Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3758 Thema: Sprengstofffunde, ungeklärte Bombenanschläge und ähnliche Vorfälle in Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Statistische Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen stehen im Sinne der Fragestellung nicht zur Verfügung. Die vorliegende Auswertung basiert auf den Daten des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS). Recherchiert wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 im Freistaat Sachsen nach Straftaten des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gem. § 308 StGB sowie nach Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG), bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt wurden. Ausgeschlossen wurden dabei Tatmittel in Form von pyrotechnischen Erzeugnissen (z. B. Böller, Feuerwerk , Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung). Aufgrund der Vielfältigkeit der Sachverhalte und Begehungsweisen ist nicht auszuschließen, dass mit den verwendeten Recherchekriterien nicht alle Sachverhalte erfasst worden sind. Frage 1: In welchen Fällen wurden im Freistaat Sachsen im Jahr 2015 Sprengsätze (inkl. USBVs) und Bombenattrappen verwendet oder aufgefunden , ohne dass sich die Täterschaft und/oder Tatmotivation klären ließ? Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9436 Dresden, 27. Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Frage 2: Welche Sprengmittel bzw. Sprengstoff-Arten oder welche anderen explosionsgefährlichen Stoffe sind in den Fällen im Sinne der Frage 1 verwendet worden und in welchen dieser Fälle konnte die Herkunft des Sprengstoffs ermittelt werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlage wird verwiesen. Frage 3: In welchen der Fälle im Sinne der Frage 1 bestand oder besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tätern um Angehörige der extremen Rechten handelt bzw. welche dieser Fälle sind aufgrund welcher Tatumstände (z. B. Droh- oder Bekennerschreiben , beabsichtigte Opfergruppe) dem Phänomenbereich der PMKrechts zuzuordnen? Die Fragestellerin verwendet in der Frage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwoj ^ung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Staatsregierurlä auf die Im W Mit ff^unjijlichen Grüßen [j auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. .iterjfen wird auf die Anlage verwiesen. Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage lfd. Nr. Tatzeit Tatort Straftat Tatumstände Sprengstoffart Herkunft Phänomenbereich/ Tatumstand 1 01.01.2015 Adorf/ Vogtland § 308 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien, Kommunikationsanschluss Einleitung von Gas in eine Telefonzelle konnte nicht ermittelt werden 2 01.01.2015 Riesa § 308 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Fußgängerzone/ Ladenpassage vermutlich Kugelbombe konnte nicht ermittelt werden 3 13.02.2015 Freiberg Versuchter Totschlag gem. § 212 StGB i. V. m. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Asylbewerberunterkunft Sprengstoff auf Schwarzpulverbasis konnte nicht ermittelt werden PMK-rechts- Angriff auf Asylbewerberunterkunft 4 23.02.2015 - 25.02.2015 Oderwitz § 308 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien vermutlich 25l- Kunststoffkanister mit Calciumcarbid und Wasser Eigenlaborat (vermutlich für das traditionelle Osterschießen hergestellt) 5 09.09.2015 Oberschöna § 308 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung, kriminaltechnische Untersuchung noch nicht abgeschlossen konnte nicht ermittelt werden 6 13.10.2015 Colditz § 308 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion unbewohntes Gebäude unbekannte Sprengvorrichtung, kriminaltechnische Untersuchung noch nicht abgeschlossen konnte nicht ermittelt werden 7 02.12.2015 Döbeln § 308 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Fußgängerzone/ Ladenpassage unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht ermittelt werden 8 07.12.2015 Rabenau § 308 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche Einrichtung/ Stadionumfeld unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht ermittelt werden 9 26.12.2015 Dresden § 308 StGB – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Asylbewerberunterkunft vermutlich Kugelbombe konnte nicht ermittelt werden PMK-rechts- Angriff auf Asylbewerberunterkunft Sammelmappe1 6_3758_rs SB2-6PS-Biz16012810000 6_3758_Anlage_ew 2016-01-28T12:13:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes