Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3690 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Dezember 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegen- Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2657 Dresden, 3. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 6 über ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Die Fragestellerin begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Sächs- Verf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten – in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen – Lager zugeordnet werden soll. Seite 3 von 6 Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Dezember 2015 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 01.12.2015 Pirna NPD ca. 140 Kundgebung mit Aufzug „Nein zur Asylpolitik“ 04.12.2015 Hoyerswerda Rechtsextremisten 52 Demonstration „Gegen Überfremdung -für unsere Heimat“ 05.12.2015 Riesa NPD ca. 70 Weihnachtsfeier des NPD- Landesverbandes Sachsen mit Auftritt von PIATTMAR 05.12.2015 Torgau OT Staupitz Rechtsextremisten ca. 200 Rechtsextremistisches Konzert mit FRONTALKRAFT, DIVISION GERMANIA, D.S.T., DEATHFEUD, VERSZERZÖDES (Ungarn) 05.12.2015 Chemnitz DER DRITTE WEG ca. 30 Gründung des Stützpunktes Mittelsachsen/Erzgebirge 06.12.2015 Limbach- Oberfrohna DIE RECHTE ca. 20 Kundgebung „Ein Volk hilft sich selbst - Gemeinsam für unser Sachsen“ 06.12.2015 Weißwasser Rechtsextremisten ca. 80 Demonstration „Gemeinsam gegen Krieg, Terror und Unterdrückung " 06.12.2015 Pirna, Königstein , Struppen Rechtsextremisten /JN mind. 12 Plakataktion gegen Asyl 08.12.2015 Plauen DER DRITTE WEG - STÜTZPUNKT VOGTLAND ca. 50 Kundgebung „Asylantengewalt stoppen“, Redner: Tony GENTSCH, Rico DÖHLER 10.12.2015 Sebnitz NPD 53 Kundgebung „Die Dummheit sollte niemals unterschätzt werden“ 49. KW* Adorf/ Vogtland DER DRITTE WEG - STÜTZPUNKT VOGTLAND * Flugblattverteilaktion 12.12.2015 Borna Rechtsextremisten /JN ca. 100 Kundgebung unter dem Motto „Wer immer schweigt, verliert seine Stimme. Unsere Heimat unser Recht!“, Redner: Jens BAUR, Stefan SCHUBINSKI, Jan HÄNTZSCHEL Seite 4 von 6 12.12.2015 Leipzig u.a. DIE RECHTE und „Thügida“ ca. 200 Demonstration, Redner: Alexander KURTH, Silvio RÖSLER, Michel FISCHER (Landesverband DIE RECHTE THÜRINGEN) und eines Vertreters der BRIGADE BITTERFELD 13.12.2015 Delitzsch Rechtsextremisten /JN ca. 60 Demonstration unter dem Motto „Asylmissbrauch stoppen !“, Redner: Paul RZEHACZEK, Arne SCHIMMER 15.12.2015 Großröhrsdorf Rechtsextremisten ca. 120 Demonstration „Für echte Mitbestimmung und Volksentscheide : keine Asylpolitik gegen das Volk“, Redner u. a. Simon RICHTER 16.12.2015 Altenberg NPD ca. 500 „Tradition statt Invasion“, Redner u.a. Arne SCHIMMER, Dr. Olaf ROSE 18.12.2015 Freital Rechtsextremisten mind. 8 Plakataktion 19./20.12. 2015 Raum Mittelsach telsachsen * Rechtsextremisten mind. 25 Sonnenwendfeier 22.12.2015 Oberlungwitz Rechtsextremisten ca. 130 Rechtsextremistischer Liederabend mit „Lunikoff“ 27.12.2015 Döbeln NPD/JN Mittelsachsen ca. 250 Demonstration „Gesetze anwenden - Asylschmarotzer abschieben!“, Redner u.a.: Jürgen GANSEL, Jan HÄNTZSCHEL und Stefan SCHUBINSKI 30.12.2015 Dresden Rechtsextremisten / NPD ca. 130 Demonstration gegen die Belegung des Hotels „Prinz Eugen“ mit Asylbewerbern * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisationen beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Dezember 2015 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort , Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf Seite 5 von 6 der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Datum Ort Veranstalter Anzahl der rechtsextrem. Teilnehmer Veranstaltung, Art der Beteiligung /Funktion, ggf. Bands, Liedermacher, Redner 07.12.2015 Dresden Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration „Gewaltfrei gegen Glaubenskriege “ (PEGIDA) 09.12.2015 Chemnitz OT Einsiedel Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an der Demonstration „Einsiedel sagt Nein zum Heim“ 12.12.2015 Bautzen Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration „Für unsere Zukunft. Für ein souveränes Deutschland“, Redner u.a. Simon RICHTER 12.12.2015 Haselbachtal Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration gegen das Asylbewerberheim 14.12.2015 Dresden Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration „Gewaltfrei gegen Glaubenskriege “ (PEGIDA) 18.12.2015 Zwickau Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration „Öffentliche Aufklärungsarbeit“ 20.12.2015 Meerane Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration gegen Asylmissbrauch 21.12.2015 Dresden Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration „Gewaltfrei gegen Glaubenskriege “ (PEGIDA) 27.12.2015 Görlitz Nichtextremisten * Teilnahme von Rechtsextremisten an einer asylkritischen Demon-stration „Lauf der Lichter “ * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Dezember 2015 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? STAATS1VH1N1STER1UM ÜBS INNERN Freistaat SACMSETN Es wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o. A. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Datum Ort Veranstalter Teilnehmer-zahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 17.10.2015 Leipzig NPD ca. 30 Eilversammlung 06.11.2015 Pirna ca. 80 Eilversammlung "Asylflut stoppen " 17.11.2015 Zwe n kau NPD ca. 300 Kundgebung "Nein zum Containerheim - Für eine angemessene Asylpolitik", Redner: Manuel TRIPP 20.11.2015 / Heidenau Rechtsextremisten ca. 70 Teilnahme an einer Kundgebung , Motto "Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit" * Kani? nict^f genannt werden oder ist nicht bekannt. Mit/fr,äun^tichen Grüßen Seite 6 von 6 * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. 2016-02-03T11:23:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes