Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3751 Thema: Aktivitäten so genannter „Reichsbürger“ in Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Strukturen so genannter Reichsbürger (inklusive „Kommissarischen Reichsregierungen “, „Exilregierungen“, „Staatlichen Selbstverwaltern“, fiktiven Staatsgründungen u. Ä.) in Sachsen im Jahr 2015 vor (Name, Ort, Mitgliederzahl – bitte einzeln auflisten)? Frage 2: Inwiefern verfolgen diese Strukturen nach Einschätzung der Staatsregierung verfassungsfeindliche Zielsetzungen und inwiefern sind sie dem Spektrum der extremen Rechten zuzurechnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Eine einheitliche „Reichsbürger-Bewegung“ existiert nach Einschätzung der Staatsregierung nicht. Vielmehr gibt es eine Reihe unterschiedlicher Personen und loser Personengruppen, die verschiedenen Argumentationsmustern folgen. Dazu zählen z. B. die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundene Weigerung, öffentliche Gebühren und Bußgelder zu bezahlen. Häufig bestehen erhebliche Zweifel, ob hier ernstzu- Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2695 Dresden, 3. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 nehmende ziel- und zweckgerichtete politische Verhaltensweisen vorliegen. Die überwiegende Mehrheit der Aktivitäten der „Reichsbürger“ ist primär unter polizei- und ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten relevant. Nach Erkenntnissen der Staatsregierung gibt es in Sachsen einzelne Rechtsextremisten , die ein diffuses „Reichsbürger-Gedankengut“ vertreten. Hiesige Strukturen einer „Reichsbürger-Bewegung“ sind der Staatsregierung dagegen nicht bekannt. Die „Reichsbürger-Bewegung“ als solche ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Hinsichtlich der „Reichsbürger-Bewegung“ liegen keine Informationen über tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/1030 verwiesen. Frage 3: Welche Straftaten sind der Staatsregierung im Jahr 2015 mit welchem Ermittlungsergebnis bekannt geworden, die Aktivisten und Sympathisanten bzw. Gruppierungen der „Reichsbürger“ zugerechnet werden und inwiefern handelt es sich um Straftatbestände, die als PMK-rechts- klassifiziert werden? Eine gesonderte Statistik zu Straftaten von „Reichsbürgern“ wird bei der sächsischen Polizei nicht geführt. Der Umstand, dass ein Tatverdächtiger Aktivist oder Sympathisant bzw. Angehöriger einer Gruppierung der „Reichsbürger“ ist, wird in den polizeilichen Informations- und Auskunftssystemen nicht systematisch erfasst, so dass die erfragten Angaben auch nicht mittels einer standardisierten Recherche gewonnen und aufbereitet werden können. Zur Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche durch die sächsische Polizei im Jahr 2015 bearbeiteten Ermittlungsverfahren auf einen Bezug zu den „Reichsbürgern“ ausgewertet werden. Das ist in Anbetracht von über 300.000 infrage kommenden Vorgängen innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand nicht zu leisten. Gleichwohl sind der Staatsregierung die seit 2012 laufenden Ermittlungen gegen mutmaßliche Anhänger des „Deutschen Polizei Hilfswerks“ (DPHW) bekannt, in dessen Rahmen auch Bezüge zu den „Reichsbürgern“ festgestellt worden waren. Hierzu wird auf die Drs.-Nr. 6/32 und Drs.-Nr. 6/2152 verwiesen. Die Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung richteten sich gegen 376 Personen und wurden zwischenzeitlich eingestellt. Gegen 13 Tatverdächtige wurde darüber hinaus wegen Freiheitsberaubung ermittelt; diese Verfahren werden derzeit am Amtsgericht Meißen verhandelt . Im Zusammenhang mit dem Ermittlungskomplex „DPHW“ sind 2015 keine neuen Straftaten bekannt geworden. Frage 4: Welche Verbindungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung zwischen Gruppierungen, die in Sachsen den „Reichsbürgern“ zuzurechnen sind, und anderen Bestrebungen der extremen Rechten? STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACtiSETN Es w^rü ^njf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Mitfteyfhdlichen Grüßen Il ^ Markus Ulbic Seite 3 von 3 6_3751_rs SB2-6PS-Biz16020315211 2016-02-03T16:09:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes