STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2693 Dresden, J^anuar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/3753 Thema: Aktivitäten der Sächsischen Volkspartei in Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kann die Staatsregierung ausschließen, dass es innerhalb der Sächsisehen Volkspartei Personen, Personengruppen oder Strukturen gibt, die rechtsextremistische Ziele verfolgen oder unterstützen und aufgrund welcher Erkenntnisse erfolgt diese Einschätzung? Frage 2: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u. a.) der Sächsischen Volkspartei bzw. einzelner Gliederungen oder Mitglieder haben im Jahr 2015 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität , Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl)? Frage 3: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen , Parteien oder Einzelpersonen war die Sächsische Volkspartei bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder im Jahr 2015 beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Frage 4: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 2. und 3. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung , konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren , erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSA/imiSTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2015, die Sächsische Volkspartei bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, liegen der Staatsregierung vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Sächsische Volkspartei ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (Lf\/) Sachsen. Dem LfV Sachsen liegen keine Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte für extrem istische Bestrebungen der Sächsischen Volkspartei vor. Hinsichtlich der Frage nach Delikten wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantwarten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Vorkommnisse werden in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen nicht gezielt nach Organisationen erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten daher alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Die Anzahl belauft sich auf mehrere Tausend Verfahren. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kemaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht zur Verfügung /;Ein$ solche aufwendige Recherche ist daher unverhältnismäßig und ohne Einschr ^ku/ig der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit dlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-01-29T12:41:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes