STAATSTVinMlSTEKlUlVI DES INNERN S3 Freistaat | SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-0141.51/7441 Dresd . Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr. 6/379 Thema: Konsequenzen einer vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2015 im Einzelplan 03 (Staatsministerium des Innern) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß Artikel 98 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung bei einer vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben leisten, ,die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, rechtlich begründete Verpflichtungen des Freistaates zu erfüllen sowie Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für die Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind1.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auswirkungen hat eine vorläufige Haushaltsführung gern. Art. 98 Abs. 1 Sächsische Verfassung ab dem 01.01.2015 auf welche konkreten Projekte, die im Rahmen des Einzelplans 03 finanziert werden? (Bitte aufschlüsseln nach Projekten, die bis zur Festsetzung des Doppelhaushaltes 2015/2016 weitergeführt werden können und nach solchen, die nicht weitergeführt werden können jeweils unter Angabe des Projektträgers, der Förderrichtlinie und des konkreten Haushaltstitels.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Die Bewirtschaftung der Ausgaben in der Zeit der vorläufigen Haushaltsund Wirtschaftsführung erfolgt gemäß Art. 98 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung. Danach können Ausgaben geleistet werden, die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus können in dieser Phase die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Freistaates Sachsen erfüllt Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN und Bauten, Beschaffungen sowie sonstigen Leistungen fortgesetzt oder Beihilfen für diese Zwecke gewährt werden, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind. Unter diesen Voraussetzungen können all diejenigen im Rahmen des Einzelplans 03 finanzierten Projekte, die im Haushalt 2014 oder früher enthalten waren und unverändert im Entwurf des Haushaltsplanes für den Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind, fortgeführt werden. Die Sächsische Staatsregierung befindet sich derzeit in der Aufstellungs- und Vorberatungsphase zum Doppelhaushalt 2015/2016. Bislang liegt noch kein von der Sächsischen Staatsregierung beschlossener Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 vor. Das hat zur Folge, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit der Berichterstattung zu konkreten Projekten besteht, die Gegenstand des Haushaltsplanes 2015 sind. Die Frage berührt insofern den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, da die regierungsinterne Planung gemäß § 29 Abs. 1 SäHO erst mit dem Regierungsbeschluss und der Zuleitung an den Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber abgeschlossen ist. Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird daher abgesehen. Frage 2: Wie werden die Projektträger über mögliche Auswirkungen einer vorläufigen Haushaltsführung ab dem 01.01.2015 informiert? :rage 1 wird verwiesen. Seite 2 von 2