STÀATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeord.neten Wolfram Günther, Fraktion BUNDIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/3651 Thema: Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Gründe lagen für die Auswechslung des kompletten Führungsteams des Biosphärenreservates vor? Wegen laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und gerichtlicher Verfahren steht einer Beantwortung von Frage 1 Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Demgemäß kann die Staatsregierung die Beantwortung einzelner Fragen der Abgeordneten unter anderem ablehnen, wenn einer Beantwortung Rechte Dritter entgegenstehen . lm vorliegenden Fall kommt in Betracht, dass der Beantwortung der Frage 1 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betrotfenen Mitarbeiter des Biosphärenreservats gemäß Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegensteht. Darüber hinaus gebietet es die aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Unschuldsvermutung, Zurückhaltung in der öffentlichen Außerung zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten zu üben. Die Staatsregierung ist sich der besonderen Bedeutung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts des Abgeordneten für seine in der Sächsischen Verfassung verankerte Kontrollfunktion bewusst. Dieses Fragerecht des Abgeordneten Günther ist mit dem oben angeführten ebenfalls verfassungsrechtlich verbrieften Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter des Biosphärenreservats abzuwägen. Hierbei ist festzustellen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Belange der Biosphärenm itarbeiter überuviegen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PÐ 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 28. Dezember 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5057 Dresden, il.0't, lort6 (o(r)o (o o c! Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Firr Besucher mit Behinderungen befi nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gn¡srtê sow¡e für verschlusselte elektronische DokumênteSeite I von 3 STAATSIVI I N I STERI UI\4 FÜR UÙIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie wird sichergestellt, dass die Aufgaben, die sich aus den Schutzzwecken der Biosphärenreservatsverordnung (S3 BR-VO) ergeben, durchgängig erfüllt werden? (die Antwort bitte jeweils auf die in $3 BR- VO, Abs. 2, aufgeftihrten Punkte beziehen) Hinsichtlich der Frage wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle verwiesen. Die Ausstattung mit Personal und Sachmitteln entsprechend des Haushaltsplanes wird zur Erfüllung der genannten Aufgaben aus der Biosphärenreservats- Verord n ung sichergestellt. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass das wirtschaftliche lnteresse des Staatsbetriebes Sachsenforst nicht mit dem lnteresse des Naturschutzes konkurriert? Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung dieses Konfliktes z.B. bei der komplizierten Pflege von wertvollen Biotopen in Naturschutzgebieten hat die Staatsregierung ergriffen bzw. plant sie wann umzusetzen (Schutz vor nachteiliger Entwicklung der Biodiversität)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) ist eine obere besondere Staatsbehörde gemäß $ 15 Sächsisches Vennraltungsorganisationsgesetz. Er nimmt die in den jeweiligen Fachgesetzen, vor allem dem Sächsischen Waldgesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz , beschriebenen Aufgaben wahr. Der SBS erbringt die Aufgaben getrennt nach unterschiedlichen Produktbereichen, welche sowohl in der Finanzplanung als auch in der Abrechnung getrennt aufgeführt werden. lm Rahmen der Ziele und Grundsätze führt und veruvaltet der SBS den Produktions- und Dienstleistungsbereich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vergleiche $ 45 Sächsisches Waldgesetz). Dies bedeutet, dass die personellen, finanziellen und technischen Mittel so einzusetzen sind, dass das Ergebnis am günstigsten ist. lm Übrigen gelten - wie für alle Behörden - die allgemeinen Maßgaben der Sächsischen Haushaltsordnung, des Vergaberechts und des EU-Beihilferechts. Soweit sich daraus Verpflichtungen ergeben, handelt es sich um keine wirtschaftlichen lnteressen des Staatsbetriebs, sondern um gesetzliche Pflichten. Konkret bestimmt die jährliche Zielvereinbarung zwischen SMUL und SBS: ,,Die Großschutzgebiete sind nach den Bestimmungen der Schutzgebietsverordnungen und den daraus resultierenden Pflege- und Entwicklungsplänen vorbildlich zu entwickeln. Die Waldbewirtschaftung ordnet sich diesen Grundsätzen unter." Seite 2 von 3 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 5: Durch welche Maßnahmen werden die Pflegeziele (gemäß Pflege- und Entwicklungsplan) auf den Offenlandflächen der Schutzzone ll (in der die Vorrangigkeit des Naturschutzes festgeschrieben ist, $4 BR-VO) des Biosphärenreservates langfristig erreicht? (Bitte getrennt für alle Offenlandflächen der Schutzzone ll darlegen, auf denen gefährdete Pflanzenoder Tierarten oder Pflanzengesellschaften vorkommen und für die der Pflege- und Entwicklungsplan Ziele und Maßnahmen vorsieht.) Für die Otfenlandflächen der Schutzzone ll wurden detaillierte Pflegeziele in den Managementplänen der Europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und Europäischen Vogelschutzgebiete niedergeschrieben, sofern FFH-Lebensraumtypen oder FFH-Arten beziehungsweise Vogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie betroffen sind. Außerdem sind in Pflege- und Entwicklungsplänen geeignete Schutz- und Pflegemaßnahmen für weitere wertvolle Offenlandbiotope und -arten aufgeführt. Die in den Planungswerken beschriebenen Maßnahmen sind auf landeseigenen Flächen verbindlich und Handlungsrichtlinie für das Privat- und Körperschaftseigentum. Diese Maßnahmen sind einzelflächenweise in einem insgesamt etwa 3.000 Seiten umfassenden Planungswerk beschrieben. Da dieses Planungswerk mehr als eintausend Offenlandflächen enthält, wurde in Anlage 2 eine Zusammenfassung der Offenlandflächentypen vorgenommen und diese entsprechenden Maßnahmenformen zugeordnet. Mit freundl Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlaee 1 zur Drs.-Nr. 6/3651 (zu Fraee 2) Monitoring/Forschung durch Mitarbeiter SBS, LfULG oder Beauftragte zu Parametern aus Natur und Soz¡oökonomie sowie Mâßnãhñeeffiziehz X X x x X x X X X x X x X Umweltbildung, Bildung für nachhallige Entwicklung und öffentlìchkeitsãrbeìt durch Mìtarbeiter SBs und Beauftragte X X X X x x X x X X x x X Festlegungen von BedÌngungen für Landpachtvertråge auf landeseigenen Flächen X X X X X X X X Projektfìnanzìerung aus Haushalts- und Drittmitteln sowie Nutzung von Kompensationsmaßna h men X x X X x X X X X X X X X Beratung/Betreuung/ Kontrolle der betreffenden Flãcheneigentümer durch Mitarbeìter der BRV oder Beauftragte X X X X X x x X X X ;teuerung im Rahmen raturschutzfachlicher ;tellungnahmen der BRV Jnd naturschutzrecht-licher :ntscheìdungen der âñdesdirektion sãchsen X X X X x X X X X x X remÌentãtigkeit und Beratung hinsichtlich der Nutzung von Fórderprogrammen X X x x X X X X X X X X X Methode Aufsabe 1. Schutz von repräsentativen Teilen der Teichlandschaft als einem Verbund verschiedener Biotoptypen aus Teìchen und cewâssern, Feuchtb¡otopen, Heide- und Dünenlandschaften und Wäldern, Z. Gewährleistung und Verbesserung der natürl¡chen und dirtschaft lichen Lebensgrund lagen der Bevölkerung unter lesonderer Berücks¡chtigung des Erhalts der Land-, Forst- und :Ìschereiwirtschaft und der Jagd sowie der dam¡t ¡n Verbind ung ;tehenden kulturellen Tradit¡onen einschl¡eßlich des sorbischen (uiturguts, 3. Erprobung, umfassende Anwendung und Demonstration von raturschonenden, landschaftsgerechten und nachhaltigen \utzungen der Umwelt, 4. Bewahrung und Wiedereinführung traditioneller nâchhaltiger ;owÌe Einführung neuer nachhaltiger Bewìrtschaftungsiormen im lereìch der Land-, Forst- und FÌschereìwirtschaft und der Jagd, 5. schutz und Bestandsentwicklung wildiebender gefährdeter Tier Jnd Pilanzenarten unter besonderer Berücks¡chtigung ìhrer ìaumansprilche und Mìnimalèreale, 5. Erhaltung, Pflege und Êntwicklung natürlicher und naturnaher )kosVsteme, 7. Aufbau eines großrãumigen Systems vernetzter Bìotope unter lunktional-landschaftsökologischen Gesìchtspunkten unter Einbeziehung von Beispielen der überlieferten Kulturlandschaft, 8. Bewahrung und Herstellung eines ausgeglìchenen, gleichermaßem dem Wohl der Allgemeinheit und den Skologischen Erfordernissen dÌenenden Wasserhaushalts sowie Gewährleistung der bisher vorhêndenen und den Grundsåtzen Ces 5 3 des Såchsischen wassergesetzes vom 23. Febru¿r 1993... entsprechenden Wassernutzungen, 9. Renèturierung und Regenerierung geschädigter Landschaitsteile und -elemente, 10. Erhaltung, Pflege und Entwicklung der gebietstyp¡schen Siedlungsstruktur mit traditionellem Dorfchêrakter, 11. umweltverträgliche TourÌsmus- und Erholungsnutzung, 12. Durchfúhrung einer kontinuierlichen ókologischen Gruñdlêgenforschung und langf ristigên Umweltbeobachtung, insbesondere unter Berücksichtigung der Wechselwìrkung von Mensch und Landschaft, 13. Fôrderung des Umwe¡tbewußtseins bei der ansâssiBen Bevölkerung sowie bei Tourìsten und Besuchern des Gebìetes durch öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Anlase 2 zu Drs.-Nr. 6/3651 (zu Frage 5) Bemerkungen (1) betrifft Fischere¡rechte Flâchen mit regelmãßiger Reproduktion seltener Arten, (2.8. Abbiss-scheckenfalter, orchideen) Flächen mit gelegentlicher Reproduktion seltener Arten (2.8. wachtelkönig) und hoher Bedeutung als Nahrungsflàchen F¡ächen mit Reproduktion seltener Arten {2.8. Kiebitz) und Bedeutung als Nahrungsfl¡jchen z.B. Wildbienenacker z.B. Kìebitzbrutplätze N4onitoring/Forschung zu Pãrametern aus der Nãtur nsbesondere zur Effizienzkontrolle X x X X X X X X X schulung (Umweltbildung) Für Bewirtschafter/ Landschaftspfleger x x x X X X X x x Festlegungen von Bedingungen für Landpachtvertråge auf landeseigenen Fláchen X X trl X X X X x X x Projekte aus Haushaìts- und Drittmitteln sowie Kompensationsmaßnahmen X X X X X X X X X Beratung/Betreuung/ Kontrolle der betreffenden E¡gentümer und Nutzer durch M¡tarbe¡ter der BRV oder Beauftragte X X X X X X x X x Steuerung ìm Rahmen natursch utzfachlicher Stellungnahmen der BRV und naturschutzrechtlicher Entsche¡dungen der Landesdirektion sachsen X X X x X X x x X z.B. Erstaufforstungen, Sch¡lfschnitt, Gewãsserkrautung Pflege auf Grundlage von Förderprogra mmen X X X X X x x X X Maßnahmen offenlandtypen ¡n Schutzzone ll 5tandgewässer, nsbesondere Teiche 3¡nschl. Röhrichte FIießgewässer Moore Heide- und Offensandflâchen sowie weitere dertvolle Flächen der Ha lboffenlandschaft 3rùnland mit B¡otopstatus und hoher Artenschutzfunktion 3rünland mìt B¡otopstatus und Artenschutzfunktion 3rünland mit extensiver bis semiintensiver Nutzung und Artenschutzfunkt¡on Extens¡vacker {meist Projektfláchen) lntensivacker m¡t Artenschutzfunkt¡on Bemerkungen 2016-01-25T15:06:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes