STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2699 Dresden.c Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3742 Thema: "Bürgerwehren" in Sachsen; Nachfrage zu Drs. 6/1250 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse (insbesondere: Art und Intensität der Aktivitäten , Zahl der mitgliedschaftlich oder anderweitig beteiligten Personen , Bezüge zur extremen Rechten) liegen der Staatsregierung über welche auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen tätigen "Bürgerwehren ", "Nachbarschaftspatrouillen" und ähnliche Gruppierungen sowie von "Bürgerinitiativen" und dergleichen ausgehenden bürgerwehrähnlichen Bestrebungen vor? Frage 2: Welche Ermittlungsverfahren waren in der Vergangenheit und/oder sind aktuell gegen Gruppierungen im Sinne der Frage 1 oder Anhänger solcher Gruppierungen oder wegen anderweitiger bürgerwehrähnlicher Aktivitäten anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach Tatzeit und -ort, Straftatbeständen, Zahl der Beschuldigten, vorgenommenen Maßnahmen nach StPO, Stand der jeweiligen Verfahren, ggf. eingetretenen juristischen Folgen.) Frage 3: Inwieweit handelt es sich bei Gruppierungen im Sinne der Frage 1 um Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen und seit welchem Zeitpunkt sind die jeweiligen Gruppierungen Beobachtungsobjekte? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-BL-ck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/1250 und Drs.-Nr. 6/3695 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Informationen zu einer rechtsextremistisehen Einzelperson vor, die im Jahr 2012 eine "Bürgerstreife" in Chemnitz gegründet haben soll. Zum Umfeld der so genannten "Bürgerstreife" sollen weitere Rechtsextremisten gehören. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine gesonderte Statistik über Vorgänge in Verbindung mit Bürgerwehren und ähnlichen Initiativen wird bei der sächsischen Polizei nicht geführt. Der Umstand, dass ein Vorgang mit einer Bürgerwehr oder ähnlichen Initiative in Verbindung steht, wird in den polizeilichen Informations- und Auskunftssystemen nicht systematisch erfasst, so dass die erfragten Angaben auch nicht mittels einer standardisierten Recherche gewonnen und aufbereitet werden können. Zur Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche durch die sächsische Polizei bearbeiteten Vorgänge auf einen Bezug zu einer Bürgerwehr oder ähnlichen Initiative ausgewertet werden. Eine solche aufwendige Recherche ist daher in Anbetracht von jährlich allein über 300.000 infrage kommenden Ermittlungsverfahren innerhalb der Antwortfrist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 4: Fanden oder finden Prüfungen bzgl. eines vereinsrechtlichen Vorgehens gegen Gruppierungen im Sinne der Frage 1 mit welchem jeweiligen Ergebnis statt und falls nein, warum nicht? Es fanden bisher keine vereinsrechtlichen Prüfungen gegen Gruppierungen im Sinne der f;rage 1 statt, da keine Anhaltspunkte zur Einleitung vereinsrechtlicher Verfahren vorlagen. Unabhängig davon geht die Staatsregierung gegen kriminelle Anhänger bzw. Mit^lied^r von Gruppierungen vor. Auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/2152 wird verwieser Mit'freilindlichen Grüßen Markus Ulbi^ Seite 2 von 2 2016-02-08T08:34:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes