STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3736 Thema: Familienratgeber Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Stellen liegt der Familienratgeber Sachsen aus? Die 4. Auflage des Familienratgebers Sachsen aus dem Jahr 2012 wurde über den Zentralen Broschürenversand an folgende Adressaten versandt: • Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Freistaat Sachsen • Lokale Bündnisse für Familie im Freistaat Sachsen • Sächsische Familienverbände • Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Freistaat Sachsen • Hebammenverband Sachsen • Sächsische Mehrgenerationenhäuser • Universitätskliniken (Geburtskliniken). Zudem lag der Familienratgeber Sachsen im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) aus. Zu den jährlichen sächsischen Familientagen des SMS wurden die Familienratgeber ausgelegt und an Interessierte ausgegeben. Im Lager des Broschürenversandes wurden 300 Stück auf Abruf gelagert, die auf Anfrage von Institutionen oder Einzelpersonen versandt wurden. Aktuell ist die 4. Auflage des Familienratgebers Sachsen vergriffen, eine Überarbeitung und Neuauflage ist 2016 vorgesehen. Frage 2: Weshalb wurden einige kindesbezogene Leistungen nicht im Familienratgeber berücksichtigt? (beispielsweise BAföGoder Steuerfreibeträge) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-16/8 Dresden, ?;Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMINlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Welche kindesbezogenen Leistungen von Bund und Ländern sind im Familienratgeber nicht erfasst? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 3: Da der Familienratgeber Sachsen für Familien noch überschaubar und informativ sein soll, wurden die wesentlichen Leistungen und Hilfen benannt und auf zahlreiche weiterführende Beratungsangebote (z.B. www.familienhandbuch.de des Bundes) verwiesen. Steuerliche Entlastungen sind im Familienratgeber Sachsen unter Punkt 2.4 (Seiten 37- 48) konkret benannt. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten im Steuerrecht wird in der Broschüre darauf hingewiesen, dass der Familienratgeber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und Betroffenen empfohlen, für detaillierte und umfängliche Informationen ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater zu befragen. Auf entsprechende Broschüren des Staatsministeriums der Finanzen (SMF) sowie aktuelle Internetseiten des SMF und das jährlich aktualisierte Steuerportal wurde hingewiesen (www.steuern.sachsen.de; www.smf.sachsen.de). BAföG ist keine spezifische sächsische Leistung, sondern eine Leistung nach Bundesgesetz . Zum BAföG gibt es im Familienhandbuch des Bundes, auf das im Familienratgeber Sachsen für weiterführende Informationen u.a. verwiesen wurde, zahlreiche Informationen und Hinweise. Mit freundlichen Grüßen Y.~,.~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-01-27T15:49:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes