STAATSM1N1STER1UM UES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.504B378 Dresden, /(^ . Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3647 Thema: Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Versammlungen der Offensive für Deutschland und Pro-- testen im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 26. September, 17. Oktober, 30. Oktober und 12. Dezember fanden in Leipzig bzw. Markkleeberg Versammlungen der so genannten ,0ffensive für Deutschland' statt. An jedem der Daten kam es ebenfalls zu Protesten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen der "Offensive für Deutschland " an oben genannten Terminen eingeleitet wurden, sind derzeit in Bearbeitung und befinden sich in welchem Bearbeitungsstand (bitte einzeln und unter Angabe des Tatvorwurfs, Deliktsgruppe, politischer Tatmotivation sowie nach Abschluss bzw. bevorstehendem Äbschluss der Ermittlungen, Anklageerhebung etc. aufführen)? Frage 2: Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Versammlungen der "Offensive für Deutschland" an oben genannten Terminen eingeleitet wurden, sind derzeit. '" Bearbeitung und befinden sich in welchem Bearbeitungsstand (bitte einzeln und unter Angabe des Tatvorwurfs, Deliktsgruppe, politischer Tatmotivation sowie nach Abschluss bzw. bevorstehendem Abschluss der Ermittlungen, Anklageerhebung etc. aufführen)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 5S4-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Drucksachen-Nummern 6/2813, 6/3057, 6/3090, 6/3091 und 6/3578 verwiesen. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 30. Oktober 2015 wurden keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten registriert. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgt. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Wie viele der in den oben genannten Drucksachen aufgeführten Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren derzeit in Bearbeitung sind und in welchem Bearbeitungsstand sie sich befinden, jeweils einzeln und unter Angabe des Tatvorwurfs, Deliktsgruppe, politischer Tatmotivation sowie nach Abschluss bzw. bevorstehendem Abschluss der Ermittlungen , Anklageerhebung etc. aufgeführt, wird statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle in Frage kommenden Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, nach derzeitigen Erkenntnissen weit über 400, händisch ausgewertet werden. Der dafür insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch dafür notwendig, mehrere Sachbearbeiter yber einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertunge ^'zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsc ^ienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Rec^erche< ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächlsisclrfen Polizei nicht zu leisten. Mit jfreufidlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-01-20T10:47:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes