STAATSMINlSTERIUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/3733 Thema: Verstöße gegen das Tiergesundheitsgesetz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen kam es im Jahr 2015 in Sachsen zur Verurteilung wegen Straftaten nach§ 31 des Tiergesundheitsgesetzes und in wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen die Ordnungswidrigkeitentatbestände des §§ 32 Abs. 2 Nr. 1 - 8 festgestellt ? (Bitte enumerativ nach der Systematik der Verordnung aufschlüsseln) Im Jahr 2015 wurden insgesamt 8 Strafanzeigen nach§ 31 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) an den Staatsanwalt abgegeben. Die Verfahren sind derzeit noch anhängig. Es sind nach Kenntnis der Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämter der Kreise und Kreisfreien Städte im Jahr 2015 keine Verurteilungen wegen Straftaten gegen das TierGesG erfolgt. Ordnungswidrigkeitentatbestände nach §§ 32 Abs. 2 Nr. 1 - 8 wurden im Jahr 2015 im folgendem Umfang festgestellt: Nr. 3) Nr. 4) Nr. 4) Nr. 6) Nr.7) Nr. 8) Gesamt Bst. a Bst. d 1 117 5 1 6 1 131 Frage 2: ln welchem Maße und durch welche konkreten Maßnahmen wirken die zuständigen Behörden darauf hin, dass Verstöße gegen das Tiergesundheitsgesetz kontrolliert und präventiv unterbunden werden können? Die zuständigen Behörden überwachen auf Grundlage der § 24 TierGesG und § 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz die Einhaltung der Vorschriften des TierGesG und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften, sowie der unmittelbar geltenden Rechts- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .51-16/11 Dresden, ~Januar 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ akte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union. Sie treffen die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen, die zur Feststellung oder zur Ausräumung eines hinreichenden Verdachtes, eines Verstoßes oder zur Beseitigung festgestellter Verstöße oder zur Verhütung künftiger Verstöße erforderlich sind. Umfangreiche planmäßige und anlassbezogene Kontrolltätigkeiten werden im Sinne einer Prävention zielführend ergänzt durch Öffentlichkeitsarbeit sowie die Wahrnehmung der Aufgabe der gesundheitlichen Aufklärung und Beratung (§ 11 Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz ). Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-01-27T15:48:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes