STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/3652 Thema: Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Was war der Grund für die Kündigung des Pflege- bzw. Pachtvertrages zwischen Sachsenforst und dem Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V.? Frage 2: Wurde der Vertrag fristgerecht gekündigt und wenn nicht, aus welchen Gründen wurde gekündigt und hätten die A+E-Maßnahmen nicht auch durch den Vertragsinhaber Förderverein ausgeführt werden können? Ein im Jahr 2011 zwischen dem Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) und dem Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e. V. (Förderverein) geschlossener und im Jahr 2014 geänderter Vertrag, der Werkleistungen des Fördervereins regelte, wurde vom SBS am 18. Dezember 2014 mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 außerordentlich gekündigt, um eine Mehrfachnutzung von für Kompensationsmaßnahmen vorgesehenen Flächen zu vermeiden. Ob die Kündigung rechtmäßig und fristgerecht ist, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen der Vertragspartner, die derzeit zwischen dem Rechtsanwalt des Fördervereins und dem SBS außergerichtlich verhandelt werden. Eine Einigung steht noch aus. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 28. Dezember 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t1915058 Dresden, 1l.o't. 1o llt :(f) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 FUr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie für verschli¡sselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Hat der Verein in der Vergangenheit die gemäß Naturschutzförderung möglichen Leistungen fachgerecht ausgeftihrt und die naturschutzfachlich festgesetzten Ziele der Pflegeflächen erreicht? Es sind keine Beanstandungen bekannt. Frage 4: Wie und durch wen wurden 2015 die Flächen, die dem Verein 2014 gekündigt wurden, gepflegt und wer wird künftig die fachgerechte Pflege sichern? Alle Pflegekomplexe auf diesen Flächen wurden vorab einer naturschutzfachlichen Prüfung der Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen untezogen. Danach wurden im Jahr 2015 fünf Pflegekomplexe in Einzelaufträgen zur Pflege vergeben, davon drei an den Förderverein und zwei an weitere Vertragspartner. Die Pflege erfolgte durch Mahd und Beweidung. Die restlichen Flächen wurden aus naturschutzfachlicher Sicht im Jahr 2015 als nicht dringend pflegebedürftig erachtet. Die künftige fachgerechte Pflege der Flächen wird durch die Biosphärenreservatsverwaltung über Verträge zu Kompensationsmaßnahmen, Verpachtungen oder Beauftragungen in Dienstleistung im Rahmen noch durchzuführender vergaberechtlicher Verfahren gesichert. Frage 5: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Fortbestand der (u.a. m it Natu rsch utzfördergeldern finanzierten ) Moorschnucken herde u nd der als beispielhaft für die Umsetzung des $25 BNatSchG (Abs. I, Punkte 3 und 4) angesehenen Landschaftspflegeschäferei des Fördervereins zu sichern und was gibt es für Gründe, diese Herde nicht weiter zur Pflege der heimischen Biotope einzusehen? Die Sicherung des Fortbestandes der Moorschnuckenherde ist nicht originäre Aufgabe der Biosphärenreservatsverwaltung. Bei Ausschreibungen zur Verpachtung/Beauftragung kann sich der Förderverein beteiligen . Ob die vom Verein betriebene Moorschnuckenherde eingesetzt werden kann, hängt von den Bedingungen der jeweils zu pflegenden Fläche ab. Ein maßgeblicher Aspekt dafür sind die naturschutzfachlichen Anforderungen. Mit freundlichen Grüßenfll* Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-01-25T15:06:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes