STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/3734 Thema: Ärztebudget Regresse im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Anfragen hat sich die Zuarbeit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) sowie der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Sachsen erforderlich gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass in Frage 1 mit dem Begriff "Budget" im dargestellten Zusammenhang die nach § 84 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zu vereinbarenden Richtgrößen gemeint sind. Aufgrund der gesetzlich geregelten Zuständigkeiten in § 106 SGB V obliegt es nicht der KVS, sondern der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Sachsen, Prüfungen wegen der Überschreitung von Richtgrößen durchzuführen. Frage 1: ln wie vielen Fällen führte die kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) Regresse gegen Ärzte, weil diese ihr Budget überschritten hatten? Frage 2: ln wie vielen Fällen mussten Arztpraxen vorübergehend geschlossen werden, weil die Ärzte in Bedrängnis kamen ihr Budget zu überschreiten und durch die KVS in Regress genommen zu werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Vor dem Hintergrund der Vorbemerkungen kam es nach den Angaben der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Sachsen im Rahmen der statistischen Auffälligkeitsprüfungen von Überschreitungen der Richtgrößenvolumina gem. § 106 Abs. 2 SGB V im Zeitraum seit dem 01.01.2014 in zwei Fällen zu Regressen im Bereich der Arzneimittel. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-16/9 Dresden, 0 Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher· schutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der KVS liegen keine Daten dazu vor, wie viele Ärzte ihre Praxen wegen der Erarbeitung der Stellungnahme im Rahmen des Prüfverfahrens zeitweise geschlossen hatten. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-02-04T12:40:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes