STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9437 Dresden. <; Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3760 Thema: Waffen- und Sprengstoff-Funde 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung auf die Drs.- Nr. 6/614 verwiesen. Frage 1: In welchen Fällen (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Art des Fundes , Straftatbestand) wurden bei Exekutivmaßnahmen sächsischer Behörden im Jahr 2015 illegale Schusswaffen, Munition und Spreng- Stoff - inklusive Materialien, die zur Fertigung von Munition und Sprengstoffen geeignet sind - sichergestellt? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Drs.-Nr. 6/614 verwiesen. Dem wird hinzugefügt, dass auch für das Jahr 2015 die Anzahl der durchzusehenden Unterlagen und der insgesamt erforderliche Aufwand nicht abgeschätzt werden kann. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smj.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnähme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Insofern wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz waren zum Stichtag 31. Dezember 2015 in Sachsen mit welchem bisherigen Ermittlungsstand anhängig und welche dieser Verfahren werden mit Angehörigen der extremen Rechten bzw. dem Bereich der PMK-rechts in Verbindung gebracht? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren in 407 Fällen die Ermittlungen wegen derartiger Straftaten noch nicht abgeschlossen. In 311 Verfahren wurden 336 Tatverdächtige ermittelt. Von den 407 Verfahren wurden fünf Straftaten dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten bei vier der fünf Straftaten Tatverdächtige ermittelt werden. In einem Fall lagen zu dem Tatverdächtigen Vorerkenntnisse im Bereich der PMK -rechts- vor. Frage 3: In welchen Fällen richten sich die Ermittlungen im Sinne der Fragen 1 und 2 gegen Sympathisanten, Angehörige und/oder Mitglieder welcher Organisationen der extremen Rechten? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Drs.-Nr. 6/614 sowie auf die Absätze 2 und 3 der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr mit welchen Resultaten ergriffen, um den "legalen" Waffenbesitz von Angehörigen der extremen Rechten sowie deren Mitgliedschaften in Reservistenverbänden und Schützenvereinen zurückzudrängen? In drei Fällen wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen. Die Entscheidungen s^id noch nicht bestandskräftig Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung puf die Frage 4 der Drs.-Nr. 6/614, Sätze 1, 2 und 4 verwiesen. Dies gilt auch für das^ahr^015. Mit frjeurjdlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-02-04T16:46:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes