STAATSIVIIMISTE^IUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/7948 Dresden,^ Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3664 Thema: Temporäre Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Objekt Wohnhotel Kappel in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Volksolidarität auf welche Weise mit der Betreibung der temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Objekt Wohnhotel Kappel in Chemnitz beauftragt? Die Volkssolidarität wurde mit Vertrag vom 16. Juli 2014 mit der Betreuung derAsylbewerber im Objekt Wohnhotel Kappel in Chemnitz beauftragt. Frage 2: Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Betreiber (Volkssolidarität) zur Höhe der Vergütung der durch die Volkssolidarität bei der Betreibung der unter Ziffer 1 genannten temporaren Erstaufnahmeeinrichtung zu erbringenden Leistungen getroffen (bitte insbesondere Pauschal-Vergütung, Vergütung Je vorgehaltenem Platz, Vergütung je tatsächlich belegtem Platz, Tagessatz für die Verpflegung je untergebrachtem Asylbewerber, Kilometer-Pauschale für Transport der Asylbewerber nennen)? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Recht auf Datenschutz bzw; das Gmndrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 SächsVerf (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-1-09 - ). Der Auskunftserteilung steht im konkreten Fall das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) als Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen, an das die Staatsregierung und_ der Landtag als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind (Artikel 36 SächsVerf). Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Frage- und Aus~- kunffsrecht nicht schrankenlos. Beider.Höhe.cler pauschalvergütung, der Vergütung je vorgehaltenem Platz und je tatsächlich belegtem Platz, dem Tagessatz für die Verpflegung je untergebrachtem Asylbewerber und der Kilometer-Pauschale für Transport der Asylbewerber handelt es sich um angebotsrelevante Erklärungen zu den durch die Betreiber angebotenen Preise , die gemäß § 14 Abs. 3 VOL/A bzw. § 17 EG Abs. 3 VOL/A durch den Auftraggeber auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln s\n<± Die durch die Betreiber angebotenen Preise sind das maßgebliche Kriterium für die Erteilung des Zuschlages und unterliegen einer strengen Pflicht zur Geheimhaltung. Das Gebot, die Inhalte der Angebote auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln, dient der Wahrung der Betriebs- und Geschäysgeheimnisse der Betreiber sowie der Gewährleistung des Wettbewerbs auch für zukü|iftige Vergabeverfahren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist vergaberechtlich aus dem ^ bergeordneten Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht nicht zulässig. Mit ffeunidlichen Grüßen fkus Ulbig Seite 2 von 2 2016-01-28T10:42:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes