Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3764 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei Dezember 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Dezember 2015 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 3 davon Polizeirevier Annaberg 1 Polizeirevier Chemnitz-Nordost 1 Polizeirevier Freiberg 1 Polizeidirektion Dresden 11 davon Polizeirevier Dresden-West 1 Polizeirevier Pirna 1 Polizeidirektion Görlitz 4 davon Polizeirevier Görlitz 1 Polizeirevier Kamenz 1 Polizeidirektion Leipzig 11 Polizeidirektion Zwickau 17 davon Polizeirevier Glauchau 1 Polizeirevier Plauen 1 Polizeirevier Zwickau 4 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9274 Dresden, 25. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1M1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 32 Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Bei keinem Beamten, der zum Ende des Monats Dezember 2015 über einen Mehrarbeitsbestand von über 60 Stunden verfügte, war die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Dezember 2015 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Dezember 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 43(? Fällen wurde im Dezember 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden Verfallen sind. Mit leurjdlichen Grüßen Markus Ulbig^ Seite 2 von 2 6_3764_rs SB2-6PS-Biz16022609490 2016-02-26T10:54:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes