Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3699 Thema: Aktivitäten der NPD in Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u.a.) der NPD bzw. einzelner Gliederungen – z. B. „Ring Nationaler Frauen“ – oder einzelner Mitglieder haben im Jahr 2015 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl )? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen zum Thema „Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen“, Drucksachen 6/841, 6/1052, 6/1319, 6/1599, 6/1787, 6/2052, 6/2323, 6/2576, 6/2900, 6/3130, 6/3429 und 6/3690 verwiesen. Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen , Parteien oder Einzelpersonen war die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Es wird davon ausgegangen, dass es der Fragestellerin um Aktivitäten im rechtsextremistischen Kontext geht. Hierzu wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen zum Thema „Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen“, Drucksachen 6/841, 6/1052, 6/1319, 6/1599, 6/1787, 6/2052, 6/2323, 6/2576, 6/2900, 6/3130, 6/3429 und 6/3690 verwiesen . Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2659 Dresden, 3. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 4 Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung, konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren). Die nachfolgenden Angaben zu den Straftaten basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 22.01.2016 eingegangenen Meldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Straftaten PMK -links- Tatzeit Ort Delikt Tathergang Fest- nahmen Verletzte 13.02.2015 Dresden Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet 0 0 13.02.2015 Dresden Versammlungsgesetz Vermummung in/an Stadtgebiet 0 0 13.02.2015 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Gegenstand in/an Stadtgebiet 0 0 13.02.2015 Dresden Widerstand in/an Polizei, Stadtgebiet 0 0 13.02.2015 Dresden Sachbeschädigung Plakate in/an Stadtgebiet 0 0 Darüber hinaus wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/3020 und Drs.-Nr. 6/3738 verwiesen. Frage 4: Welche Aktivitäten im obigen Sinne, die die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder für das Jahr 2016 planen bzw. bereits durchgeführt haben, sind derzeit bekannt (aufgeschlüsselt nach Termin, Thema, Ort, Lokalität und evtl. Teilnehmerzahl)? Datum Ort Veranstalter Teilneh-merzahl Veranstaltung 07.01.2016 Sebnitz NPD 64 Demonstration „Wer immer schweigt, verliert seine Stimme! Unsere Heimat – unser Recht!“ Seite 3 von 4 19.01.2016 Zeithain NPD ca. 200 Demonstration „Zeithain wehrt sich gegen Asylbetrug und Überfremdung“ 21.01.2016 Sebnitz NPD ca. 300 Kundgebung „Verteidige Dein Land! – es gehört deinen Kindern!“ Es liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2015, die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, z. B. der Verlag "Deutsche Stimme" in Riesa, liegen der Staatsregierung vor? Der NPD gelang es im ersten Halbjahr 2015 nur geringfügig, von den asylkritischen Protesten zu profitieren. Zwar konnte sie vor allem in der Sächsischen Schweiz eigene Anti-Asyl-Bewegungen etablieren, allerdings erreichten diese nicht die Größenordnungen anderer asylkritischer Bewegungen. Bei den Bürgermeister- und Landratswahlen im vergangenen Jahr konnte die NPD keinen Erfolg erzielen. Am 28. März 2015 fand ein Landesparteitag statt. Dort wurde der alte Landesvorstand bestätigt. Anfang Juli 2015 trat der Landesvorsitzende Szymanski zurück. Seitdem leitet Jens Baur die Partei kommissarisch. Auf Grund von Austritten von Mitgliedern aus der Partei Ende 2014 im Landkreis Görlitz und Anfang 2015 im Landkreis Bautzen verloren diese NPD- Strukturen an Bedeutung. Im zweiten Halbjahr 2015 entfaltete die NPD verstärkt Anti-Asyl-Aktivitäten. Sie deckte nun den Großteil der rechtsextremistischen Demonstrationen mit Asylbezug in Sachsen ab. Insbesondere der Landesvorstand um den kommissarischen Vorsitzenden Jens Baur nyeldete im gesamten Freistaat Sachsen asylfeindliche Veranstaltungen an. Die NPD-^unktionäre bemühten sich um einen Anschluss an nichtextremistische asylkritisehe /Akteure. Die NPD meldete Demonstrationen am 24. Juli 2015 in Dresden und End^ August 2015 in Heidenau an. Es gabAusschreitungen. Mit freuijidlichen Grüßen i-kus Ulbigl Seite 4 von 4 6_3699_rs 6_3699 2016-02-03T15:13:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes