STAATSM1N1STERUJM des innern Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8430 Dresden, 2014 Dezember Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Nagel und Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/371 Thema: Polizeieinheiten für „straffällige Asylbewerber“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Staatsminister des Innern, Markus Ulbig, kündigte in einem in der Dresdner Morgenpost vom 24. November 2014 veröffentlichten Interview die Einrichtung einer spezialisierten Gruppe bei der Polizei an, die sich ,intensiv mit den straffälligen Asylbewerbern beschäftigen* soll. Diese Einheit solle modellhaft in Dresden starten, um dann auf ganz Sachsen erweitert zu werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele zusätzliche Beamtinnen soll diese „spezialisierte Polizeieinheit“ umfassen und welche Kosten werden für deren Arbeit veranschlagt? (Personalstärke und Kosten bitte pro Jahr angeben) Frage 3: Auf welchen Einsatzgebieten und mit welcher konkreten Aufgabenstellung soll diese Einheit tätig werden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Um eine täterorientierte Bearbeitung von mehrfach/intensiv tatverdächtigen Asylbewerbern zu gewährleisten, werden Polizeibeamte aus verschiedenen Bereichen, die über spezielles Wissen und Erfahrungen im Ausländer-/ Asylverfahrensrecht verfügen, unter Leitung der Kriminalpolizei gebündelt. Es handelt sich hierbei um keine „spezialisierte Polizeieinheit“, sondern um eine Form der Arbeitsorganisation, bei der kein zusätzliches Personal eingesetzt wird. Insofern entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Als Mehrfach-/Intensivtäter gelten Asylbewerber, die innerhalb eines Jahres mehr als fünf Mal als Tatverdächtige in Erscheinung getreten sind (ohne Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße). Ziel ist die Zusammenführung der bisher in unterschiedlichen Dienststellen auf verschiedenen Ebenen in Abhängigkeit des jeweils zu bearbeitenden Deliktes (Polizeireviere, Kriminalpolizeiinspektion) geführten Ermittlungsverfahren. Frage 2: Wann soll die Einheit in Dresden ihre Arbeit aufnehmen und wann ist eine Ausweitung auf den gesamten Freistaat Sachsen geplant? Alle Polizeidirektionen wurden bereits mit der Einrichtung dieser Arbeitsgruppen beauftragt. Die Arbeit soll noch im Jahr 2014 aufgenommen werden. Frage 4: Aus welchem Lagebild ergibt sich die Notwendigkeit der Einrichtung der Polizeieinheit? Im Rahmen der Befassung mit der Gesamtthematik Asyl wurden auch Straftaten mit tatverdächtigen Asylbewerbern näher betrachtet. Die aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erhobenen Daten machten deutlich, dass eine kleine Gruppe von mehr-fach/intensiv tatverdächtigen Asylbewerbern für eine nicht unerhebliche Anzahl der durch Asylbewerber begangenen Straftaten verantwortlich ist. Frage 5: Wie viele Straftaten sind in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Sachsen von Flüchtlingen/Asylsuchenden begangen worden und wie viele davon führten zu einer Verurteilung? (bitte pro Jahr und Deliktsgruppen aufführen) Zur Beantwortung der Frage nach aufgeklärten Straftaten wurden Daten aus der PKS herangezogen. Berücksichtigung fanden Fälle, bei welchen in der PKS in Bezug auf Tatverdächtige der Status als Asylbewerber oder Flüchtling angegeben ist. Unberücksichtigt blieben Fälle, bei denen der Status von Tatverdächtigen mit Duldung erfasst ist. Die Statistik des Jahres 2014 liegt noch nicht vor. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftaten von tatverdächtigen Asylbewerbern und Kontin- gent-/Bürgerkriegsflüchtlingen Anzahl der aufgeklärten Fälle 2012 2013 Straftaten gegen das Leben 4 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 22 16 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 416 461 Diebstahl insgesamt 938 1.698 darunter - Diebstahl ohne erschwerende Umstände 714 1.381 - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 224 317 Vermögens- und Fälschungsdelikte 958 1 179 sonstige Straftatbestände (StGB) 280 327 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 966 784 darunter - Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asylverfahrensgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU 889 642 Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße 2.695 3.825 Straftaten insgesamt 3.584 4.467 Darüber hinaus kann die Frage nicht beantwortet werden. In den Verfahrensregistern der sächsischen Staatsanwaltschaften wird lediglich die Ausländereigenschaft eines Beschuldigten, nicht hingegen dessen ausländerrechtlicher Status erfasst. Auch wird nicht registriert, ob ein nicht-deutscher Beschuldigter aus seinem Heimatland geflüchtet ist. Im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis Anfang Dezember 2014 wurden über 105.000 Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte mit ausländischer Nationalität geführt. Um die Frage wenigstens teilweise beantworten zu können, müssten sämtliche Verfahrensakten dieser Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden, um zu überprüfen, ob sich a|js dem übrigen Akteninhalt Anhaltspunkte ergeben, dass der Beschuldigte Asylbewerber oder Flüchtling ist. Dies ist im Hinblick auf die kurze Frist zur Beantwortung der feinen Anfrage unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. | i Mit freundlichen Grüßen f «| I Mafkus Ulbig \ Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3