STAATSM11N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9435 Dresden. (( Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3759 Thema: Waffenrechtliche Erlaubnisse bei Angehörigen der extremen Rechten im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Numme N. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Nach dem Waffengesetz (WaffG) begründet (nur) der Nachweis, dass der/die Betroffene einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, in diesem Zusammenhang die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit. Frage 1: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten zugerechnet werden, sind derzeit im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte , "Waffenschein" u. ä.)? Dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen liegen Erkenntnisse vor, dass 64_Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden , im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen. bahnlinien3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 2: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten zugerechnet werden, haben im Verlauf des Jahres 2015 die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beantragt und/oder diese Erlaubnis erhalten? Keine Person, die nachweislich einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, beantragte und/oder erhielt im Jahr 2015 eine waffenrechtliche Erlaubnis. Bei einer im Jahr 2015 beantragten Wiedererteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis waren Hinweise zum Rechtsextremismus zu prüfen. Frage 3: In wie vielen Fällen im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden im Jahr 2015 Überprüfungen hinsichtlich waffenrechtlicher Zuverlässigkeit dieser Personen angeregt oder vorgenommen und in wie vielen Fällen führte dies zur Beanstandung der Zuverlässigkeit bzw. zum Widerruf oder Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. tatsächlich vorhandener Waffen? Im Jahr 2015 waren bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen in 25 Fällen Hinweise zum Rechtsextremismus zu prüfen. Bei drei Personen wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen. Diese Ent- Scheidungen sind noch nicht bestandskräftig. Frage 4: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2015 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten zuzurechnen sind, Waffen ohne die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis besitzen oder besaßen? In dem vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen der rechtsextremistischen Szene zugerechneten Personenkreis wurden neun Fälle dieser Art bekannt. Dabei wurden Waffen gemäß § 1 Abs. 2 WaffG berücksichtigt. Frage 5: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2015 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechte/i zuzurechnen sind, mit Waffen handeln? Derartfge Fälle wurden nicht bekannt. Mit freundichen Grüßen i "IA^ Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-02-04T16:46:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes