STAATSM1N1STERIUM DES 11NNERN Freistaat SACtiSETsJ Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2672 Dresden, /<< Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3714 Thema: Aktivitäten der so genannten "GefangenenHilfe" im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten der "GefangenenHilfe" und des "Gefangenenhilfe Freundeskreis", im Jahr 2015 in Sachsen sind der Staatsregierung bekannt geworden (bitte ggf. aufschlüsseln nach Ort, Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung)? Datum 06.05.2015 04./05.07. 2015 Ort Dresden Sachsen* Veranstalter Junge Nationaldemo - kraten (JN) GH Teilnehmerzahl Veranstaltung JN-Treffen mit Vortrag der GEFANGENENHILFE (GH) Infostand Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STTU1\/I DES INNERN Freistaat SACHSEN 09./10.10. 2015 Riesa NPD/JN ca. 50, ca. 200 "Konferenz der europäischen Jugend" mit Beteiligung der GH 22.12.2015 Oberlungwitz Rechtsextremisten ca. 130 Rechtsextremistischer Liederabend mit Werbung für die GH Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Der Staatsregierung liegen zu der Frage weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergäbe dieser Informationen, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet . Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele inhaftierte Personen in welchen JVAs im Freistaat Sachsen wurden im Jahr 2015 aufweiche Weise durch die "GefangenenHilfe" bzw. deren Anhänger kontaktiert und aufweiche Weisen durch oder auf Vermittlung der "Gefangenen- Hilfe" unterstützt? Im Jahr 2015 sind in den sächsischen Justizvollzugsanstalten keine Kontaktversuche oder Unterstützungsleistungen der "GefangenenHilfe" bekannt geworden. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über eine Zusammenarbeit der "GefangenenHilfe" mit anderen Bestrebungen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen sowie sächsischen Mitgliedern bzw. Gliederungen der Parteien NPD, "Die Rechte" und "Der III. Weg" vor? Ende 2014/Anfang 2015 initiierten die rechtsextremistischen Vertriebe OPOS RECORDS (Sachsen) und OLDSCHOOL RECORDS (Bayern) eine Spendenaktion zugunsten der GH. Die GH wird auch von rechtsextremistischen Bands aus Sachsen unterstützt. So trat die Band THEMATIK 25 Anfang 2015 bei einem Solidaritätskonzert für die GH auf. Die Band BLUTZEUGEN steuerte Material für o. g. Spendenaktion bei. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche weiteren von Gruppierungen der extremen Rechten ausgehenden Aktivitäten , die auf eine "Gefangenenbetreuung" gegenüber Gesinnungsgenossen zielen , sind der Staatsregierung bekannt und inwieweit ergeben sich Anhaltspunkte für fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen "Hilfsorganisation für nationale politisehe Gefangene und deren Angehörige" (HNG) im Freistaat Sachsen? Angehörige der "Freien Kräfte Leipzig" protestierten am 9. August 2015 gemeinsam mit Mitgliedern der JN und des NPD-Kreisverbandes Stadt und Land gegen die damalige Inhaftierung des Vorsitzenden dieses NPD-Kreisverbandes. Bereits am 4. August 2015 in Leipzig und am 7. August 2015 in Borna hatten die JN Solidaritätsbekundungen (Straßenmalaktion) anlässlich der Verhaftung initiiert. Für fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen "Hilfsorganisation für nationale politische Gef£^ngej?re und deren Angehörige" (HNG) im Freistaat Sachsen liegen der Staatsregierungjdei ^eit keine Anhaltspunkte vor Mit fl-euhdlichen Grüßen ^v Markus Ulbic Seite 3 von 3 2016-02-02T09:15:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes