des Spiels sowie der Tatzeit [vor, während bzw. nach dem jeweiligen Spiel] darstellen.) Frage 2: Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden seit dem 1. Januar 2010 in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Spielen von Fußballvereinen der 2. und 3. Bundesliga, Regionalliga Nordost, Oberliga, Sachsenliga und Landesklasse in Sachsen (aufgeschlüsselt nach Delikten, Spielklassen und Vereinspräferenz ) begangen? Frage 3: Wie viele Delikte im Sinne der Frage 2 wurden den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK-rechts), Innerer Frieden – rechts (IFrechts ) sowie extremistischer Kriminalität zugerechnet? Frage 4: Wie viele Delikte im Sinne der Frage 2 wurden mit welchen Sanktionen, Maßnahmen oder sonstigen Rechtsfolgen geahndet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Delikt, Rechtsfolgen, Spielklassen und Vereinspräferenz darstellen.) Frage 5: Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Sinne der Frage 2 wurden aus welchen wesentlichen Gründen eingestellt oder endeten mit Freisprüchen der/des Angeklagten? Frage 6: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit dem 1. Januar 2010 in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Spielen von Fußballvereinen der 2. und 3. Bundesliga, Regionalliga Nordost, Oberliga, Sachsenliga und Landesklasse in Sachsen (aufgeschlüsselt nach Tatvorwürfen, Spielklassen und Vereinspräferenz ) eingeleitet? Seite 12 von 21 Frage 7: Wie viele Delikte im Sinne der Frage 2 wurden unter Berücksichtigung der folgenden örtlichen Aspekte begangen: Heim-, Auswärtsspiel, Stadion, unmittelbares Stadionumfeld, Stadtgebiet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Vereinspräferenz in Jahresscheiben, nach Tattag, Tatort, in oder vor dem Stadion, An- oder Abreise unter Angabe des Spiels sowie der Tatzeit [vor, während bzw. nach dem jeweiligen Spiel] darstellen.) Frage 8: Wie viele verletzte Personen gab es anlässlich von Delikten im Sinne der Frage 2? (Bitte aufgeschlüsselt nach Polizeibediensteten, Störern, Unbeteiligten und Ordnern darstellen.) Frage 9: Wie viele Personen in Sachsen sind derzeit aus welchen wesentlichen Gründen mit Stadionverboten oder Meldeauflagen belegt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Vereinspräferenz, Geltungsbereich und Gründen der Stadionverbote /Meldeauflagen darstellen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 9: Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-I-97). Die Beantwortung der Fragen ist bezüglich der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und daraus resultierenden Meldeauflagen wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes unzumutbar. Hinsichtlich einer Beantwortung der Fragen auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden polizeilichen Datensysteme wird auf die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1652 verwiesen. Ermittlungsverfahren im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit in Sachsen ausgetragenen Fußballspielen werden durch die sächsischen Staatsanwaltschaften weder statistisch erfasst noch gesondert in deren Datenbanken gekennzeichnet, so dass auch eine Beantwortung der Fragen durch eine Datenbankauswertung nicht möglich ist. Seite 13 von 21 Die Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren erfordern. Hinsichtlich der Frage 1 a) bis c) müssten ca. 10.000 wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten durch die sächsischen Staatsanwaltschaften zwischen 2010 und 2015 eingeleitete Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden. Aufgrund der Fragestellung 1 d) kommen wegen der Formulierung „in strafrechtlich relevanter Weise (tätlich) abgewertet oder ausgegrenzt“ zahlreiche Straftatbestände in Betracht, wie z. B. Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikte. Alle wegen dieser Delikte seit 1. Januar 2010 eingeleiteten Ermittlungsverfahren müssten händisch ausgewertet werden. Allein wegen Körperverletzungsdelikten wurden durch die sächsischen Staatsanwaltschaften beispielsweise im Jahr 2013 29.452 Verfahren und im Jahr 2014 30.432 Verfahren eingeleitet. Die Beantwortung der Fragen 2 bis 8 würde die Durchsicht und händische Auswertung aller bei den sächsischen Staatsanwaltschaften seit dem 1. Januar 2010 eingegangenen Verfahren erfordern. Beispielhaft sei erwähnt, dass allein im Jahr 2013 bei den sächsischen Staatsanwaltschaften 218.540 Verfahren neu eingegangen sind (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen). Das ist mit zumutbarem Aufwand ohne Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Im Ergebnis wären somit – wie oben dargestellt – umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Stadionverbote sind Maßnahmen der Fußballvereine und -verbände. Eine Aussage zu bestehenden Verboten können insoweit nur diese treffen. Durch den DFB werden Informationen zu geltenden Stadionverboten über einen für die Landesinformationsstellen Sporteinsätze eingerichteten Zugang zu einer internen Online -Anwendung zur Verfügung gestellt. Dieser Zugang wird durch die Landesinformationsstelle Sporteinsätze Sachsen nicht genutzt. Aufstellungen anderer Fußballverbände liegen aktuell nicht vor. Frage 10: Wie viele Spielabbrüche aufgrund von Ausschreitungen gab es seit dem 1. Januar 2010 bei Spielen im Sinne der Frage 2 in Sachsen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Vereinen und Gründen der Spielabbrüche darstellen.) Der Spielabbruch ist eine Maßnahme des Schiedsrichters. Insoweit können hierzu jeweils nur die veranstaltenden Fußballverbände Auskunft geben. Eine darüber hinausgehende vollständige statistische Erfassung von Spielabbrüchen erfolgt nicht. Seite 14 von 21 II. Die Arbeit der Polizei Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Einsätzen bei Fußballspielen wurden seit dem 1. Januar 2010 in Sachsen eingeleitet und wie viele Verfahren wurden aus welchen wesentlichen Gründen eingestellt? Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-I-97). Die Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht beantwortet. Straftaten von Polizeibediensteten in Ausübung des Dienstes werden nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) mit den Sachgebietsschlüsseln 51 bis 54 erfasst, wobei der Sachgebietsschlüssel 51 auch für andere Berufsgruppen gilt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 11. Januar 2016 wurden durch die sächsischen Staatsanwaltschaften 1.131 Verfahren mit den Sachgebietsschlüsseln 52 bis 54 geführt. Hinzukommen würden noch die Verfahren mit dem Sachgebietsschlüssel 51, bei denen in dem Datenbankfeld als Beruf „Polizist“ oder eine ähnliche mit dem Polizeidienst in Verbindung stehende Berufsbezeichnung eingetragen ist. Spezielle Parameter, die eine weitere Eingrenzung im Hinblick auf Straftaten von Polizeibediensteten im Zusammenhang mit Fußballspielen ermöglichen würden, werden in der Datenbank nicht erfasst. Da somit die Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung durch die sächsischen Staatsanwaltschaften weder statistisch erfasst noch gesondert in deren Datenbanken gekennzeichnet werden, würde die Beantwortung der Frage die Durchsicht und händische Auswertung von mindestens 1.131 Ermittlungsverfahren nach den angefragten Informationen erfordern. Das ist innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand ohne Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Zur weiteren Begründung wird auf die Antworten auf die Frage 1 bis 9 der Ziffer I. C. verwiesen . Frage 2: Welche und wie viele technische Gerätschaften und Sonderfahrzeuge wurden im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Einsätzen bei Fußballspielen seit dem 1. Januar 2010 in Sachsen eingesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach technischem Gerät für Sonderlagen wie z. B. zur Beseitigung bzw. Errichtung von Sperren und Barrikaden [Gruppen- und Gerätekraftwagen], zur Ausleuchtung von Seite 15 von 21 Kontrollstellen [Lichtmastkraftwagen], Wasserwerfern und Sonderwagen, Lautsprechertrupps /Lautsprecherkraftwagen, Wagen für Bildübertragung und Videografie , Polizeireiterstaffeln, Polizeihubschraubern und fliegenden Kameras, sogenannten Drohnen sowie unterteilt nach dem Datum des Spiels, aktiver/passiver Einsatz darstellen.) Zum Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln der sächsischen Polizei aus Anlass von Fußballspielen wird auf die Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/1651 verwiesen. Darüber hinaus kamen Führungs- und Einsatzmittel, sofern eine gesonderte Erfassung erfolgt, im nachfolgend dargestellten Umfang zum Einsatz: Polizeireiterstaffel 20.02.2010 SG Dynamo Dresden - FC Rot-Weiß Erfurt 21.03.2010 SC Borea Dresden - 1. FC Lokomotive Leipzig 24.03.2010 FC Erzgebirge Aue - SG Dynamo Dresden 28.03.2015 1. FC Lokomotive Leipzig - RasenBallsport Leipzig 05.04.2015 1. FC Lokomotive Leipzig - FC Sachsen Leipzig 17.04.2010 SG Dynamo Dresden - FC Carl-Zeiss Jena 21.04.2010 SV Einheit Kamenz - FC Erzgebirge Aue 02.05.2010 1. FC Lokomotive Leipzig - FSV Zwickau 06.05.2010 FSV Zwickau - FC Erzgebirge Aue 19.05.2010 FC Erzgebirge Aue II - FSV Zwickau 14.07.2010 U20 Frauen-Weltmeisterschaft 31.07.2010 SG Dynamo Dresden - FC Carl-Zeiss Jena 15.08.2010 Hallescher FC - 1. FC Union Berlin 23.05.2015 SG Dynamo Dresden - Hansa Rostock 13.08.2015 SG Dynamo Dresden - Rot Weiß Erfurt 23.08.2015 RasenBallsport Leipzig - FC Sankt Pauli 26.08.2015 SG Dynamo Dresden - Hallescher FC 06.09.2015 SG Dynamo Dresden - Chemnitzer FC 12.09.2015 ATSV Wurzen - Roter Stern Leipzig 04.10.2015 RasenBallsport Leipzig - 1. FC Nürnberg 09.10.2015 SG Dynamo Dresden - Chemnitzer FC 17.10.2015 SG Dynamo Dresden - Energie Cottbus 31.10.2015 SG Dynamo Dresden - 1. FC Magdeburg 28.11.2015 SG Dynamo Dresden - Preußen Münster Polizeihubschrauber 20.02.2010 SG Dynamo Dresden - FC Rot-Weiß Erfurt 28.03.2010 1. FC Lokomotive Leipzig - RasenBallsport Leipzig 05.04.2010 1. FC Lokomotive Leipzig - FC Sachsen Leipzig 17.04.2010 SG Dynamo Dresden - FC Carl-Zeiss Jena 02.05.2010 1. FC Lokomotive Leipzig - FSV Zwickau 03.05.2010 Chemnitzer FC - Dynamo Dresden Seite 16 von 21 06.05.2010 FSV Zwickau - FC Erzgebirge Aue 23.05.2015 SG Dynamo Dresden - FC Hansa Rostock 13.08.2015 SG Dynamo Dresden - FC Rot-Weiß Erfurt 17.08.2015 SG Dynamo Dresden - FC Bayern München 23.08.2015 RB Leipzig - FC Sankt Pauli 26.08.2015 SG Dynamo Dresden - Hallescher FC 06.09.2015 SG Dynamo Dresden - Chemnitzer FC 19.09.2015 SG Dynamo Dresden - VfL Osnabrück 04.10.2015 RB Leipzig - FC Sankt Pauli 09.10.2015 SG Dynamo Dresden - Chemnitzer FC 17.10.2015 SG Dynamo Dresden - FC Energie Cottbus 31.10.2015 SG Dynamo Dresden - 1. FC Magdeburg Führungs- und Einsatzmittel des Sachgebietes Bildübertragung Datum Begegnung Führungs- und Einsatzmittel 23.05.2015 SG Dynamo Dresden - 1. FC Hansa Rostock Bildübertragungsfahrzeug 25.07.2015 SG Dynamo Dresden - VfL Stuttgart II Bildübertragungsfahrzeug 01.08.2015 Chemnitzer FC - Hansa Rostock 3 Kameras 09.08.2015 DFB-Pokal: Chemnitzer FC - BVB 3 Kameras 13.08.2015 SG Dynamo Dresden - FC Rot-Weiß Erfurt Bildübertragungsfahrzeug 17.08.2015 Benefiz: SG Dynamo Dresden - 1. FC Bayern München Bildübertragungsfahrzeug 23.08.2015 RasenBallsport Leipzig - FC St. Pauli Bildübertragungsfahrzeug 26.08.2015 SG Dynamo Dresden - Hallescher FC Bildübertragungsfahrzeug 06.09.2015 SG Dynamo Dresden - Chemnitzer FC Bildübertragungsfahrzeug 16.09.2015 Pokalspiel: FC Lok Leipzig - Zwickau Bildübertragungsfahrzeug 19.09.2015 SG Dynamo Dresden - VfL Osnabrück Bildübertragungsfahrzeug 01.10.2015 Chemnitzer FC - FC Rot-Weiß Erfurt 3 Kameras 04.10.2015 RasenBallsport Leipzig - FC Nürnberg Bildübertragungsfahrzeug 09.10.2015 Sachsenpokal: SG Dynamo Dresden - Chemnitzer FC Bildübertragungsfahrzeug 17.10.2015 SG Dynamo Dresden - Energie Cottbus Bildübertragungsfahrzeug 25.10 2015 Chemnitzer FC - Hallescher FC 3 Kameras 31.10.2015 SG Dynamo Dresden - FC Magdeburg 2 Bildübertragungsfahrzeuge 07.11.2015 Chemnitzer FC - FC Erzgebirge Aue 3 Kameras 28.11.2015 SG Dynamo Dresden - SC Preussen 06 e.V. Münster Bildübertragungsfahrzeug 20.12.2015 Hallenturnier in Riesa 3 Kameras Frage 3: Welche Kosten sind anlässlich des Einsatzes von Gerätschaften und Fahrzeugen im Sinne der Frage 2 sowie von Personal entstanden? (Bitte aufgeschlüsselt nach aktiven und passiven Einsatz darstellen.) Seite 17 von 21 Auf die Antwort auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1651 wird verwiesen. Frage 4: In welchem Umfang wurden technische Hilfsmittel zur Überwachung und Observation (Telekommunikationsüberwachung, Echtzeitauswertung von Bild-, Videound Audioaufnahmen) anlässlich von Fußballspielen in Sachsen eingesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Maßnahmen, Saison, Spieltag, Verein und Häufigkeit darstellen.) Auf die Antwort auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1651 wird verwiesen. Frage 5: Inwiefern sind Deeskalations- und Kommunikationsstrategien beim Fußball Teil der Ausbildung der Landespolizei? (Bitte nach Ausbildungsphase und Lehrinhalten darstellen.) Frage 6: Wie viele Personen haben im Rahmen ihrer Ausbildung bei der Landespolizei an solchen Kursen seit dem 1. Januar 2010 teilgenommen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Ausbildungsphase und Lehrinhalten darstellen). Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6: Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Die Anzahl der Teilnehmer beinhaltet jeweils die Anwärter bzw. Polizeibediensteten, die bis einschließlich 2015 die Ausbildung bzw. das Studium abgeschlossen haben. Die Thematik „Umgang mit unfairer Fankultur im Fußball“ ist im Curriculum der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) nicht explizit als solche ausgewiesen. Gleichwohl werden Deeskalations- und Kommunikationsstrategien beim Fußball thematisch und anlassbezogen in verschiedenen Modulen behandelt und sind in der Anlage entsprechend aufgeführt. Frage 7: Welche Maßnahmen und Kurse der Weiterbildung zu den in den Fragen 5 und 6 genannten Tätigkeitsfeldern können Polizeibedienstete im Freistaat Sachsen besuchen ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Inhalt der Weiterbildungskurse und Teilnehmerzahl darstellen.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die jeweilige Teilnehmerzahl wird bedarfs- und lageabhängig festgelegt. Frage 8: Wie werden die Einsatzkräfte der Polizei auf anstehende Sportveranstaltungen und lokale Besonderheiten (Stadion, Fanszenen, Anreise, Abreise) vorbereitet? Die Vorbereitung der Einsatzkräfte erfolgt durch die im Vorfeld der Einsatzmaßnahmen durchgeführten Einsatzbesprechungen, Lagebeschreibungen, Leitlinien und Aufträge in Einsatzbefehlen. Seite 18 von 21 Frage 9: Welche Gründe/Parameter führen zu einer Einstufung eines Spiels als „Risikospiel “? Wer trifft diese Festlegung? Wer ist an der Entscheidung beteiligt? Die Einstufung von Spielen als Spiele mit erhöhtem Risiko erfolgt auf der Grundlage der Sicherheitsbestimmungen der jeweils veranstaltenden Fußballverbände. Hierfür liegt die Zuständigkeit bei Fußballvereinen und -verbänden. Polizeiliche Lagebeurteilungen finden grundsätzlich Berücksichtigung. Frage 10: Welche Informationen fließen in das Lagebild der Polizei vor einem Fußballspiel ein? Wie werden diese Informationen gewonnen? Es werden Erkenntnisse aus zurückliegenden Begegnungen der jeweils beteiligten Vereine, die im Rahmen des Informationsaustausches Sporteinsätze bereits vorliegen bzw. anlassbezogen durch beteiligte Dienststellen übermittelt werden, herangezogen und bewertet. Darüber hinaus finden konkrete Erkenntnisse zu anstehenden Begegnungen, die anderen Polizeidienststellen vorliegen und den Einsatz führenden Dienststellen im Rahmen des regelmäßigen Informationsaustausches Sporteinsätze übermittelt werden, sowie eigene Erkenntnisse der für den Spielort zuständigen Polizeidienststelle Berücksichtigung . Eine anlassbezogene Erkenntnisübermittlung erfolgt, sofern der regelmäßige Informationsaustausch Sporteinsätze für die betreffende Begegnung nicht stattfindet. Frage 11: Wie viele Szenekundige Beamtinnen und Beamten (SKB) wurden in Sachsen seit dem 1. Januar 2010 (aufgeschlüsselt nach Vereinen) eingesetzt? Im Rahmen des polizeilichen Berichtswesens erfolgt keine gesonderte Erfassung der zu einzelnen Begegnungen als SKB eingesetzten Polizeibediensteten. Nachfolgend ist die Anzahl der für die relevanten Vereine mit der Aufgabe eines SKB haupt- oder nebenamtlich betrauten Polizeibediensteten aufgeführt. Zum Teil sind diese auch für mehrere Vereine im jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Zeitweise Schwankungen der Anzahl ergeben sich u. a. durch Personalwechsel oder durch Spielklassenwechsel . SG Dynamo Dresden 4 Polizeibedienstete FC Oberlausitz Neugersdorf 2 Polizeibedienstete Budissa Bautzen 2 Polizeibedienstete FC Erzgebirge Aue 3 Polizeibedienstete (bis 31. Dezember 2012 - 2 Polizeibedienstete ) Chemnitzer FC 3 Polizeibedienstete Fußballvereine in Leipzig 5 bzw. 6 Polizeibedienstete FSV Zwickau 2 Polizeibedienstete VfB Auerbach 3 Polizeibedienstete VFC Plauen 1 bis 2 Polizeibedienstete Seite 19 von 21 Frage 12: Wie viele Fankundige Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei (FKB) wurden in Sachsen seit dem 1. Januar 2010 (aufgeschlüsselt nach Vereinen) eingesetzt? Fankundige Beamte werden ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei eingesetzt. Frage 13: Werden bei Sportveranstaltungen in Sachsen so genannte Tatbeobachterinnen und Tatbeobachter eingesetzt, also Bedienstete der Polizei in Zivil oder Fankleidung , die sich unter die Fans in den Fankurven mischen? Ja, soweit es die polizeiliche Lagebewertung erfordert, erfolgt auch der Einsatz von Polizeibediensteten in Zivil. Frage 14: Welchen Zweck verfolgt die Polizei mit dem Einsatz dieser Bediensteten? Der Einsatz dient dem frühzeitigen Erkennen von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie dem Ziel, einen zeitlichen Vorlauf für polizeiliche Maßnahmen zu erreichen. Frage 15: Welche Ermittlungserfolge konnten bisher mit Hilfe solcher Tatbeobachterinnen und Tatbeobachter verzeichnet werden? (Bitte die konkreten Fälle angeben.) Eine gesonderte Erfassung erfolgt hierzu nicht. Frage 16: In welchem Umfang wurden in Sachsen V-Leute, verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler, Informantinnen und Informanten oder Vertrauenspersonen in Fanszenen seit dem 1. Januar 2010 eingesetzt bzw. abgeschöpft? Frage 17: Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Fußballspielen in Sachsen wurden durch den Einsatz von Personengruppen im Sinne der Frage 16 aufgeklärt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Datum , Straftatbeständen, Anzahl der Straftäterinnen und Straftäter, Vereinen und Fanszenen darstellen.) Frage 18: An wie vielen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Fußballspielen waren die in Frage 16 genannten Personengruppen beteiligt? (Bitte aufschlüsselt nach Datum, Straftatbestand, Anzahl der Straftäterinnen und Straftäter , Vereinen und Fanszenen darstellen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 16 bis 18: Seite 20 von 21 Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1651 verwiesen. Diese gilt für alle Personen im Sinne der Fragestellung. Frage 19: Wie werden die bei der Polizeidirektion Dresden im Verfahren „Gewalttätigkeiten, sonstige Straftaten sowie bedeutende Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und Großveranstaltungen“1 genannten Ordnungswidrigkeiten als bedeutend definiert? Frage 20: Welche Daten auf welcher Ermächtigungsgrundlage wurden in dem in Frage 19 genannten Verfahren gespeichert? Frage 21: Wurden neben den Personalien auch private Informationen wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Angehörige oder Spitznamen gespeichert? Frage 22: Wurden etwaige Datensätze an die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ weitergeleitet ? Frage 23: Welche Daten und Informationen werden durch die Einzelbewertungen szenekundiger Polizeibediensteter erhoben? Frage 24: Ist das in Frage 19 genannte Verfahren zwischenzeitlich außer Betrieb genommen ? Frage 25: Wie wurde mit Daten nach der Außerbetriebnahme des in Frage 19 genannten Verfahrens verfahren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 19 bis 25: Die Datei „Gewalttätigkeiten, sonstige Straftaten sowie bedeutende Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und Großveranstaltungen“ wurde zum 30. September 2015 gelöscht. Es erfolgte keine Weiterleitung dieser Datensätze an die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. Auskünfte zu den zurückliegend gespeicherten Datensätzen sind nicht möglich, da diese vollständig gelöscht wurden. III. Maßnahmen der Staatsregierung Frage 1. Welche Maßnahmen im Bereich des Fandialogs/Runden Fantischs unternimmt die Staatsregierung? Frage 2: 1 vgl. Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 25. Mai 2015 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel mit dem Titel „Datei ‚Sportgewalt‘ in Sachsen“, Drs. 6/1614. STAATSM1N1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Wer ist an solchen Gesprächen beteiligt? Wie wurden die Beteiligten ausgewählt ? Frage 3: Gibt es Beteiligte, die ihre Gesprächsbereitschaft verweigerten? Frage 4: Sind zukünftig Maßnahmen des Fandialogs/Runden Fantischs durch die Staatsregierung geplant? Frage 5: Welchen Stellenwert haben Maßnahmen des Fandialogs/Runden Tischs als Instrument zur Stärkung der Präventionsarbeit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: In Nr. 2.4 des NKSS ist der Aspekt "Dialog und Kommunikation" festgeschrieben. Die Netzwerkpartner - insbesondere die Vereine und Verbände sowie die Polizei - führen einen intensiven und untereinander abgestimmten Dialog mit Fans, Fangruppierungen und Fanorganisationen. Inhalte der Kommunikation sind u. a. die Organisation der Fanreisen , die Rahmenbedingungen für den Fanreiseverkehr und am Veranstaltungsort sowie Hinweise auf Maßnahmen der Netzwerkpartner als auch die Planungen der Fans z. B. zu Choreografien. Im Rahmen des Dialogs und der Kommunikation kommt den Fanprojekten eine besondere Bedeutung zu. Die Staatsregierung fördert über die Förderrichtlinie Fanprojekte sechs Projekte von unabhängigen Trägern im Freistaat Sachsen . Als Ziel der Fanprojekte ist unter Nr. 2.2 NKKS "Berechenbarkeit, klare Regeln und partnerschaftliche Kommunikation der Netzwerkpartner haben Vertrauen und Verhaltenssicherheit bei jungen Fans geschaffen" formuliert. Frage 6: Welche Kenntnisse liegen zum Phänomen unfairer Fankultur in welchen anderen Sportarten vor? Keine. Frage 7: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung zum Phänomen unfairer Fankultur ergrif^&n? Es v^l'frü ayf die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministerium des Innern zum Antrag Dr^.-Nr. 6/1210 Ziffer 1 f und h verwiesen. Mit flreuniälichen Grüßen Markus Ulbif Anlagen: 2 Seite 21 von 21 Große Anfrage, Drs.-Nr. 6/364, Anlage 1 Ausbildungsphase Lehrinhalte Anzahl der Teilnehmer LG 1.2 gesamt: 1.109 1. und 2. Ausbildungsabschnitt (AA) / Berufsethik Deeskalation und Prävention, Umgang mit Gewalt 2. AA / Einsatzeinheitenausbildung Fußballeinsatz, Komplexübung Fußball/ Training einzelner Komponenten im Vorfeld 2. AA / Psychologie/ Kommunikationstraining Kommunikation im Einsatz LG 2.1 Hauptstudium Modul 10 – Führung und Einsatz in komplexen Lagen gesamt: 779 Lehrkomplex 10.4.10 Sport und Gewalt • Erschließung der Rahmenkonzeption Fußball • Aufgabenstellung an die Dienststellen • Maßnahmen einer Polizeidirektion anhand der Rahmenkonzeption und des Rahmenbefehls • Erarbeitung Störverhalten und -kategorien • Maßnahmen Fanbetreuung, Deeskalationsstrategien • Einsatz SKB LG 2.2 1. Studienjahr 2. Studienjahr Modul 3 - Grundlagen des Einsatzmanagements Modul 9 - Bewältigung komplexer Großlagen I Modul 17 - Bewältigung komplexer Großlagen II gesamt: 30 M 3 M 9 / M 17 Führung und Einsatz in der AAO und BAO / Einsatzplanung und -durchführung • Ziele, Leitlinien und Vorgaben für die Einsatzbewältigung, • Prävention und Repression • Entwicklung von Einsatzkonzeptionen • Informations- und Kommunikationsstrukturen • Besondere Einsatztaktiken sowie Führungs- und Einsatzmittel Führung und Einsatz der Polizei in Großlagen (I in II) • Einsatzbezogene Ziele, Leitlinien und Vorgaben • Entwicklung von Einsatzkonzeptionen Große Anfrage, Drs.-Nr. 6/364, Anlage 2 1 Bezeichnung der Fortbildungsveranstaltung Fortbildungsinhalte Fortbildung von Sprechern für taktische Lautsprechertrupps Taktik: Demo/Veranstaltung Phänomenologie Polizeitraining Sportveranstaltungen Identitätsfeststellungen (IDF) bei Personengruppen bei Sportveranstaltungen Deeskalatives Sprechertraining Deeskalatives Sprechen in Englisch Deeskalationsübung "Gewalttätige Sportveranstaltungen" Proaktive Deeskalation Zugfortbildung - Moderation bei Fußballeinsätzen - Sprechsituationen und Beispiele bei Fußballspielen - kommunikative Beeinflussung - spezifische Aspekte der Kommunikation und Psychologie im Einsatzgeschehen „Deeskalationsmöglichkeiten“ Auswertung Videomaterial - Handlungstraining gem. PDV 100 - Deeskalation / Kommunikation - Begleitung / Betreuung Fangruppierungen - Verhalten gegenüber den Fans Handlungsalgorithmen IDF Verbesserung deeskalativer kommunikativer Fähigkeiten - Sprechübungen Englisch zu typischen Einsatzszenarien - Erlass und Verlesen englischsprachiger polizeilicher Allgemeinverfügungen Übung praktischer kommunikativer Deeskalation gewalttätiger Verläufe bei Sportveranstaltungen mit Störerdarstellung kommunikative Deeskalation aufgebrachter Personengruppen - Tätigkeitsbereiche eines szenekundigen Beamten - Darstellung szenetypischer Fanstrukturen anhand der SGD Dresden - Deeskalation/Kommunikation bei unfairem Fanverhalten - Handlungen im Stadion Große Anfrage, Drs.-Nr. 6/364, Anlage 2 2 Taktik bei Bus-/Bahnkontrollen Aufbaulehrgang für Sprecher Lautsprecherkraftwagen (LauKw) Rechtsschulung Fanprojekte Spezialfortbildung Versammlungsrecht Moderatorentraining Fußballszene in Sachsen Komplexausbildung: Thema Fußball Spezialgrundausbildung Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten Informations- und Kommunikationsmittel Laukw Unterstützung bei polizeilichen Handlungen im Zusammenhang mit Fußballspielen - Umgang mit Straftätern bei Ansammlungen / Fußballspielen - Formulierung von Durchsagen nach physischer Belastung - Umgang mit Stress und Angst in besonderen Einsatzsituationen - Auseinandersetzung mit ausgewählten Phänomen der Gruppendynamik und Massenpsychologie beim Fußball, bei Versammlungen und Aufzügen - rechtliche Grundlagen polizeilicher Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit typischen Veranstaltungen/Versammlungen der Bereitschaftspolizei - Anwendung StPO und SächsPolG - neue gesetzliche Grundlagen Aufgaben, Arbeitsweise von Fanprojekten am Beispiel LOK Leipzig und BSG Chemie Leipzig - versammlungsrechtliche Grundlagen bei polizeilichen Eingriffen im Zusammenhang mit Versammlungen und Veranstaltungen z. B. Fußballspielen - Umgang mit Straftätern bei Versammlungen - deeskalative Moderation bei Sportereignissen - praktische Übungen zur deeskalativen Einsatzkommunikation rechtliche Neuerungen spezielle Einsatztaktiken Polizeitraining Fußball Rhetoriktraining im Einsatz einsatzbegleitende Kommunikation bei polizeilichen Handlungen in Fußballstadien bzw. Fanblöcken Große Anfrage, Drs.-Nr. 6/364, Anlage 2 3 Spezialkurs Kommunikation / Rhetorik Handeln im Stadion an verschiedenen Tagen Training Führungs- und Einsatzmittel (anlassbezogene Fortbildung) Deeskalative Einsatzkonzepte Deeskalativer Sprechereinsatz Taktische Lautsprechertrupps (TLT) - Workshop der Sicherheitskooperation (SIKO) Anlassbezogene Themen zu polizeilichen Lagebildern Kommunikation als Mittel zur Deeskalation polizeilicher Lage Kommunikationsteam – Grundmodul Übungen zur Verbesserung deeskalativer polizeilicher Kommunikation Auflösen von Sitzblockaden - rechtliche Grundlagen Fußballeinsatz - Training mit Fußballbezug Erörterung und Vorstellung deeskalativer Einsatzkonzeptionen Übungen auf Grundlage der Einsatzkonzeption TaktKomm Erfahrungsaustausch/Abgleich der TLT-Taktiken der SIKO-Länder bei länderspezifischen Fußballeinsätzen - rechtliche Grundlagen und Training Kurzbericht - Grundlagen menschlicher Kommunikation - Formen und Ebenen der Kommunikation - Einflüsse: Wirkung von Urteilstendenzen wie z. B. des ersten Eindrucks; kommunikationsfördernde und -hemmende Aspekte - Provokationen / Aggressionen und Umgang mit diesen - situatives Verhaltenstraining - Grundlagen der Kommunikation - Einflussfaktoren auf die Gruppendynamik - Kommunikative Deeskalationsstrategien - Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen - Teambildung - rechtliche Grundlagen Große Anfrage, Drs.-Nr. 6/364, Anlage 2 4 Kommunikationsteam - Aufbaumodul - Erfahrungsaustausch zu realisierten Einsätzen - Kommunikative Deeskalationsstrategien - Einsatztaktiken - Bewältigung von Einsatzstress - Komplexe Übung der Begleitung eines Aufzuges - rechtliche Einordnung 6_3641_rs 6_3641_Anlage 1 6_3641_Anlage 2 2016-03-01T10:21:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes