STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2684 Dresden,.a. Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3748 Thema: Aktivitäten der "Freundeskreise Udo Voigt" in Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u. a.) der "Freundeskreise Udo Voigt" bzw. einzelner Gliederungen oder Mitglieder haben im Jahr 2015~in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität , Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl)? Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen, Parteien oder Einzelpersonen waren die "Freundeskreise Udo Voigt" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung , konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren , erlassenen Strafen und Begründungen für dje eingestellten Verfahren)? Frage 4: Welche Aktivitäten im obigen Sinne, die die "Freundeskreise Udo Voigt" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder für das Jahr 2016 planen bzw. durchgeführt haben, sind derzeit bekannt (aufgeschlüsselt nach Termin, Thema, Ort, Lokalität und evtl. Teilnehmerzahl)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STTUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2015, die "Freundeskreise Udo Voigt" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, liegen der Staatsregierung vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Hinsichtlich der Frage nach Delikten wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantwarten Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Vorkommnisse werden in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen nicht gezielt nach Organisationen erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten daher alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Die Anzahl belauft sich auf mehrere Tausend Verfahren. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage wahrenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal ^ tünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht zur Verfügungj . Eij^fe solche aufwendige Recherche ist daher unverhältnismäßig und ohne Einschrpnkiäng der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. idlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-01-28T12:12:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes