SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertslraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3645 Thema: Nachfrage zu Drs 6/ 3161 Förderrichtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Staatsregierung auf die o.g. Kleine Anfrage werden die Anträge der Kreisfreien Städte und Landkreise auf Gewährung einer Zuwendung nach der FRL Soziale Betreuung Flüchtlinge aufgeführt. Zum 9.11.2015 gab es keine Bewilligungen für die Städte Chemnitz, Leipzig, Dresden und die Landkreise Mittelsachsen, Görlitz, Nordsachsen und Leipzig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen gab es bis zum 9.11.2015 keine Entscheidungen über die Anträge der drei Kreisfreien Städte und der Landkreise Mittelsachsen, Görlitz, Nordsachsen und Leipzig? Frage 2: Sind Zuwendungen für die benannten Kreisfreien Städte und Landkreise Zuwendungen entsprechend FRL Soziale Betreuung Flüchtlinge für das Jahr 2015 vorgesehen und wenn nein, warum nicht? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: ~SACHsEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-15/770 Dresden, 71 Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN Mit Stand vom 9.11.2015 lag noch keine abschließende Mittelbewilligung für die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie die Landkreise Mittelsachsen , Görlitz, Nordsachsen und Leipzig vor. Inzwischen wurden für alle kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen Zuwendungen bewilligt. Die jeweiligen Antragsteller, die Anzahl der jeweiligen Anträge , die jeweilige Antragshöhe und die bislang bewilligten Zuwendung (Stand: 31.12.2015) können der folgenden Tabelle entnommen werden: Anträge für 2015 Antragsteller Anzahl Anträ- Antragshöhe Bewilligte Zuwendung ge Stadt Chemnitz 3 493.282,40 EUR 288.639,87 EUR ErzQebirQskreis 1 539.651 ,00 EUR 332.362, 11 EUR Lkr. Mittelsachsen 3 263.372,49 EUR 186.658,32 EUR Vogtland kreis 1 241.385,74 EUR 241.385, 7 4 EUR Lkr. Zwickau 1 572.861,98 EUR 397.153,84 EUR LH Dresden 1 1.120.629,20 EUR 271.987,16 EUR Lkr. Bautzen 1 366.219,44 EUR 366.219,44 EUR Lkr. Görlitz 14 585.853,35 EUR 238.828, 18 EUR Lkr. Meißen 1 378.906,34 EUR 279.871 ,06 EUR Lkr. Sächs. 1 279.262, 11 EUR 279.262, 11 EUR Schweiz- OsterzQebirQe Stadt Leipzig 1 2.024.699,64 EUR 603.342,57 EUR Lkr. Leipzig 1 321.921,48 EUR 315.189,86 EUR Lkr. Nordsachsen 1 316.974,20 EUR 219.414,20 EUR Gesamt: 30 7.505.019,36 EUR 4.020.314,46 EUR Frage 3: Wann trifft die Staatsregierung eine Entscheidung bezüglich der Anpassung des Budgets der Förderrichtlinie an die steigende Zahl von Geflüchteten ? Die Möglichkeiten einer Mittelanpassung in 2016 sowie eine Verlängerung der möglichen Förderlaufzeit werden derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen etr~ Seite 2 von 2 2016-01-22T08:25:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes