STAATSTVU1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9380 Dresden, /f . Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3655 Thema: Neonaziübergriffe und Polizeihandeln im Zusammenhang mit der Versammlung von Pegida und Protesten am 21. Dezember 2015 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 21.12.2015 fand am Königsufer in Dresden eine Kundgebung von Pegida statt. Parallel versammelten sich an verschiedenen Orten'Mensehen , um ihrem Protest Ausdruck zu verleihen. Die Initiative Pegida- Watch informierte am 22.12.2015 auf ihrer Facebookseite über Naziübergriffe im Bereich Alaunpark, Kamenzer Straße, Bischofsweg sowie im Umfeld des AZ Conni in der Rudolf-Leonard-Straße. DabeF sollen insgesamt 14 Menschen durch ,mit Holzlatten und Eisenstangen bewaffnete ' Neonazis verletzt worden sein. Laut PegidaWatch konnten , um die 70 bewaffnete rechte Gewalttäter, mitten in einem alternativ geprägtem Stadtteil, völlig unbehelligt von der Polizei eine wahre Menschenhetze veranstalten und anschließend entkommen.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Angriffe durch Neonazis an den oben benannten Orten und über in diesem Zusammenhang verletzte Personen? (bitte einzeln und ortskonkret auflisten) Es liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1V11NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Inwiefern ist es zutreffend, dass die Polizei an den oben benannten Orten gegen gewalttätige Übergriffe nicht einschritt? Sofern der Polizei Auseinandersetzungen bekannt geworden sind, wurden umgehend Einsatzkräfte zu den jeweiligen Ereignisorten verlegt, um die entsprechende Lage zu bewältigen. Hierzu gehörten sowohl Maßnahmen der Gefahrenabwehr als auch Maßnahmen der Strafverfolgung (z. B. Identitätsfeststellungen). Frage 3: Gab es im Vorfeld Hinweise auf und Ankündigungen von geplanten Übergriffen durch Anhängerlnnen von Pegida im Bereich der Dresdner Neustadt und welche präventiven Maßnahmen wurden seitens der Polizei und/oder anderer zuständiger Behörden daraufhin ergriffen? Nein. Frage 4: Aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage wurden gegen 20 Uhr im Umfeld des AZ Conni in der Rudolf-Leonard-Straße mehrere Personen festgehalten sowie Identitätsfeststellungsmaßnahmen bzw. erkennungsdienstlichen Be- Handlungen unterzogen? Im Umfeld des AZ Conni wurden durch Einsatzkräfte Personen festgestellt, bei denen der Anfangsverdacht von Straftaten nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz vorlag . Die Rechtsgrundlage für die Identitätsfeststellungen bildete in diesem Zusammenhang § 163 b Strafprozessordnung. Frage 5: Gegen wie viele Personen wurde im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen Pegida und NoPegida am 21. Dezember 2015 aus welchen wesentlFch'en Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Delikt Anzahl Anzahl Tatverdächtiger/ Betroffener Körperverletzungen (§§ 223 ff. StGB) 5 Brand- und Sprengstoffdelikte (§§ 306 ff. StGB) Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB) Sachbeschädigungen (§§ 303 ff. StGB) Sonstige Verstöße nach dem Strafgesetzbuch /Nebenstrafrecht Verstöße nach dem VersG (§§ 22 ff. VersG)/Straftaten 13 22 Verstöße nach dem VersG (§§ 22 ff. VersG)/Ordnungswidrigkeiten Sonstige Verstöße/Ordnungswidrigkeiten Seite 2 von 3 STAATSM1MSTBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Tatorte sind die Innere und Äußere Neustadt in Dresden. Sieben Delikte sind der Politisch motivierten Kriminalität - links und zwei der Politisch motivieren Kriminalität - rechts^&uzuordnen. Die anderen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten waren nicht politisch ^ notiviert oder werden hinsichtlich einer möglichen politischen Motivation noch geprüft, /^lle Straftaten stehen im mittelbaren bzw. unmittelbaren Zusammenhang mit dem//Ver^ammlungsgeschehen. Mit freuhdlichen Grüßen Markus Ull^i Seite 3 von 3 2016-01-20T10:48:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes