STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACT-ISETN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2682 Dresden , z? Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3750 Thema: Aktivitäten der "Patriotischen Plattform" in Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr 5/4956 verwiesen. Frage 1: Kann die Staatsregierung ausschließen, dass es innerhalb der sogenannten "Patriotischen Plattform" Personen, Personengruppen oder Strukturen gibt, die rechtsextremistische Ziele verfolgen oder unterstützen und aufgrund welcher Erkenntnisse erfolgt diese Ein- Schätzung? Frage 2: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Ver- Sammlungen, Veranstaltungen, Delikte u. a.) der "Patriotische Plattform " oder einzelner Mitglieder haben im Jahr 2015 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl)? Frage 3: An welchen Aktivitäten von Gruppierungen, Organisationen, Parteien oder Einzelpersonen aus dem Spektrum der extremen Rechten waren sächsische Mitglieder der "Patriotischen Plattform" bzw. einzelner Gliederungen im Jahr 2015 beteiligt (aufgeschlüsselt nach Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Frage 4: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2015, die "Patriotische Plattform" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, liegen der Staatsregierung vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die "Patriotische Plattform" ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes fürVerfassungsschutz (LfV) Sachsen. Dem Lf\/ Sachsen liegen keine Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen der "Patriotischen Plattform" vor. Hinsichtlich der Frage nach Delikten wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beant- Worten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Vorkommnisse werden in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen nicht gezielt nach Organisationen erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten daher alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Die Anzahl belauft sich auf mehrere Tausend Verfahren. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werd^. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währ^hden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Peräq'nal. stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht zur Verfü- Ejfte solche aufwendige Recherche ist daher unverhältnismäßig und ohne Eininl ^üng der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Fretfindlichen Grüßen arkus Utbic Seite 2 von 2 2016-01-29T12:40:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes