Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3644 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/3305 Umsetzung der Neuregelungen bei der (Erst)Aufnahme von Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Antwort auf die Kleine Anfrage zur Umsetzung der Neuregelungen bei der (Erst)Aufnahme von Geflüchteten wird in Bezug auf die Ermöglichung des Zugangs zum Bildungswesen auf laufende Prüfungen hingewiesen . Zudem wird in Beantwortung der Frage nach dem Umgang mit schutzbedürftigen Personen auf die ‚soziale Betreuung seitens der LDS in den Einrichtungen der Erstaufnahme‘ verwiesen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird die Prüfung über die Ermöglichung des Bildungszugangs durch schulpflichtige Asylsuchende nach maximal drei Monaten abgeschlossen sein? Steht bei diesen Prüfungen die Beschulung innerhalb der Einrichtungen der Erstaufnahme oder eine schnellere Verteilung der betroffenen Asylsuchenden und ihrer Familien im Vordergrund? Seit der Änderung des Asylgesetzes im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes hat sich eine neue Situation ergeben. Nunmehr können Asylbewerber bis zu einer Dauer von sechs Monaten dazu verpflichtet werden, in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zu wohnen, vgl. § 47 Abs. 1 AsylG. Für Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten gilt diese Verpflichtung sogar bis zum Ende des Asylverfahrens, § 47 Abs. 1a AsylG. Der Zugang zum Bildungswesen muss nach Ablauf von drei Monaten nach Asylantragsstellung gewährleistet sein. Die diesbezüglichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere bedarf es für die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie einer besonderen Organisation in den Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/7881 Dresden, 20 . Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 für die Unterbringung bestehenden über 40 Einrichtungen der Erstaufnahme. Nach Art. 14 Abs. 3 EU-Aufnahmerichtlinie kann ein Mitgliedstaat im Einklang mit seinen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten auch andere Unterrichtsformen anbieten, wenn der Zugang zum Bildungssystem aufgrund der spezifischen Situation des Minderjährigen nicht möglich ist. Ergänzend wird auf die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/3335 verwiesen. Frage 2: In welchen Einrichtungen der Erstaufnahme leistet die Landesdirektion soziale Betreuung? (Bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der SozialbetreuerInnen und des Personalschlüssels angeben.) Die soziale Betreuung wird durch einen von der Landesdirektion Sachsen jeweils beauftragten Betreiber in jeder Einrichtung der Erstaufnahme wahrgenommen. Die meisten der derzeit über 40 Unterbringungsobjekte der Erstaufnahme werden vom DRK-Landesverband Sachsen oder seinen Kreisverbänden betrieben. Momentan wird zwischen der Landesdirektion Sachsen und dem DRK-Landesverband ein Rahmenvertrag abgestimmt, der u. a. Regelungen im Zusammenhang mit der sozialen Betreuung enthalten soll. Insofern wird auch jeder noch abzuschließende Einzelvertrag dazu konkrete Maßnahmen, z. B. zur personellen Ausstattung, enthalten. Zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine konkreten Vorgaben zum Personalansatz bzw. Personalschlüssel. Hinsichtlich der von den Malteser Werken gGmbH betriebenen Einrichtungen (EAE- Haupteinrichtung Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg und Standort Schneeberg) wird auf die Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1077 verwiesen. Die darin enthaltenen Angaben sind weiterhin zutreffend. Im Betreibervertrag zwischen der Landesdirektion und dem Malteser Werken gGmbH wurden u. a. Festlegungen zur Ausgestaltung der sozialen Betreuung getroffen. Danach ist die soziale Betreuung vom Betreiber mit eigenen fachlich geeigneten Beschäftigten durchzuführen. Interkulturelle Kompetenz, Fremdsprachenkenntnisse, Organisationsvermögen, Kenntnisse als Sozialarbeiter und/oder Erfahrungen mit sozialer Arbeit werden dabei vorausgesetzt. Ein bestimmter Personalschlüssel wurde nicht festgelegt. Eine Übersicht zu den einzelnen Unterbringungsobjekten der Erstaufnahme ist in der Anlage beigefügt. Frage 3: Über welche Kompetenzen verfügen die Personen, die diese soziale Betreuung leisten (Qualifikation, Fremdsprachen- und interkulturelle Kompetenzen, …) und inwiefern sind diese in der Lage die Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden zu erkennen? Die Mitarbeiter der Betreiber erhalten entsprechende Schulungen. In diesen werden die für die Tätigkeit in der Aufnahmeeinrichtung notwendigen Kenntnisse vermittelt. Bestimmte Qualifikationen oder Fremdsprachenkenntnisse werden aufgrund der derzeit ohnehin schwierigen Situation bei der Personalgewinnung im Allgemeinen aber nicht gefordert. STAATSMINiSTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Instanz ermittelt konkret "ob der Antragsteller ein Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme ist" und "welcher Art dFese Bedürfnisse sind" (vgl. Artikel 21 Abs. 1 EU-Aufnahmerichtlinie)? Die Umsetzung des Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie obliegt dem Bund. Auf Bundesebene finden Beratungen zusammen mit den Ländern statt, in denen genauere Vorgaben für die Erkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit festgelegt werden sollen. Bislang existieren keine solchen bundeseinheitlichen Vorgaben. Da die Asylsuchenden grundsätzlich zuerst in der Aufnahmeeinrichtung ankommen, erfolgt gegenwärtig die Feststellung und Meldung schutzbedürftiger Personen in Sachsen in der Regel bereits durch die örtliche Betreuung durch die Landesdirektion. Im sich wenige Tage später anschließenden Registrierungsverfahren (Aufnahmeverfahren) wird der Asylsuchende persönlich bei der Landesdirektion vorstellig, so dass von dort gegebenenfalls weitere Maßnahmen getroffen werden können. Frage 5: Mit welchen konkreten Maßnahmen wird dafür Sorge getragen, dass schutzbedürftigen Personen mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme Unterstützung gewährt wird (vgl. Artikel 21 Abs. 1 EU-Aufnahmerichtlinie)? Unter den derzeit mehr als 40 Unterbringungsobjekten, die über ganz unterschiedliche Bedingungen und Möglichkeiten verfügen, gibt es auch spezielle Objekte oder Teilobjekte , die für schutzbedürftige Personen (z. B. Familien/Alleinerziehende mit Kindern. Behinderte Kranke) geeignet sind. In einigen Einrichtungen gibt es auch spezielle Angeböte (z. B. Frauentreff, spezielle Freizeitangebote usw.). Festgestellte Fälle werden grundsätzlich schnellstmöglich in entsprechend geeignete Unterkünfte verlegt. Um den Anforderungen einer individuellen Unterbringung gerecht zu werden, wird darüber hinaus \rf jeweiliger vorheriger Abstimmung eine zügige Verteilung an die untere Unterbringyngsjoehörde angestrebt. Mit fi llichen Grüßen Markus Ulbig^ Anlage Anlage zu Drs.-Nr. 6/3644 Stand: 5. Januar 2016 Region Standort Chemnitz Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg, Häuser Chemnitz Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg, Zelte, hinter dem Haus 1 Chemnitz Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg, 3-stöckige Containeranlage Chemnitz Chemnitz, Neue Zelte, Adalbert-Stifter-Weg Chemnitz Chemnitz Notunterkunft am Haupteingang Chemnitz Chemnitz Turnhalle TU, Thüringer Weg Chemnitz Chemnitz, Turnhalle BePo, Max-Saupe-Str. Chemnitz Chemnitz, Zelte BePo, Max-Saupe-Str. Chemnitz Chemnitz, SFZ CoWerk Chemnitz Chemnitz, Altendorfer Str. Chemnitz Chemnitz, Stephanplatz Chemnitz Chemnitz, Thüringer Weg Chemnitz Wohnhotel Kappel Chemnitz Pentahotel Chemnitz Freiberg, Turnhalle Chemnitz Mittweida Chemnitz Frankenberg Chemnitz Döbeln, Auto Liv Chemnitz Schneeberg, Häuser Chemnitz Schneeberg, Turnhalle Chemnitz Zwickau, Turnhalle Sächs. VHS Chemnitz Plauen PLAMAG Chemnitz Einsiedel Dresden Dresden, Zelt Teplitzer Str. Dresden Dresden, Gutzkowstr. Zelt Dresden Dresden, Hamburger Str. Dresden Dresden, TU Nöthnitzer Str. Dresden Dresden, Turnhalle Offiziersschule Dresden Dresden, Bergstr., Neue Mensa Dresden Freital Hotel Leonardo Dresden Meißen, H.-B.-Str. MZH Dresden Meißen, Kynastweg Dresden Meißen-Bohnitzsch, Großenhainer Str. Dresden Niederau bei Meißen, Meißner Str. Dresden Bischofswerda, Belmsdorfer Str. Dresden Heidenau Dresden Grillenburg, Notunterkunft Dresden Görlitz Leipzig Leipzig, Ernst-Grube-Halle Leipzig Leipzig, Friederikenstraße Leipzig Leipzig, Messe Freifläche Leipzig Leipzig, G.-Olbricht-Kaserne Leipzig Leipzig-Mockau 1, Am Alten Flughafen Leipzig Leipzig-Plagwitz, Soccerhalle Leipzig Dölzig/ Schkeuditz Leipzig Leipzig, Studienakademie, Schönauer Straße 6_3644_rs 6_3644_Anlage 2016-01-21T12:52:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes