STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2683 Dresden,/"^ Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3749 Thema: Mögliche Nachfolgeaktivitäten verbotener Gruppierungen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hinweise hat die Staatsregierung im Jahr 2015 erlangt über mögliche Nachfolgeaktivitäten der verbotenen Gruppierung "Nationalen Sozialisten Chemnitz" (NSC) und worin bestanden bzw. bestehen diese Aktivitäten? Der Staatsregierung ist bekannt, dass einzelne ehemalige Führungspersonen der NSC die "Jungen Nationaldemokraten" (JN) und die Partei "Der Dritte Weg" als neues politisches Wirkungsfeld gewählt haben. Der größere Teil ehemaliger NSC-Mitglieder und Sympathisanten ging in der subkulturellen Szene auf. Frage 2: Welche Hinweise hat die Staatsregierung im Jahr 2015 erlangt über mögliche Nachfolgeaktivitäten der verbotenen Gruppierung "Nationalen Sozialisten Döbeln" (NSD) und worin bestanden bzw. bestehen diese Aktivitäten? Der Staatsregierung ist bekannt, dass ehemalige führende Mitglieder der verbotenen "Nationalen Sozialisten Döbeln" seit der Neugründung des Stützpunktes der JN Mittelsachsen dort politisch aktiv sind. Einer der Verbotsadressaten ist seit Dezember 2013 stellvertretender Landesvorsitzender derJN. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Sfr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 584-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMn\l1STTUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 3: Welche Hinweise hat die Staatsregierung im Jahr 2015 erlangt über mögliche Nachfolgeaktivitäten der verbotenen Gruppierung "Sturm 34" und worin bestanden bzw. bestehen diese Aktivitäten? Im Jahr 2015 wurden keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 4: Welche Hinweise hat die Staatsregierung im Jahr 2015 erlangt über mögliche Nachfolgeaktivitäten der verbotenen Gruppierung "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) und worin bestanden bzw. bestehen diese Aktivitäten? Der S^atsregierung liegen keine Hinweise auf Nachfolgestrukturen der SSS vor. Ehemalig ^ Mitglieder der verbotenen Gruppierung sind jedoch weiterhin innerhalb der recht^extr^mistischen Szene aktiv. So ist einer der Verbotsadressaten seit Anfang 2013//Vor^itzender des NPD-Kreisverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Mit fifeurfdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-02-02T09:16:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes