Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3670 Thema: Angesparte und verfallene Urlaubstage von Beamten der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist die Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz - und Elternzeitverordnung (SächsUrlMuEltVO) vom 16. Dezember 2013. Die Sächsische Urlaubsverordnung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten. Demzufolge beziehen sich die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 auf die entsprechenden Regelungen der SächsUrlMuEltVO. Darüber hinaus umfasst die Antwort die Beamten aller Fachrichtungen, die in der sächsischen Polizei tätig sind. Frage 1: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei sind wie viele Tage Erholungsurlaub gemäß § 6 Abs. 1 u. 2 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrlVO) im Jahr 2015 weggefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9392 Dresden, 3. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Dienststelle Beamte Tage* PD Chemnitz 35 324 PD Dresden 33 337 PD Görlitz 47 443 PD Leipzig 64 457 PD Zwickau 34 213 PolFH 6 17 Polizeiverwaltungsamt 47 678 Seite 2 von 3 *Ein Teil der verfallenen Erholungsurlaubstage konnte krankheitsbedingt nicht genommen werden und ist demzufolge in Anwendung von § 7 Abs. 2 Satz 3 SächsUrlMuEltVO 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfallen. Frage 2: Wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben im Jahr 2015 einen Antrag auf Ansparen von Urlaubstagen gemäß § 6 Abs. 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrlVO) für wie viele Urlaubstage gestellt und wie viele Anträge wurden bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen, Bewilligung und Nichtbewilligung!) Dienststelle Beamte beantragt genehmigte Tage noch nicht genehmigte Tage* PD Chemnitz 259 2232 1765 467 PD Dresden 348 3219 2982 237 PD Görlitz 141 1320 1169 151 PD Leipzig 271 2487 2193 294 PD Zwickau 205 1676 1358 318 PolFH 30 234 216 18 Polizeiverwaltungsamt 1 10 10 0 Landeskriminalamt 91 882 552 330 Präsidium der Bereitschaftspolizei 2212 2212 1745 467 *Es ist davon auszugehen, dass der als noch nicht genehmigt ausgewiesene Ansparurlaub nicht versagt, sondern zum weit überwiegenden Teil aufgrund des hohen Arbeitsanfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Arbeitszeiterfassungssystem genehmigt werden wird. Frage 3: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2015 wie viele angesparte Urlaubstage gemäß § 6 Abs. 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrlVO) verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Dienststelle Beamte Tage PD Chemnitz 0 0 PD Dresden 0 0 PD Görlitz 3 19 PD Leipzig 2 7 PD Zwickau 2 4 PolFH 0 0 Polizeiverwaltungsamt 0 0 Landeskriminalamt 5 14 Präsidium der Bereitschaftspolizei 0 0 Landeskriminalamt 56 363 Präsidium der Bereitschaftspolizei 30 271 Frage 4: Wie viele Urlaubstage ohne Ansparurlaub wurden von Beamten der sächsischen Polizei vom Jahr 2015 in das Jahr 2016 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen und Urlaubstagen!) Dienststelle übernommene Urlaubstage PD Chemnitz 8179 PD Dresden 11437 PD Görlitz 5578 PD Leipzig 10705 PD Zwickau 4726 PolFH 12 Polizeiyerwaltungsamt 86 Landeskriminalamt 838 Präsidium der Bereitschaftspolizei 4052 Frage 5: Nach welcher Rechtsvorschrift besteht für Beamte des Freistaates Sachsen die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen, und wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben dies im Jahr 2015 in Anspruch genommen ? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen und Höhe der Abgeltung!) Für Beamte des Freistaates Sachsen besteht in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsvorschrift keine Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen. Eine Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub ist, unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH, lediglich möglich, wenn der Erholungsurlaub kranl^heit^bedingt vor dem Ruhestandseintritt bzw. der Beendigung des Beamtenverhältr ]fiss^6 nicht genommen werden konnte. Mit freuhdlichen Grüßen Markus Ulbil: Seite 3 von 3 2016-02-03T11:23:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes