STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2692 Dresden,uJanuar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3754 Thema: Aktivitäten "völkischer Siedler" in Sachsen im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten so genannter "völkischer Siedler" sind der Staatsregierung im Jahr 2015 bekannt und welche Gemeinden im Freistaat Sachsen sind von derartigen Aktivitäten konkret betroffen? Frage 2: Wie groß ist das Spektrum so genannter "völkischer Siedler" im Frei- Staat Sachsen und inwieweit bestehen Bezüge zu welchen anderen Bestrebungen der extremen Rechten? Frage 3: Welche Aktivitäten sind der Staatsregierung darüber hinaus insbesondere hinsichtlich so genannter "Neo-Artamanen" im Freistaat Sachsen bekannt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Existenz oder zu Aktivitäten sogenannter "völkischer Siedler" bzw. sogenannter "Neo-Artamanen" im Freistaat Sachsen vor. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung im Jahr 2015 konkret getroffen, um Projekte so genannter "völkischer Siedler" im Freistaat Sachsen zu erkennen, ggf. zu unterbinden und betroffene Gemeinden zu unterstützen? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen beobachtet u. a. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Fallen im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung Hinweise auf extremistische Aktivitäten anl peht das LfV Sachsen diesen Hinweisen nach und informiert im Rahmen der geltend ^n Ubermittlungsvorschriften die betroffenen Gemeinden. Darüber hinaus bietet das JLfV Sachsen grundsätzlich allen Gemeinden im Freistaat Sachsen bei Bedarf Beratu ^ig ^Tnd Unterstützung im Umgang mit Extremisten an. Mitfrejündlichen Grüßen Markus Ulbii Seite 2 von 2 2016-02-01T08:23:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes