SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Alberts traße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE Drs.-Nr.: 6/3729 Thema: Beirat für Migration und Integration Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft hat der Beirat für Migration und Integration seit seiner Einrichtung getagt? Der „Beirat für Migration und Integration" tagte mit Beginn der konstituierenden Sitzung im März 2014 insgesamt sechsmal. Frage 2: Mit welchen konkreten Themen war der Beirat jeweils befasst? (Bitte aufschlüsseln je Sitzung.) Frage 3: Was waren die Ergebnisse der jeweiligen Sitzung? (Bitte aufschlüsseln je Sitzung.) Zusammenfassende Antwort auf Fragen 2. und 3.: Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: In der als Anlage beigefügte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über den Beirat für Migration und Integration („VwV Beirat für Migration und Integration") vom 19. Dezember 2013 ist in Nr. 5 Satz 1 eine Verschwiegensheitspflicht regelt: „Über den Inhalt der Beratungen ist Verschwiegenheit zu wahren." ~SACHsEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-16/1 Dresden, ~ . Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ S SACHsEN Aus diesem Grund entfallen Angaben zu erfragten Themen und Ergebnissen der Sitzungen . Frage 4: Wird der Beirat für Migration und Integration nach dem 25.3.2016 neu berufen? Frage 5: Wenn ja, wie wird sich die Zusammensetzung des Beirates ändern Zusammenfassende Antwort auf Fragen 4. und 5.: Der Beirat hatte bzw. hat die Aufgabe, das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) bzw. den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration des SMS in allen Fragen von Migration und Integration zu beraten. Damit soll zur interkulturellen Öffnung im Sinne einer weitgehenden Chancengleichheit in allen Integrationsbereichen beigetragen werden (z. B. Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt, Freizeit und Nachbarschaft etc.). Der Beirat bewertet den Stand der Umsetzung der Integrationsmaßnahmen des Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes (ZIK) und gibt sachdienliche Hinweise zu dessen Weiterentwicklung. Maßgeblich sollte der Beirat zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Migrantenselbstorganisationen, den Akteuren der Kommunen und auf Landesebene beitragen. Um die Zuwanderungs- und Integrationspolitik des Koalitionsvertrages 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen optimal umzusetzen, wurden Gremien wie das Verbändegespräch und der Lenkungsausschuss Asyl neu gegründet. Der maßgebliche Bedarf an Vernetzung und Kommunikation wird zudem über regelmäßige Treffen der Staatsminister für Gleichstellung und Integration mit den integrationspolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen, mit dem Sächsischen Ausländerbeauftragter , mit den Willkommensbündnissen und den Migranten(selbst)organisationen erledigt . Die Fortführung und Weiterbesetzung des Beirates wurde in den vergangenen Treffen mit den Mitgliedern des Beirates offen besprochen. Eine abschließende Entscheidung zur Fortführung und Neubesetzung steht derzeit noch aus. Mit freundlichen Grüßen Anlage: 1 Seite 2 von 2 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über den Beirat für Migration und Integration („VwV Beirat für Migration und Integration") Vom 19. Dezember2013 Nr. 1 Aufgaben des Beirates Kopie (1) Beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) wird ein Beirat für Migration und Integration („Beirat für Migration und Integration") gebildet. (2) Der Beirat hat die Aufgabe, das SMS in allen Fragen von Migration und Integration zu beraten. Damit soll zur interkulturellen Öffnung im Sinne einer weitgehenden Chancengleichheit in allen Integrationsbereichen beigetragen werden (z. B. Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt, Freizeit und Nachbarschaft etc.). Der Beirat bewertet den Stand der Umsetzung der Integrationsmaßnahmen des Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes (ZIK) und gibt sachdienliche Hinweise zu dessen Weiterentwicklung. Diese Vorschläge sind Grundlage für die Fortschreibung des ZIK. (3) Der Beirat trägt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Migrantenselbstorganisationen, den Akteuren der Kommunen und auf Landesebene bei. (4) Der Beirat fördert das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen. überdies unterstützt er den interkulturellen Dialog und trägt zur Einbindung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche, insbesondere von Wirtschaft, Wissenschaft, Religion , Kultur, der Medien und des Sports bei. Nr. 2 Mitglieder des Beirates (1) Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und elf weiteren, ebenfalls stimmberechtigten Mitgliedern. Der Abteilungsleiter 4 im SMS oder sein Vertreter im Amt führen den Vorsitz. Die Berufung der Mitglieder erfolgt für mindestens zwei Jahre durch die Staatsministerin des SMS. Gleiches gilt für eine außerordentliche Abberufung. (2) Den stellvertretenden Vorsitzenden und in der Regel vier weitere Mitglieder entsenden Migrantenselbstorganisationen. (3) In der Regel kommen drei weitere Mitglieder aus dem kommunalen Bereich, insbesondere aus dem Bereich der Kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten , dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städteund Gemeindetag. (4) In der Regel kommen die übrigen vier Mitglieder insbesondere aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Religionen, Kultur, Medien, Sport, der sächsischen Staatsministerien oder der Landesdirektion Sachsen. (5) Ausgewählten Personen kann von Fall zu Fall ein Gaststatus eingeräumt werden . (6) Die Mitglieder des Beirates können gegenüber dem Vorsitzenden jederzeit schriftlich ihr Ausscheiden aus dem Beirat erklären. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der zweijährigen Amtsdauer aus, so beruft der Vorsitzende einen geeigneten Nachfolger für den Rest der Amtsdauer. Nr. 3 Unabhängigkeit des Beirats Der Beirat ist ausschließlich durch seine Aufgaben gemäß Nr. 1 gebunden und im Übrigen in seiner Tätigkeit unabhängig. Nr. 4 Arbeitsweise (1) Die Sitzungen des Beirates finden in der Regel dreimal jährlich statt Ueweils am letzten Donnerstag der Monate April, Juli und Oktober). Der Vorsitzende kann zu weiteren Sitzungen einladen. (2) Der Beirat kann zur Unterstützung seiner Arbeit bis zu vier Arbeitsgruppen mit in der Regel nicht mehr als vier Mitgliedern bilden. Sie setzen sich aus Mitgliedern des Beirates und zusätzlichen Sachverständigen zusammen, die vom Beirat berufen werden. Die Arbeitsgruppen sind an die Aufgabenstellung des Beirates gebunden. Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden tagen die Arbeitsgruppen selbstorganisiert. (3) Der Vorsitzende kann von Fall zu Fall Sachverständige mit Gaststatus zu einzelnen Sitzungen einladen. (4) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Nr. 5 Verschwiegenheitspflicht Über den Inhalt der Beratungen ist Verschwiegenheit zu wahren . Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch über das Ende der Zugehörigkeit zum Beirat fort. Über die Weitergabe von Informationen an Dritte sowie die Veröffentlichung von Beratungsinhalten ist das vorherige Einvernehmen mit dem Vorsitzenden herzustellen. Nr. 6 Kosten Die Mitarbeit im Beirat ist ehrenamtlich. Verdienstausfall wird nicht gewährt. Für die Mitglieder des Beirates und der Arbeitsgruppen findet die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV Beiratsentschädigung) Anwendung. Eine Deckung dieser Kosten und der Kosten der eingeladenen Sachverständigen erfolgt aus dem dafür zur Verfügung stehenden Haushaltstitel des SMS. / Dresden, der/'1. Dezember 2013 ,/ - 1 „'.)? Lk-~ Die Sächsische Staatsminist rin für Soziales und Verbraucherschutz 2016-01-27T08:48:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes