STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Geert W. Mackenroth, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3702 Thema: 60. Geburtstag der Rektorin der Universität Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am Mittwoch, 23. Dezember 2015, versandte das Gleichstellungsbüro der Universität Leipzig per Mail .im Auftrag der Rektorin' ein sogen. Save the date für ein ,Fest-Symposium' unter dem Titel .Wissen schafft Wandel' am 15. Januar 2016 um 10:30 Uhr im Felix-Klein-Hörsaal der Universität Leip zig. Die Einladung enthält folgenden Passus: .Anlässlich meines 60. Geburtstages bittet die Universität Leipzig im Anschluss im Foyer des Neuen Augusteums zum Empfang. ... Bis dahin wünsche ich Ihnen einen besinnlichen Jahresausklang und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihre Prof.in Dr.in Beate A. Schücking." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass das Gleichstellungsbüro der Universität Leipzig unmittelbar der Rektorin unterstellt und damit Teil der Univer sitätsverwaltung ist? An wie viele und welche Adressaten ist das o.a. „Save the date" versandt worden? Nein, das Gleichstellungsbüro der Universität Leipzig ist nicht unmittelbar der Rektorin unterstellt und keine Verwaltungseinheit. Entsprechend dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz und der Grund ordnung der Universität Leipzig agiert der oder die Gleichstellungsbeauf tragte weisungsfrei (vgl. SächsHSFG § 53, Absatz 3; Grundordnung § 3, Absatz 2). Die „Save the date-Mail" wurde insgesamt an 140 Adressaten, darunter Mit glieder des Senates, des Erweiterten Senates sowie an Kooperationspart ner und Multiplikatoren des Gleichstellungsbüros verschickt. Frage 2: Welches Programm ist jeweils für Symposium und Empfang vorgesehen? Welches Fest (neben offenbar dem Geburtstag der Rektorin) wird mit dem Symposium gefeiert? Wo findet sich die Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/1/1-2016 esden, Februar 2016» Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden wwwsmwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Rechtsgrundlage dafür, dass das an der Universität Leipzig die (nichtwissen schaftliche) Verwaltung Symposien ausrichtet? Als Programm des Symposiums war vorgesehen: - Musikalischer Auftakt: Piazzolla Ensemble - Begrüßung: Rektorin Professorin Beate A. Schücking - Musik: Piazzolla Ensemble - Impulsvorträge: Prof. Dr. Susan L. Erikson, Simon Fräser University/Bumaby (Kanada) „Women as Leaders in Science" - Musik: Piazzolla Ensemble - Podium: Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, HU Berlin Dr. Stefanie Baumert, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Johanna Nold, Studentin der UL Moderation: Ulrike Hauffe, Bremer Landesbeauftragte für Frauen Als Programm für den Empfang war vorgesehen: 12:00 Grußwort Staatssekretär Gaul 12:15 Rede Rektorat 12:30 3 Lieder Pit Strehl 13:00 Youtube - Video zu Leipzig 13:50 3 Lieder Chor der Lehramtsstudierenden. Das im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gender" stattfindende Symposium wurde vom Gleichstellungsbüro in enger Abstimmung mit der Rektorin veranstaltet. Die Durchführung von (wissenschaftlichen) Veranstaltungen wie Symposien, Tagun gen, Podiumsdiskussionen u. v. m. zählt zu den Kompetenzen der/des Gleichstel lungsbeauftragten gemäß § 55 SächsHSFG. Demnach wirken Gleichstellungsbeauf tragte auf die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer und auf die Vermeidung von Nachteilen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule hin. Eine Einschränkung, wie dies zu erfolgen hat, wurde vom Gesetzgeber nicht vorge nommen. Die Durchführung von (wissenschaftlichen) Veranstaltungen zur Sensibilisie rung einer (universitären) Öffentlichkeit für genderrelevante Fragestellungen gehört zum normalen Aufgabenspektrum von Gleichstellungsbeauftragten. Hier ist auch auf die Vorgaben des Sächsischen Hochschulentwicklungsplanes zu ver weisen, der hinsichtlich politischer und inhaltlicher Akzente u. a. die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen gleichstellungspolitischen Akteuren aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorschlägt (vgl. Sächsischer Hochschulentwicklungsplan bis 2020, S 83). Frage 3: Welche Kosten fallen für Symposium und Empfang an (bitte getrennt aufführen nach Raummiete, Ausstattung des Saales, Beschallung, Programm des Symposiums und Kosten pro Person für den Empfang im Foyer des Neuen Augusteums für Raummiete, Ausstattung des Saales, Beschallung, Programm, Speisen und Getränke pro Person und ggf. weitere Kosten)? Welche Aufträge sind von wem, an wen und wann bereits vergeben worden? Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Symposium: Für Referenten, inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten, sind insgesamt 1000 € an gefallen. Auf einen Großteil der anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten wurde durch die Referenten verzichtet. Für die Raumnutzung fallen keine weiteren Kosten an, da es sich um eine dienstliche Veranstaltung der Universität handelt. Empfang: Für den Empfang (Beschallung/Catering ohne alkoholische Getränke) sind Kosten von rund 1000 € entstanden. Durch das Gleichstellungsbüro der Universität Leipzig ist im Dezember 2015 ein Auf trag zur Bestellung des Caterings mit Ausnahme von alkoholischen Getränken bei Schubert Catering vergeben worden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel werden die Kosten für Symposium und Empfang bestritten bzw. welche Stelle der Universität Leipzig trägt diese Kosten? Hat es in der Vergangenheit an der Universität Leipzig aus Steuermitteln (volloder teil) finanzierte Veranstaltungen aus Anlass von Geburtstagen von welchen Mitarbeitern und/oder von Teilen der Verwaltung veranstaltete Symposien gege ben (bitte ggf. konkretisieren nach Datum, Programm, Veranstalter und Kosten)? Die Finanzmittel für das wissenschaftliche Symposium werden aus Mitteln des Profes sorinnen-Programms zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Empfang wurden zum Teil aus Körperschaftsvermögen der Universität und zum Teil aus privaten Mitteln der Rektorin bestritten. Frau Professorin Schücking bezahlte privat ca. 200 € für Sekt. Außerdem übernahm sie Reise- und Unterbringungskosten der auswärtigen Referen tinnen Frau Ulrike Hauffe und Frau Prof. Dr. Susan Erikson. In der Vergangenheit hat es keine aus Steuermitteln finanzierten Veranstaltungen aus Anlass von Geburtstagen an der Universität Leipzig gegeben. Frage 5: Ist seitens der Rechtsaufsicht und / oder der Universität Leipzig vorab - ggf. durch wen und mit welchem Ergebnis - geprüft worden, ob die gewählte Form der Einladung „im Auftrag der Rektorin" und der Finanzierung eines Ge burtstagsempfangs möglicherweise gegen geltendes Recht (Haushaltsrecht, Hochschulrecht, Strafrecht) verstößt auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Jubilarin um eine erneute Nominierung für eine weitere Amtsperiode kämpft und ihre Unterstützung durch die Universität das Gebot der Neutralität der Universität in Wahlkämpfen verletzen könnte? Seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ist dies vorab nicht geprüft worden. Die Universität Leipzig kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der „Save the date- Mail" nicht um eine formale Einladung, sondern lediglich um eine Terminankündigung handelt, die im Sinne kollegialer Unterstützung (das Büro der Rektorin war am 23.12.2015 nicht mehr besetzt) durch das Gleichstellungsbüro versandt wurde. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Planungen für das Symposium haben bereits zu Beginn des Jahres 2015 begon nen - zum damaligen Zeitpunkt war die zeitliche Überschneidung mitder Rektorenwahl (geplant für Herbst 2015) nicht absehbar. Da die Feierlichkeit in keinem Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren des Rek torenamtes steht, sieht die Universität keine Verletzung des Neutralitätsgebotes. ichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 4 von 4 2016-02-03T16:09:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes