STAATSM1N1STER1UM DES 1TMNER1N Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9389 ^-Dresden, <^\. Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3674 Thema: Spezialeinsatekommando (SEK) des Landeskriminalamtes Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Personalstärke hat das Spezialeinsatzkommando (SEK) des Landeskriminalamtes Sachsen aktuell? Die Sollstärke des SEK beträgt 66. Frage 2: Mit welchen Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen ist das unter Ziffer 1 genannte Spezialeinsatzkommando aktuell ausgestattet? Das Spezialeinsatzkommando der Polizei des Freistaates Sachsen ist im Sinne der Anfrage mit nachfolgenden Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt ausgestattet: . Fesseln . Technische Sperren . Diensthund . Dienstfahrzeuge . Reizstoff . Zum Sprengen von Sachen bestimmte explosive Stoffe (Sprengmittel) . Elektroimpulsgerät "Taser" . "Pepperball" Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSEtN Frage 3: Mit welchen Waffen im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen ist das unter Ziffer 1 genannte Spezialeinsatzkommando aktuell ausgestattet? Das Spezialeinsatzkommando der Polizei des Freistaates Sachsen ist im Sinne der Anfrage mit nachfolgenden Waffen ausgestattet: . Schlagstöcke . Pj^tolen . Revolver . (ßewejire Mc/matische Handfeuerwaffen Mit freiündlichen Grüßen Markus Ulbi^ Seite 2 von 2 2016-01-26T15:10:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes