Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3745 Thema: Überprüfung von Bewerbern für die Sicherheitsbranche und dort bereits tätigen Personen, Nachfrage zu Drs. 6/97 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Wie viele angehende Wachdienstler und/oder in dieser Branche tätige Personen wurden seit dem 1. Oktober 2014 auf Initiative von Gewerbebehörden bzw. durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen überprüft (bitte, sofern möglich, monatsweise aufschlüsseln)? Im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2015 gingen insgesamt 3.573 schriftliche Anfragen der Gewerbebehörden i. S. d. § 9 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV) im LfV Sachsen ein. Diese verteilen sich auf den genannten Zeitraum wie folgt: Jahr Monat Anzahl der Anfragen 2014 Oktober 94 2014 November 106 2014 Dezember 89 2015 Januar 122 2015 Februar 123 2015 März 169 2015 April 184 2015 Mai 100 2015 Juni 169 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ 2698 Dresden, 4. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 2015 Juli 253 2015 August 149 2015 September 793 2015 Oktober 356 2015 November 441 2015 Dezember 425 Frage 2: In wie vielen Fällen dieser Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte, dass die überprüften Personen einen Bezug zu welchen Phänomenbereichen des „Extremismus “ bzw. der PMK aufweisen, und in wie vielen Fällen waren diese Anhaltspunkte gerichtsverwertbar, so dass eine Übermittlung dieser Hinweise vorgenommen werden konnte (bitte, sofern möglich, monatsweise aufschlüsseln)? Jahr Monat Rechtsextremismus Linksextremismus Ausländer-extremismus gerichtsverwert - bare Erkenntnis - mitteilungen nicht gerichtsverwert - bar gerichtsverwert - bare Erkenntnismittei - lung nicht gerichtsverwert - bar gerichtsverwert - bare Erkenntnismittei - lung nicht gerichtsverwert - bar 2014 Oktober 0 0 0 0 0 0 2014 November 0 0 0 0 0 0 2014 Dezember 0 0 0 0 0 0 2015 Januar 1 0 0 0 0 0 2015 Februar 1 0 0 0 0 0 2015 März 1 1 0 0 0 0 2015 April 1 0 0 0 0 0 2015 Mai 0 0 0 0 0 0 2015 Juni 0 0 0 0 0 0 2015 Juli 1 0 0 0 0 0 2015 August 2 0 0 0 0 0 2015 September 7 0 0 0 0 0 2015 Oktober 2 1 0 0 0 0 2015 November 4 1 0 0 2 0 2015 Dezember 5 4 1 0 0 0 Gesamt 25 7 1 0 2 0 Frage 3: Wie hoch ist die Zahl der Personen im Freistaat Sachsen, die bekanntermaßen Bezüge zur extremen Rechten aufweisen und die im Bewachungsgewerbe – hier insbesondere mit Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum bei Objekten, bei denen im Falle eines kriminellen Eingriffes eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann – tätig sind? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/97 verwiesen. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung gegenwärtig, um zu ermitteln bzw. zu verhindern, ob bzw. dass Personen im Freistaat Sachsen, die Bezüge zur extremen Rechten aufweisen, als Wachpersonal in Einrichtungen für Geflüchtete und Asylsuchende eingesetzt werden? Die Staatsregierung hat innerhalb des Sicherheitsrahmenkonzeptes für Erstaufnahmeeinrichtungen Maßnahmen getroffen, um die Auswahl zuverlässigen Wachpersonals in den Einrichtungen zu gewährleisten. Danach sind durch die Landesdirektion Sachsen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft oder vergleichbaren Verbänden angeschlossene Sicherheitsdienstleister , die über ein qualifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen, mit der Wahrnehmung der Sicherungs- und Überwachungsaufgaben zu beauftragen. Nach Möglichkeit soll auf nach DIN 77200 zertifizierte Sicherheitsdienstleister zurückgegriffen werden. Der Einsatz von Subunternehmen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zum Nachweis der Qualifikation und Zuverlässigkeit des mit Bewachungsaufgaben in und an den Erstaufnahmeeinrichtungen betrauten Personals hat das Wach- und Sicherheitsunternehmen der Landesdirektion vor Aufnahme der Tätigkeit u. a. folgende Nachweise vorzulegen: . für das Sicherheitspersonal Unterrichtungsnachweise nach § 3 Abs. 2 der Ver- Ordnung über das ßewachungsgewerbe (BewachV) oder Prüfungszeugnisse nach § 5 Abs. 1 BewachV oder Bescheinigungen des früheren Gewerbetreibenden nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BewachV, . für das Führungspersonal Ausbildungsnachweise in Form der IHK-Geprüften Werkschutzfachkraft bzw. der IHK-Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft, . Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), nicht älter als drei Monate, und eine . Eigenerklärung, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (insbesondere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung , die persönliche Freiheit, die Staatsgewalt und die öffentliche Ordnung , Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, Betäubungs - und Arzneimittelmissbrauchsdelikte sowie Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell keine Strafverfahren anhängig sind. Das eingesetzte Wachschutzpersonal ist zudem einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem^ß § ^ 34 a Gewerbeordnung i. V. m. § 9 Bewachungsverordnung durch das zu~- ständige/3rdnungs-/Gewerbeamt zu unterziehen. . Mit freu,hdlichen Grüßen Markus U\b\ 6_3745_rs SB2-6PS-Biz16020509101 2016-02-05T12:20:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes