SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS SO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3666 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Thema: Beschulung in Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Chemnitzer Stadtrat war einer Informationsvorlage folgender Passus zu entnehmen : ,Obwohl das Angebot der berufspraktischen Sprachförderung in Berufsschulklassen auch von jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres genutzt werden darf, kann eine vollständige Integration dieser Zielgruppe derzeit aus Kapazitätsgründen nicht realisiert werden. '" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der als Grundlage der o. g. Drucksache herangezogene Auszug einer Informationsvorlage für den Chemnitzer Stadtrat ist missverständlich, da durch die Verwendung des Begriffes "Sprachförderung" nicht hinreichend zwischen dem Bildungsbereich und den Sprachkursen für Erwachsene unterschieden wird. Frage 1: An welchen berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen gibt es bereits derlei Kapazitätsengpässe, so dass die vollständige Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund bis 27 Jahren nicht mehr realisiert werden kann? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach SBA-Regionalstellen.) Es gibt an sächsischen Schulen keine Kapazitätsengpässe, da in allen Schularten das schulische Integrationskonzept umgesetzt wird . Dabei geht es nicht um eine "Sprachförderung", sondern um die Fortsetzung der im Herkunftsland begonnenen Bildungslaufbahn und den Erwerb eines sächsischen Schul- oder Ausbildungsabschlusses. Seite 1 von 2 5jSACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .50-60/3666/2 Dresden, Z ,. Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN Im Bereich der berufsbildenden Schulen geht es bei der Umsetzung des schulischen Integrationskonzeptes nicht um "ein Angebot der berufspraktischen Sprachförderung in Berufsschulklassen", sondern um die Aufnahme in Vorbereitungsklassen, in denen das Fach Deutsch als Zweitsprache unterrichtet wird. Das Ziel dieses Unterrichts geht über eine Sprachförderung hinaus und dient dem Aufbau bildungssprachlicher Fähigkeiten zur Fortsetzung des Bildungsweges, zur Integration in Regelklassen oder zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung. Frage 2: Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene waren und sind in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 von diesen Kapazitätsengpässen betroffen, d.h. wie viele Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund konnten aus Kapazitätsgründen nicht in Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten an berufsbildenden Schulen aufgenommen werden? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach SBA-Regionalstellen.) Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine Bildungslaufbahn aus dem Herkunftsland mitbringen, die auf dem ersten Bildungsweg fortgesetzt werden kann, wurden nach erfolgter besonderer Bildungsberatung in Vorbereitungsklassen aufgenommen . Frage 3: Welche Gründe gibt es für die benannten Kapazitätsengpässe? Es gibt keine Kapazitätsengpässe, sondern die große Herausforderung, im Schulbereich während des laufenden Schuljahres ständig neue Vorbereitungsklassen bilden zu müssen und dafür die personellen und schulorganisatorischen Bedingungen bereitzustellen . So gab es zum Schuljahresbeginn 2015/2016 290 Vorbereitungsklassen, derzeit sind es 403 (Stand 25. Januar 2016). Frage 4: Durch welche Maßnahmen und in welchem Zeitfenster gedenkt die Staatsregierung, die Kapazitäten an berufsbildenden Schulen für junge Migrantinnen und Migranten auszuweiten? Der Bedarf an neuen Vorbereitungsklassen ergibt sich wie bei jeder anderen Klassenund Gruppenbildung aus dem Schüleranstieg. Die Sächsische Staatsregierung berücksichtigt dies bei der regulären Schuljahresvorbereitung und Planung. Frage 5: Welche Angebote der berufspraktischen Sprachförderung können Jugendliche und junge Erwachsene nutzen, denen kein Zugang zu einer Vorbereitungsklasse an einer berufsbildenden Schule gewährt wird? Jugendliche und junge Erwachsene können je nach Zugangsvoraussetzung die Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, ESF-Sprachkurse, Sprach kurse der Bildungsträger oder ehrenamtlich geführte Sprachförderangebote nutzen . Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-01-27T15:00:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes