STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9385 ..??Dresden,< fi. Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3704 Thema: Zwei Jahre Polizeiposten in Leipzig-Connewitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 6. Februar 2014 wurde in den Wiedebach-Passagen in Leipzig- Connewitz ein Polizeiposten eröffnet. Als Grund für die Einrichtung dieser Außenstelle des zirka 1 km entfernten Polizeireviers Leipzig- Südost wurde die .zunehmende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Ortsteil Connewitz, insbesondere im Bereich Wiedebachplatz/Biedermannstraße/Bornaer Straße' angegeben (vgl. Kleine Anfrage Drs. 5/13966). Für das gesamte Jahr 2014 konnte jedoch ein leichter Anstieg der Kriminalität im gesamten Ortsteil Connewitz ausgemacht werden (vgl. Drs 6/1360)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie war das Kriminalitätsaufkommen im gesamten Ortsteil Connewitz und konkret im Bereich Wiedebachplatz/Biedermannstraße/Bornaische Straße im Jahr 2015? (bitte nach Straftatbeständen aufführen) Frage 3: Wie ordnet sich das Kriminalitätsaufkommen in Connewitz in das Gesamt -Kriminalitätsaufkommen in der Stadt Leipzig ein und woraus leitet sich aus Sicht der Staatsregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit eines eigenen Polizeipostens in Connewitz ab? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Sfr. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 4 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Vorbemerkung: Eine Beantwortung auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist nicht möglich, da die PKS des Jahres 2015 noch nicht vorliegt. Insofern erfolgt die Beantwortung auf Grundlage des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS). Im Weiteren wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 3 der Drs.-Nr. 6/1360, Anstriche 1 bis 5 des Abschnitts b), verwiesen. Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015: Stadt Leipzig: 79.358 Straftaten Ortsteil Connewitz: 2.164 Straftaten Bereich Wiedebachplatz/Biedermannstraße/Bornaische Straße: 216 Straftaten Straftatenobergrup - pen Leben/ Gesund - heit körperliche Unversehrt - heit Dieb stah l Besonders schwerer Fall des Diebstahls Betrug Sonstige Straftatbe - stände Strafne nebenge - setze Connewitz 15 168 361 508 195 863 54 Bornaische Straße/ Biedermannstra - ße/ Wiedebachplatz 3 16 53 35 14 89 6 Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Drs.-Nr. 5/13966 verwiesen. Frage 2: Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2015 im Ortsteil Connewitz und konkret im Bereich Wiedebachplatz/Biedermannstraße/Bornaische Straße begangen ? (bitte einzeln nach Ort angeben) Ortsteil Connewitz: 193 Ordnungswidrigkeiten Bereich Biedermannstraße: 13 Ordnungswidrigkeiten Bereich Bornaische Straße: 1 Ordnungswidrigkeit Im Weiteren wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 3, erster Absatz des Abschnitts c) ohne Satz 1, der Drs.-Nr. 6/1360 verwiesen . Dem wird hinzugefügt, dass die Anzahl der durchzusehenden Unterlagen und der insgesamt erforderliche Aufwand nicht abgeschätzt werden kann. Es wäre jedoch notwendig , mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Seite 3 von 4 Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung . Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Insofern wird von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Frage 4: Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2015 vor, an und im Zusammenhang mit dem Posten verübt? (bitte nach Datum, Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung, Zahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln) Datum Straftat Anzahl Tatverdächtige politisch motivierte Kriminalität 01.01.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB 1 nein 07.01.2015 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gem. § 125 a StGB 0 PMK - links - 17.01.2015 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB 1 nein Datum Ordnungswidrigkeit Anzahl Betroffener 08.02.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 10.02.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 05.03.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 04.04.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 02.05.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 03.05.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 05.05.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 06.05.2015 sonstige Ordnungswidrigkeit 1 06.05.2015 sonstige Ordnungswidrigkeit 1 21.05.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 25.06.2015 sonstige Ordnungswidrigkeit 1 30.06.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 STAATSM1N1STBR1UM DES 11MNERTs| Freistaat SACHSEN 04.08.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 29.09.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 25.10.2015 Verkehrsordnungswidrigkeit 1 Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 2, zweiter und dritter Absatz, sowie auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2, erster Absatz und Fußnote, der Drs.- Nr. 6/1135 verwiesen. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2015 zur Sicherung des Polizeipostens Conryswitz ergriffen? Es \if\Tü a^if die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Drs.-Nr. 6/658 sowie auf;äie Fj/äge 5, Satz 1, der Drs.-Nr. 6/1135 verwiesen. Mit freuipdlichen Grüßen larkus Ulbig^ Seite 4 von 4 2016-01-27T14:58:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes