STAATSM1M1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2677 Dresden,^. Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/3716 Thema: Aktivtäten der so genannten "Identitären" in Sachsen im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerinverwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Numme N. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Kann die Staatsregierung ausschließen, dass es innerhalb sich als "Identrtär" bezeichnender Gruppierungen sowie innerhalb der "Identitaren Bewegung Deutschland" (IBD) Personen, Personengruppen oder Strukturen gibt, die rechtsextremistische Ziele verfolgen oder unterstützen und aufgrund welcher Erkenntnisse erfolgt diese Einschätzung ? Frage 2: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u. a.) der "ldentitären"~haben im Jahr 2015 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl)? Frage 3: An welchen Aktivitäten von Gruppierungen, Organisationen, Parteien oder Einzelpersonen aus dem Spektrum der extremen Rechten waren sächsische Mitglieder oder Anhänger der "Identitären" im Jahr 2015 beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSBM Frage 4: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2015, die "Identitären" bzw. einzelne Gruppierungen, Mitglieder oder Anhänger betreffend, liegen der Staatsregi( vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) bzw. die "Identitären" sind kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Dem LfV Sachsen liegen keine Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte für extrem istische Bestrebungen der l BD bzw. den "Identitären" in Sachsen vor. Aus der Beobachtung der rechtsextremistischen Szene in Sachsen wurden Informationen bekannt, nach denen Rechtsextremisten Mitglieder der "Identitären Bewegung" sind und sich an deren Veranstaltungen beteiligt haben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 17/14811 verwiesen. Hinsichtlich der Frage nach Delikten wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Vorkommnisse werden in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen nicht gezielt nach Organisationen erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten daher alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Die Anzahl belauft sich auf mehrere Tausend Verfahren. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währ^iden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Pers^hal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht zur Verfügun ^ Eme solche aufwendige Recherche ist daher unverhältnismäßig und ohne Einschrjänkjfrig der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit eufidlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-02-02T09:15:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes